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   BPatG, 15.09.2009 - 27 W (pat) 166/09   

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BPatG, 15.09.2009 - 27 W (pat) 166/09 (https://dejure.org/2009,16066)
BPatG, Entscheidung vom 15.09.2009 - 27 W (pat) 166/09 (https://dejure.org/2009,16066)
BPatG, Entscheidung vom 15. September 2009 - 27 W (pat) 166/09 (https://dejure.org/2009,16066)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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  • kanzlei.biz

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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • DVBl 2010, 64
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG München, 19.06.2008 - 29 U 5133/03

    Irreführung durch Bestandteil "Bundes-..." in einer Firma

    Auszug aus BPatG, 15.09.2009 - 27 W (pat) 166/09
    In diesem Zusammenhang ist auch erheblich, dass es nach den zu "Bundesdruckerei" (vgl. BGH, Urteil vom 29. März 2007 -Az. I ZR 122/04 GRUR 2007, 1079; nachfolgend OLG München, Urteil vom 19. Juni 2008, Az. 29 U 5133/03 -Nichtzulassungsbeschwerde ist anhängig unter dem Az. I ZR 154/08) entwickelten Grundsätzen sogar wettbewerbswidrig (§§ 3, 5 Abs. 1 UWG) wäre, die Bezeichnung "Stadtwerke" ohne eine Trägerschaft durch eine Kommune zu verwenden.
  • BPatG, 27.01.2009 - 27 W (pat) 43/09

    Halle Münsterland

    Auszug aus BPatG, 15.09.2009 - 27 W (pat) 166/09
    Die Verbraucher sind deshalb daran gewöhnt, einen betrieblichen Herkunftshinweis in dieser Form vermittelt zu bekommen (BPatG, Beschluss vom 15. Juli 2008, Az. 33 W (pat) 91/06 -Gut Darß, Beschluss vom 27. Januar 2009, Az. 27 W (pat) 43/09 -Halle Münsterland).
  • BPatG, 20.05.2008 - 33 W (pat) 118/06
    Auszug aus BPatG, 15.09.2009 - 27 W (pat) 166/09
    Wie der 33. Senat des Bundespatentgerichts in seiner Entscheidung vom 20. Mai 2008, 33 W (pat) 118/06, ausgeführt hat, bezeichnet "Stadtwerke" ein kommunales Unternehmen.
  • BPatG, 30.05.2001 - 32 W (pat) 11/01
    Auszug aus BPatG, 15.09.2009 - 27 W (pat) 166/09
    Bei Sportstätten hat das Bundespatentgericht, z. B. für Namen wie Bodensee-Arena, angenommen, dass sie trotz örtlicher Bezüge auf einen bestimmten Anbieter hinweisen (BPatG, Beschluss vom 30. Mai 2001, Az. 32 W (pat) 11/01).
  • BGH, 29.03.2007 - I ZR 122/04

    Bundesdruckerei

    Auszug aus BPatG, 15.09.2009 - 27 W (pat) 166/09
    In diesem Zusammenhang ist auch erheblich, dass es nach den zu "Bundesdruckerei" (vgl. BGH, Urteil vom 29. März 2007 -Az. I ZR 122/04 GRUR 2007, 1079; nachfolgend OLG München, Urteil vom 19. Juni 2008, Az. 29 U 5133/03 -Nichtzulassungsbeschwerde ist anhängig unter dem Az. I ZR 154/08) entwickelten Grundsätzen sogar wettbewerbswidrig (§§ 3, 5 Abs. 1 UWG) wäre, die Bezeichnung "Stadtwerke" ohne eine Trägerschaft durch eine Kommune zu verwenden.
  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 15.09.2009 - 27 W (pat) 166/09
    (vgl. u. a. EuGH GRUR 2004, 428; -Henkel; BGH GRUR 2006, 850, -Fussball WM 2006).
  • BGH, 11.02.2010 - I ZR 154/08

    Kostenentscheidung: Erledigung der Hauptsache im Verfahren der

    Auszug aus BPatG, 15.09.2009 - 27 W (pat) 166/09
    In diesem Zusammenhang ist auch erheblich, dass es nach den zu "Bundesdruckerei" (vgl. BGH, Urteil vom 29. März 2007 -Az. I ZR 122/04 GRUR 2007, 1079; nachfolgend OLG München, Urteil vom 19. Juni 2008, Az. 29 U 5133/03 -Nichtzulassungsbeschwerde ist anhängig unter dem Az. I ZR 154/08) entwickelten Grundsätzen sogar wettbewerbswidrig (§§ 3, 5 Abs. 1 UWG) wäre, die Bezeichnung "Stadtwerke" ohne eine Trägerschaft durch eine Kommune zu verwenden.
  • BPatG, 15.07.2008 - 33 W (pat) 91/06
    Auszug aus BPatG, 15.09.2009 - 27 W (pat) 166/09
    Die Verbraucher sind deshalb daran gewöhnt, einen betrieblichen Herkunftshinweis in dieser Form vermittelt zu bekommen (BPatG, Beschluss vom 15. Juli 2008, Az. 33 W (pat) 91/06 -Gut Darß, Beschluss vom 27. Januar 2009, Az. 27 W (pat) 43/09 -Halle Münsterland).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 15.09.2009 - 27 W (pat) 166/09
    (vgl. u. a. EuGH GRUR 2004, 428; -Henkel; BGH GRUR 2006, 850, -Fussball WM 2006).
  • BPatG, 21.07.2010 - 29 W (pat) 522/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "Rheinpark-Center Neuss" - Unterscheidungskraft -

