Rechtsprechung
   LG Köln, 18.09.2013 - 28 O 150/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,64928
LG Köln, 18.09.2013 - 28 O 150/13 (https://dejure.org/2013,64928)
LG Köln, Entscheidung vom 18.09.2013 - 28 O 150/13 (https://dejure.org/2013,64928)
LG Köln, Entscheidung vom 18. September 2013 - 28 O 150/13 (https://dejure.org/2013,64928)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,64928) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96

    Caroline von Monaco II

    Auszug aus LG Köln, 18.09.2013 - 28 O 150/13
    Zwar wird es regelmäßig an einem Schutzbedürfnis fehlen, wenn sich Eltern mit ihren Kindern bewusst der Öffentlichkeit zuwenden, etwa gemeinsam an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen oder gar in deren Mittelpunkt stehen (vgl. BVerfG, NJW 2000, 1021).

    Zudem wird es regelmäßig an einem Schutzbedürfnis fehlen, wenn sich Eltern mit ihren Kindern bewusst der Öffentlichkeit zuwenden (vgl. BVerfG, NJW 2000, 1021).

  • BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65

    Soraya

    Auszug aus LG Köln, 18.09.2013 - 28 O 150/13
    Die Gewährung des Anspruchs auf eine Geldentschädigung findet ihre Rechtfertigung in dem Gedanken, dass der Verletzte anderenfalls wegen der erlittenen Beeinträchtigung seines Persönlichkeitsrechts ohne Rechtsschutz und damit der vom Grundgesetz vorgesehene Schutz der Persönlichkeit lückenhaft bliebe (BGH, NJW 1995, 861; BVerfG, NJW 1973, 1221).
  • BGH, 11.07.2012 - VIII ZR 323/11

    Rechtsanwaltsgebühren: Voraussetzungen für die Erhöhung der Geschäftsgebühr über

    Auszug aus LG Köln, 18.09.2013 - 28 O 150/13
    Eine Erhöhung der Geschäftsgebühr über die Regelgebühr von 1, 3 hinaus kann nur gefordert werden, wenn die Tätigkeit des Rechtsanwalts umfangreich oder schwierig war; sie ist deshalb nicht unter dem Gesichtspunkt der Toleranzrechtsprechung bis zu einer Überschreitung von 20% der gerichtlichen Überprüfung entzogen (BGH NJW 2012, 2813).
  • BGH, 15.11.1994 - VI ZR 56/94

    Veröffentlichung des Widerrufs einer unwahren Tatsachenbehauptung auf der

    Auszug aus LG Köln, 18.09.2013 - 28 O 150/13
    Die Gewährung des Anspruchs auf eine Geldentschädigung findet ihre Rechtfertigung in dem Gedanken, dass der Verletzte anderenfalls wegen der erlittenen Beeinträchtigung seines Persönlichkeitsrechts ohne Rechtsschutz und damit der vom Grundgesetz vorgesehene Schutz der Persönlichkeit lückenhaft bliebe (BGH, NJW 1995, 861; BVerfG, NJW 1973, 1221).
  • BGH, 12.12.1995 - VI ZR 223/94

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch wiederholte und

    Auszug aus LG Köln, 18.09.2013 - 28 O 150/13
    Die Geldentschädigung wegen einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dient insoweit zum einen der Genugtuung des Opfers und zum anderen der Prävention (vgl. BGH, NJW 1996, 985).
  • BGH, 30.03.1989 - I ZR 85/87

    "Bioäquivalenz-Werbung"; Werbung mit der Bioäquivalenz eines

    Auszug aus LG Köln, 18.09.2013 - 28 O 150/13
    Eine weitergehende Titelauslegung ist dagegen schon auf Grund des strafähnlichen Charakters der Ordnungsmittel des § 890 ZPO unstatthaft (BGH, NJW 1989, 2327).
  • BGH, 30.11.1999 - VI ZR 219/98

    Schadensminderungspflicht bei Veräußerung eines Unfallfahrzeugs mit Totalschaden

    Auszug aus LG Köln, 18.09.2013 - 28 O 150/13
    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH kommt es für die Frage der Sachdienlichkeit allein auf die objektive Beurteilung an, ob und inwieweit die Zulassung der Klageänderung den sachlichen Streitstoff im Rahmen des anhängigen Streitrechtsstreits ausräumt und einem andernfalls zu gewärtigenden weiteren Rechtsstreit vorbeugt (BGH, NJW 2000, 800).
  • BGH, 07.12.1999 - VI ZR 51/99

