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   LG Köln, 16.04.2010 - 28 O 215/10   

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https://dejure.org/2010,38120
LG Köln, 16.04.2010 - 28 O 215/10 (https://dejure.org/2010,38120)
LG Köln, Entscheidung vom 16.04.2010 - 28 O 215/10 (https://dejure.org/2010,38120)
LG Köln, Entscheidung vom 16. April 2010 - 28 O 215/10 (https://dejure.org/2010,38120)
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Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bild-Zeitung darf Kachelmann-Fotos nicht weiter veröffentlichen - Berichterstattung stellt schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzung dar

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Köln, 12.07.2016 - 15 U 175/15

    395.000 Euro Geldentschädigung für Jörg Kachelmann wegen Berichterstattung in den

    (c) Die Beklagte handelte vorsätzlich, weil das Landgericht bereits mit Beschlüssen vom 16.4.2010 und 27.04.2010 (28 O 216/10 sowie 250/10) die Veröffentlichung der - hinsichtlich der Verletzung der Privatsphäre gleichartigen - Bildnisse mit den unter (1) genannten Berichterstattungen im Wege einstweiliger Verfügungen verboten hatte, so dass der Beklagten die Rechtswidrigkeit kurz zuvor noch einmal vor Augen gehalten worden war, der sie sich damit erst Recht nicht verschließen konnte.

    Zudem ist der Beklagten eine hartnäckige Verletzung vorzuwerfen, nachdem mit Beschlüssen des Landgerichts vom 16.04.2010 und 27.04.2010 (28 O 216/10 sowie 250/10) die Veröffentlichung der - hinsichtlich der Verletzung der Privatsphäre gleichartigen - Bildnisse mit den unter (1) genannten Berichterstattungen im Wege einstweiliger Verfügungen verboten war, was bei der Höhe der zuzuerkennenden Geldentschädigung bei Bildberichterstattungen auch unter Präventionsgesichtspunkten berücksichtigt werden kann (vgl. BGH, Urt. v. 12.12.1995 - VI ZR 223/94 -, AfP 1996, 138; BGHZ 160, 298).

  • OLG Köln, 12.07.2016 - 15 U 176/15

    395.000 Euro Geldentschädigung für Jörg Kachelmann wegen Berichterstattung in den

    (c) Die Beklagte handelte vorsätzlich, weil das Landgericht Köln bereits mit Beschlüssen vom 16.4.2010 und 27.4.2010 (28 O 216/10 sowie 250/10) die Veröffentlichung der - im Hinblick auf die Verletzung der Privatsphäre gleichartigen - Bildnisse mit den unter (1) genannten Berichterstattungen im Wege einstweiliger Verfügungen verboten hatte, so dass der Beklagten kurz zuvor die Rechtswidrigkeit noch einmal vor Augen gehalten worden war, der sie sich damit erst Recht nicht verschließen konnte.

    Zudem ist der Beklagten eine hartnäckige Verletzung vorzuwerfen, nachdem mit Beschlüssen des Landgerichts Köln vom 16.4.2010 und 27.4.2010 (28 O 216/10 sowie 250/10) die Veröffentlichung der - hinsichtlich der Verletzung der Privatsphäre gleichartigen - Bildnisse mit den unter (1) genannten Berichterstattungen im Wege einstweiliger Verfügungen verboten war, was bei der Höhe der zuzuerkennenden Geldentschädigung bei Bildberichterstattungen auch unter Präventionsgesichtspunkten berücksichtigt werden kann (vgl. BGH, Urt. v. 12.12.1995 - VI ZR 223/94, AfP 1996, 138; BGHZ 160, 298).

  • OLG Köln, 03.07.2012 - 15 U 205/11

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Verbreitung von

    Durch einstweilige Verfügungen des Landgerichts Köln vom 16.4.2010 (28 O 215/10 und 28 O 216/10) wurden der B AG und der C4 GmbH & Co. KG die Verbreitung der beiden Fotos zu den Artikeln vom 11.4.2010 untersagt.
  • LG Köln, 16.03.2011 - 28 O 505/10

    Unterlassung der Verbreitung von heimlichen Bildaufnahmen über Höfgänge eines

    Die erkennende Kammer des Landgerichts Köln erließ auf Antrag des Klägers gegen die Beklagte zu 1) am 16.04.2010 (Az. 28 O 215/10) und gegen die Beklagte zu 2) am 16.04.2010 (Az. 28 O 216/10) und 27.04.2010 (Az. 28 O 250/10) jeweils Unterlassungsverfügungen hinsichtlich der öffentlichen Zugänglichmachung der streitgegenständlichen Fotos.
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