    Ferner weicht die vorliegende Entscheidung von drei Beschlüssen des 27. Senats des Bundespatentgerichts vom 15. September 2009 (27 W (pat) 166/09 - Stadtwerke Dachau), 18. November 2009 (27 W (pat) 139/09, GRUR 2010, 342 f. - German Poker Players Association) und 13. Juli 2010 (27 W (pat) 85/10 - Konstanzer Konzilgespräch) ab (§ 83 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG), in welchen dieser entschieden hat, dass Kombinationen aus einer Ortsangabe und den Sachbegriffen "Stadtwerke" oder "Konzilgespräch" bzw. ein aus einem geographischen Wirkungsfeld und einem Sachgebiet zusammengesetzter Verbandsname von den angesprochenen Verkehrskreisen als unterscheidungskräftige und nicht freihaltungsbedürftige betriebliche Herkunftsangaben wahrgenommen würden.a.
  • BPatG, 16.07.2014 - 26 W (pat) 86/13

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "stadtwerke hamburg

    Nach der Rechtsprechung des BPatG (Beschluss vom 15. September 2009, 27 W (pat) 166/09 - Stadtwerke Dachau) sei es irreführend, die Bezeichnung "Stadtwerke" ohne eine Trägerschaft durch eine Kommune zu verwenden.

    Dies würden die Entscheidungen des BPatG "Stadtwerke Bochum" (Beschluss vom 20. Mai 2008, 33 W (pat) 118/06, GRUR 2009, 128, 129), "Stadtwerke Dachau" (Beschluss vom 15. September 2009, 27 W (pat) 166/09) und "Stadtwerke Augsburg" (Beschluss vom 11. September 2012, 27 W (pat) 83/12, GRUR 2013, 148, 149 f.) bestätigen.

  • BPatG, 11.09.2012 - 27 W (pat) 83/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "Stadtwerke Augsburg" - es wäre wettbewerbswidrig,

    Anders als der Beschluss des Senats vom 15. September 2009 - 27 W (pat) 166/09, GRURPrax 2009, 34 - Stadtwerke Dachau, sei nicht auf die aktuellen Verhältnisse abzustellen.

    Die Markenstelle hat die Entscheidung des Senats vom 15. September 2009 - 27 W (pat) 166/09, GRURPrax 2009, 34 - Stadtwerke Dachau nicht angewendet und ihre Argumentation einer erneuten Überprüfung unterstellt.

  • BPatG, 15.06.2012 - 26 W (pat) 536/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "Stadtwerke Erdgas Service" - Unterscheidungskraft -

    Für "Stadtwerke" ergebe sich das aus der Rechtsprechung des Bundespatentgerichtes 27 W (pat) 166/09.

    Daher kann (vgl. auch BPatG 27 W (pat) 166/09, von der Anmelderin zitiert) der Begriff "Stadtwerke" nicht mit den schlichten Bezeichnungen "Einkaufsmarkt", "Firma" o. ä. gleichgesetzt werden, wenn er in Verbindung mit einer Ortsangabe eine eindeutige betriebliche Herkunftsangabe darstellen kann.

  • BPatG, 15.06.2012 - 26 W (pat) 537/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "Stadtwerke Strom Service" - Unterscheidungskraft -

    Für "Stadtwerke" ergebe sich das aus der Rechtsprechung des Bundespatentgerichtes 27 W (pat) 166/09.

    Daher kann (vgl. auch BPatG 27 W (pat) 166/09, von der Anmelderin zitiert) der Begriff "Stadtwerke" nicht mit den schlichten Bezeichnungen "Einkaufsmarkt", "Firma" o. ä. gleichgesetzt werden, wenn er in Verbindung mit einer Ortsangabe eine eindeutige betriebliche Herkunftsangabe darstellen kann.