    Verdachtsberichterstattung: "Schleimerschmarotzerpack"

    Auszug aus LG Köln, 18.09.2013 - 28 O 150/13
    So ist dem öffentlichen Informationsinteresse regelmäßig der Vorrang einzuräumen, wenn der von der Berichterstattung Betroffene durch sein Verhalten zu einer entsprechenden Darstellung Veranlassung gegeben hat (BGH, NJW 1994, 124 - Greenpeace; BGH, NJW 2000, 1036, 1038 - Verdachtsberichterstattung).
  • BGH, 26.05.2009 - VI ZR 174/08

    Gebührenrechtliche Situation einer Abmahnungen wegen der Verletzung des

    Auszug aus LG Köln, 18.09.2013 - 28 O 150/13
    Dies sind insbesondere die Kosten eines mit der Sache befassten, soweit sie zur Wahrnehmung der Rechte des Betroffenen erforderlich und zweckmäßig waren (vgl. BGH NJW-RR 2010, 428).
  • BVerfG, 21.08.2006 - 1 BvR 2606/04

    Prominenten-Partner

    Auszug aus LG Köln, 18.09.2013 - 28 O 150/13
    Er kann sich sodann jedoch nicht unbeschränkt auf einen öffentlichkeitsabgewandten Privatsphärenschutz berufen (BVerfG, GRUR 2006, 1051).
  • BGH, 08.02.1994 - VI ZR 286/93

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Unternehmens durch

  • BVerfG, 25.01.2012 - 1 BvR 2499/09

    Zur Reichweite des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts bei Jugendlichen

  • BVerfG, 04.12.2006 - 1 BvR 1200/04

    Verhängung von Ordnungsmitteln iSd § 890 ZPO als gerechtfertigter Eingriff in die

  • BGH, 12.10.1993 - VI ZR 23/93

    Zulässigkeit einer Plakataktion gegen die FCKW-Produktion deutscher Unternehmen

  • BGH, 11.10.1990 - I ZR 35/89

    Unbestimmter Unterlassungsantrag I

  • BGH, 09.04.1992 - I ZR 171/90

    Unbestimmter Unterlassungsantrag II

  • BGH, 12.07.1990 - I ZR 236/88

    "Flacon"; Bestimmtheit des Verbots der "markenmäßigen" Verwendung einer

  • LG Köln, 04.08.2010 - 28 O 636/09

    Rückrufanspruch bei geringfügiger Rechtsverletzung

  • LG Köln, 21.10.2009 - 28 O 635/09

    Untersagungsverfügung zum Inverkehrbringen eines Tagebuches mit rechtlichen

  • OLG Düsseldorf, 21.03.2011 - 20 W 146/10

    Umfang eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungstitels; Feststellung eines

  • OLG Hamburg, 06.05.1993 - 3 U 148/92
  • OLG Köln, 11.03.2014 - 15 U 153/13

    Zulässigkeit einer identifizierenden Berichterstattung in einer

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 18. September 2013 zur Geschäftsnummer 28 O 150/13 abgeändert und die Klage abgewiesen.

    unter Abänderung des am 18.9.2013 verkündeten Urteils des Landgerichts Köln, Az. 28 O 150/13, die Beklagten wie folgt zu verurteilen:.

    Die Beklagten beantragen, unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Köln vom 18. September 2013 zur Geschäftsnummer 28 O 150/13 die Klage abzuweisen.

  • LG Köln, 01.08.2018 - 28 O 282/17
    Es mag zwar vertretbar sein, das die Privatsphäre öffnende Verhalten einer dritten Person im Rahmen der Abwägung der widerstreitenden Interessen zu berücksichtigen, wenn die Personen verheiratet sind (vgl. KG Berlin, Urteil vom 20.09.2012 - 10 U 2/12) oder in einem Eltern-Kind-Verhältnis stehen (Kammer, Urteil vom 18.09.2013 - 28 O 150/13; OLG Köln, Urteil vom 11.03.2014 - 15 U 153/13; BGH, Urteil vom 15.09.2015 - VI ZR 175/14).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht