Rechtsprechung
LG Köln, 25.06.2003 - 28 O 13/02 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- LG Köln, 18.06.2003 - 28 O 13/02
- LG Köln, 25.06.2003 - 28 O 13/02
- OLG Köln, 14.11.2003 - 2 U 125/03
Wird zitiert von ...
- OLG Köln, 14.11.2003 - 2 U 125/03
Berücksichtigung der Zahlung von Versicherungsprämien für einen Dritten durch …
Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Beklagten gegen das am 25. Juni 2003 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 28 O 13/02 - durch einstimmigen Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.
Rechtsprechung
LG Köln, 18.06.2003 - 28 O 13/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzung der Unentgeltlichkeit einer Leistung im Insolvenzverfahren; Maßgeblicher Zeitpunkt für die Ermittlung einer Bereicherung i.R.e. Insolvenzanfechtung ; Zurückweisung eines Schriftsatzes wegen Verspätung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 18.06.2003 - 28 O 13/02
- LG Köln, 25.06.2003 - 28 O 13/02
- OLG Köln, 14.11.2003 - 2 U 125/03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 15.04.1964 - VIII ZR 232/62
Schenkungsanfechtung
Auszug aus LG Köln, 18.06.2003 - 28 O 13/02
Unentgeltlichkeit liegt insbesondere dann vor, wenn eine fremde Schuld erfüllt wird, ohne dass die Erstattung realisierbar ist (…vgl. Hess/Weiss aaO. Rdnr. 11, 29; BGHZ 41, 298 zum gleich gelagerten Fall des § 32 Konkursordnung).Vor diesem Hintergrund kann der Kläger als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Schuldnerin sich auch direkt an die Beklagte als die unentgeltliche Leistungsempfängerin wenden und muss sich nicht an den tatsächlichen Schuldner der Leistung, vorliegend also Herrn Kaaf, halten (vgl. BGHZ 41, 298).