Rechtsprechung
   ArbG München, 26.08.2004 - 28 Ca 12794/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,39107
ArbG München, 26.08.2004 - 28 Ca 12794/03 (https://dejure.org/2004,39107)
ArbG München, Entscheidung vom 26.08.2004 - 28 Ca 12794/03 (https://dejure.org/2004,39107)
ArbG München, Entscheidung vom 26. August 2004 - 28 Ca 12794/03 (https://dejure.org/2004,39107)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,39107) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2005, 194
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)

  • ArbG Düsseldorf, 24.07.2017 - 9 Ca 5771/16

    Personalkompetenz als ein wesentlicher Teil der Tätigkeit des Angestellten zur

    Das Arbeitsgericht München (Az. 28 Ca 12794/03) und das Arbeitsgericht Frankfurt (Az. 19 Ca 7961/07) hätten postuliert, dass eine Funktion als leitender Angestellter verloren gehe, wenn sie längere Zeit nicht ausgeübt werde.

    bb)Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus den vom Kläger benannten Entscheidungen der Arbeitsgerichte München (Urteil vom 26.08.2004, 28 Ca 12794/03) und Frankfurt (17.01.2008, 19 Ca 7961/07).

  • LAG Hessen, 07.12.2021 - 15 Sa 451/21

    Einzelfall einer unwirksamen Kündigung, in dem sich die erkennendes Kammer der

    ArbG München 26. August 2004 - 28 Ca 12794/03 -.

    Ein Arbeitnehmer kann nur dann und so lange leitender Angestellter sein, wie er tatsächlich nach innen und außen die Aufgaben und Befugnisse ausübt, die seinen Status als leitenden Angestellten begründen (vgl. ArbG München 26. August 2004 - 28 Ca 12794/03 - ).

    Sie übte mithin die ihr - insoweit zugunsten der Beklagten zu unterstellende - vertraglich eingeräumte Rechtsposition nicht tatsächlich aus (vgl. ArbG München 26. August 2004 - 28 Ca 12794/03 - ).

  • LAG München, 30.01.2019 - 4 Sa 336/18

    Konkludente Aufhebung eines Arbeitsvertrages, Geschäftsführer-Dienstvertrag,

    Ein Arbeitnehmer kann aber nur dann und so lange leitender Angestellter sein, wie er tatsächlich nach innen und außen die Aufgaben und Befugnisse ausübt, die seinen Status als leitenden Angestellten begründen (vgl. Arbeitsgericht München, Urteil vom 26.08.2004 - 28 Ca 12794/03, juris).
  • ArbG Leipzig, 15.11.2005 - 17 Ca 2088/05
    Der Arbeitnehmer muss nach innen und außen die Aufgaben und Befugnisse ausüben, die dem Status des leitenden Angestellten entsprechen ( LAG Hamburg 05.05.2000 - 4 Sa 25/02 Quelle juris; ArbG München 26.08.2004 - 28 Ca 12794/03 in NZA-RR 2005, 194; Fitting/Kaiser/Heither/Engels/Schmidt 21. Auflage 2002, § 5 Rz. 341).
  • ArbG Düsseldorf, 17.01.2006 - 6 Ca 7448/05

    Notwendige Anhörung des Betriebsrats für den Ausspruch einer wirksamen Kündigung;

    Vielmehr kommt es darauf an, ob die vom Gesetz festgelegten Kriterien für die Qualifizierung als leitender Angestellter tatsächlich erfüllt sind (LAG Düsseldorf, Urteil vom 30.11.2000 - 11 Sa 1180/00 - ; Arbeitsgericht München, Urteil vom 26.08.2004 - 28 Ca 12794/03 -, NZA-RR 2005, 194).
  • ArbG Frankfurt/Main, 17.01.2008 - 19 Ca 7961/07
    Hierbei handelt es sich um einen Zeitraum, welcher selbst nicht mehr von einem längeren Urlaub gedeckt ist (vgl. hierzu Arbeitsgericht München, Urteil vom 26.08.2004, AZ. 28 Ca 12794/03 - NZA-RR 2005, S. 194 [194]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht