Rechtsprechung
VG Berlin, 29.03.2004 - 28 A 81.04 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verpflichtung zur Bereitstellung eines weißen unlinierten Papiers in schriftlichen Prüfungen; Schreiben einer Klausur auf liniertem Papier als unzumutbare Beeinträchtigung der Prüfungssituation; Konzentrationsbeeinträchtigung durch die Notwendigkeit einer Umstellung beim ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- lawblog.de (Kurzinformation)
Linientreu
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Schreiben auf liniertem Papier ist angehendem Kriminalbeamten zumutbar
- 123recht.net (Pressemeldung, 6.4.2004)
Im öffentlichen Dienst Berlins hat alles seine Ordnung // Liniertes Papier Kommissar-Anwärtern zumutbar
Wird zitiert von ...
- VG München, 20.12.2022 - M 4 K 22.4098
Prüfungsrecht, Erste Juristische, Staatsprüfung, Bewertung der schriftlichen …
Nach diesen Maßgaben handelt es sich bei der Vorgabe, die zu bewertende schriftliche Prüfungsarbeit ausschließlich im Prüfungsheft anzufertigen, nicht um ein wesentliches Merkmal der Ausgestaltung des Prüfungsverfahrens, sondern um eine Regelung, die den Prüfungsverlauf geschäftsmäßig bzw. die äußere Gestaltung des Prüfungsverfahrens ordnet, wie z.B. auch die Vorgabe, dass die Arbeiten nicht mit Bleistift geschrieben werden dürfen bzw. eine Vorgabe, dass liniertes Papier für die Anfertigung einer Aufsichtsarbeit angefertigt werden muss (vgl. VG Berlin, B.v. 29.3.2004 - 28 A 81.04 - juris Rn. 7).Bei der äußeren Gestaltung des Prüfungsverfahrens steht der Prüfungsbehörde - im Rahmen der jeweiligen Prüfungsordnung - ein weiter Organisationsspielraum zu, soweit das Gebot der Chancengleichheit gewahrt wird (VG Berlin, B.v. 29.3.2004 - 28 A 81.04 - juris Rn. 7).