  • BPatG, 12.02.2014 - 26 W (pat) 540/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "Stadtwerke Braunschweig" - Unterscheidungskraft -

    Auch aus der Eintragung anderer ähnlicher Marken, wie der Marke "Stadtwerke Dachau" (BPatG PAVIS PROMA 27 W (pat) 166/09), könne die Anmelderin keinen Anspruch auf Eintragung ableiten, zumal die Schutzfähigkeit von Marken, die aus dem Begriff "Stadtwerke" und einer geographischen Angabe gebildet seien, durch die Senate des Bundespatentgerichts unterschiedlich beurteilt werde und diesbezüglich eine höchstrichterliche Entscheidung nicht vorliege.

    Die Verbindung des Begriffs "Stadtwerke" mit einem Städtenamen - hier Braunschweig - wird von den angesprochenen Verkehrskreisen als betriebliches Unterscheidungskennzeichen verstanden (ebenso bereits: BPatG PAVIS PROMA 27 W (pat) 166/09 - Stadtwerke Dachau; 27 W (pat) 83/12 - Stadtwerke Augsburg); denn der normal informierte und angemessen aufmerksame und verständige Durchschnittsverbraucher weiß auf Grund einer langjährigen Verkehrsübung, dass Stadtwerke in kommunaler Trägerschaft bzw. Verantwortung stehen und es in jeder deutschen Stadt nur ein einziges Unternehmen mit der Bezeichnung "Stadtwerke" in kommunaler Trägerschaft gibt, das unter dieser Bezeichnung in Verbindung mit dem Namen der betreffenden Stadt firmiert und im geschäftlichen Verkehr auftritt.

  • BPatG, 21.07.2010 - 29 W (pat) 521/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "Rheinpark-Center" - Unterscheidungskraft -

    Ferner weicht die vorliegende Entscheidung von drei Beschlüssen des 27. Senats des Bundespatentgerichts vom 15. September 2009 (27 W (pat) 166/09 - Stadtwerke Dachau), 18. November 2009 (27 W (pat) 139/09, GRUR 2010, 342 f. - German Poker Players Association) und 13. Juli 2010 (27 W (pat) 85/10 - Konstanzer Konzilgespräch) ab (§ 83 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG), in welchen dieser entschieden hat, dass Kombinationen aus einer Ortsangabe und den Sachbegriffen "Stadtwerke" oder "Konzilgespräch" bzw. ein aus einem geographischen Wirkungsfeld und einem Sachgebiet zusammengesetzter Verbandsname von den angesprochenen Verkehrskreisen als unterscheidungskräftige und nicht freihaltungsbedürftige betriebliche Herkunftsangaben wahrgenommen würden.
  • BPatG, 24.04.2014 - 25 W (pat) 538/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "Harzer Apparatewerke" - keine Unterscheidungskraft

    Zudem handele es sich bei der von der Anmelderin zitierten Marke "Stadtwerke Dachau" (vgl. BPatG 27 W (pat) 166/09) um einen mit der vorliegenden Anmeldung nicht vergleichbaren Fall, da der Begriff "Stadtwerke" die kommunale Trägerschaft ausdrücke und deshalb ohne eine solche Trägerschaft üblicherweise nicht verwendet werde.
  • FG Düsseldorf, 07.01.2015 - 5 K 4816/12

    Verpflichtung des Finanzamtes zur Festsetzung von Umsatzsteuern für einen

    Damit kann im Verhältnis Versorgungswerk zur Architektenkammer NRW nicht einmal der Begriff "Sondervermögen" verwendet werden - geht man bei diesem Begriff doch eher von einer Teilmenge einer Gesamtmenge aus, wie beispielsweise bei einem Vermögen, das ebenso Teil eines Gesamtvermögens wie einem Gesamthaushalt des Bundes, eines Landes oder einer Kommune sein könnte (Bundeseisenbahnvermögen - Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 27.5.1998, VIII ZR 6/97; Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW - Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW vom 9.4.2008, 9 A 4923/05; Zentralkrankenhäuser der Stadtgemeinde Bremen - Beschluss des Oberlandesgerichts Bremen vom 26.2.1999, 2 W 103/98; Stadtwerke Dachau - Beschluss des Bundespatentgerichts vom 15.9.2009, 27 W (pat) 166/09).
  • BPatG, 19.09.2017 - 27 W (pat) 506/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "Stadtwerke Bremerhaven" - Unterscheidungskraft -

    Sie verweist in diesem Zusammenhang auf Entscheidungen des Bundespatentgerichts in den Verfahren 27 W (pat) 166/09 "Stadtwerke Dachau" und 27 W (pat) 83/12 "Stadtwerke Augsburg" sowie auf diverse (Vor-)Eintragungen von aus dem Begriff "Stadtwerke" und einer geographischen Angabe gebildeten Wortmarken durch das DPMA.
  • BPatG, 20.04.2015 - 27 W (pat) 77/13

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "PRAGER PHILHARMONIKER

  • BPatG, 20.04.2015 - 27 W (pat) 78/13

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Prager Philharmoniker KSO" -

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