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   OLG Hamm, 02.04.2009 - I-28 U 107/08   

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https://dejure.org/2009,4279
OLG Hamm, 02.04.2009 - I-28 U 107/08 (https://dejure.org/2009,4279)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02.04.2009 - I-28 U 107/08 (https://dejure.org/2009,4279)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02. April 2009 - I-28 U 107/08 (https://dejure.org/2009,4279)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Maßgebliches Recht bei einem Kaufvertrag über einen Gebrauchtwagen zwischen einem Kfz-Händler aus Deutschland und einem Erwerber aus Finnland

  • unalex.eu

    Art. 4, 6 CISG

  • Judicialis

    CISG Art. 2 Buchst. a; ; CISG Art. 6; ; CISG Art. 39 Abs. 1; ; CISG Art. 40; ; CISG Art. 81 Abs. 2; ; CISG Art. 92 Abs. 1

  • rewis.io
  • cisg-online.org PDF

    Art. 2(a); Art. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Maßgebliches Recht bei einem Kaufvertrag über einen Gebrauchtwagen zwischen einem Kfz-Händler aus Deutschland und einem Erwerber aus Finnland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 708
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 03.11.1999 - VIII ZR 287/98

    Rechtzeitigkeit der Rüge der Vertragswidrigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 02.04.2009 - 28 U 107/08
    Geht es um Mängel an einem technischen Gerät kann der Verkäufer eine Beschreibung der Symptome verlangen (BGH NJW-RR 2000, 1361, 1362; Schwenzer a.a.O. Art. 39 CISG Rn 8).

    Eine Zeitspanne, die einen Monat - deutlich - überschreitet, ist regelmäßig nicht mehr als angemessene Frist im Sinne des Art. 39 CISG anzusehen (vgl. BGH NJW-RR 2000, 1361, 1362; BGHZ 129, 75, 85 f.; Schwenzer in Schlechtriem/Schwenzer a.a.O. Art. 39 CISG Rn 17, MünchKomm-BGB/Gruber a.a.O. Art. 39 CISG Rn 34; Magnus in Staudinger, a.a.O. Art. 39 CISG Rn 35).

  • BGH, 07.06.2006 - VIII ZR 209/05

    Rechtsfolgen der Zusicherung der Unfallfreiheit eines veräußerten Kraftfahrzeugs

    Auszug aus OLG Hamm, 02.04.2009 - 28 U 107/08
    Dass der Beklagte hierzu eine objektiv falsche Angabe gemacht hat, die dann, wenn sie ohne tatsächliche Grundlage, d.h. "ins Blaue hinein" gemacht worden wäre, dem arglistigen Verschweigen eines Unfallschadens gleichzustellen wäre (vgl. BGHZ 168, 64 Tz. 13; Reinking/Eggert, Der Autokauf, 10 Aufl. 2009, Rn 2107ff.), lässt sich nicht feststellen.
  • BGH, 11.02.2004 - VIII ZR 386/02

    Ferrari mit alten Reifen

    Auszug aus OLG Hamm, 02.04.2009 - 28 U 107/08
    Ein Autohändler, der ein Fahrzeug zum Verkauf anbietet, ist grundsätzlich nur gehalten, es im Hinblick auf Mängel einer Sichtprüfung zu unterziehen (vgl. BGH NJW 2004, 1032, 1033; OLG Köln NJOZ 2001, 1679, 1680).
  • BGH, 30.06.2004 - VIII ZR 321/03

    Obliegenheit des Käufers zur Untersuchung gelieferter Waren auf Strahlenbelastung

    Auszug aus OLG Hamm, 02.04.2009 - 28 U 107/08
    Dass dem Beklagten diese Mängel nicht unbekannt geblieben sein konnten, was zumindest grobe Fahrlässigkeit verlangt (vgl. BGH NJW 2004, 3181, Magnus in Staudinger a.a.O. Art. 40 CISG Rn 5; strenger Schwenzer in Schlechtriem/Schwenzer a.a.O. Art. 40 CISG Rn 4), lässt sich auch nicht feststellen.
  • OLG Köln, 13.03.2001 - 3 U 173/00

    Zur Frage der Überprüfungspflicht eines Gebrauchtwagenhändlers

    Auszug aus OLG Hamm, 02.04.2009 - 28 U 107/08
    Ein Autohändler, der ein Fahrzeug zum Verkauf anbietet, ist grundsätzlich nur gehalten, es im Hinblick auf Mängel einer Sichtprüfung zu unterziehen (vgl. BGH NJW 2004, 1032, 1033; OLG Köln NJOZ 2001, 1679, 1680).
  • BGH, 19.09.2007 - VIII ZR 141/06

    Freizeichnungsklauseln gegenüber Verbrauchern und Unternehmern

    Auszug aus OLG Hamm, 02.04.2009 - 28 U 107/08
    Dass der von ihm verwendete formularmäßige Gewährleistungsausschluss auch gegenüber einem Unternehmer unwirksam war, nämlich wegen unangemessener Benachteiligung des Käufers (zur Unwirksamkeit einer Freizeichnung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen in einem Gebrauchtwagenkaufvertrag gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, § 310 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 1 BGB i. V. mit § 309 Nr. 7a, b BGB siehe BGHZ 174, 1), ist dem Beklagten erst im Rahmen seiner Anhörung im Senatstermin deutlich geworden.
  • BGH, 08.03.1995 - VIII ZR 159/94

    Beurteilung der Vertragsmäßigkeit einer Ware im Sinne des Art. 35 Abs. 2 lit. a

    Auszug aus OLG Hamm, 02.04.2009 - 28 U 107/08
    Eine Zeitspanne, die einen Monat - deutlich - überschreitet, ist regelmäßig nicht mehr als angemessene Frist im Sinne des Art. 39 CISG anzusehen (vgl. BGH NJW-RR 2000, 1361, 1362; BGHZ 129, 75, 85 f.; Schwenzer in Schlechtriem/Schwenzer a.a.O. Art. 39 CISG Rn 17, MünchKomm-BGB/Gruber a.a.O. Art. 39 CISG Rn 34; Magnus in Staudinger, a.a.O. Art. 39 CISG Rn 35).
  • BGH, 25.11.1998 - VIII ZR 259/97

    Verzicht auf den Einwand der Verspätung einer Rüge der Vertragswidrigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 02.04.2009 - 28 U 107/08
    Das CISG ist Bestandteil des deutschen Rechts und Spezialgesetz für den internationalen Warenkauf; es geht dem unvereinheitlichten deutschen Kaufrecht vor (BGH NJW 1999, 1259).
  • BGH, 21.10.1992 - XII ZR 182/90

    Rückforderung unbenannter Zuwendungen nach Scheitern einer deutsch-ausländischen

    Auszug aus OLG Hamm, 02.04.2009 - 28 U 107/08
    Es ist zwar anerkannt, dass eine Rechtswahl auch stillschweigend getroffen werden kann, indem die Parteien im Laufe eines Rechtsstreits von der Anwendung einer bestimmten Rechtsordnung ausgehen (BGH NJW 1993, 385, 386).
  • OLG Stuttgart, 31.03.2008 - 6 U 220/07

    Internationaler Warenkauf: Abbedingung der CISG; Frist zur Erklärung einer

    Auszug aus OLG Hamm, 02.04.2009 - 28 U 107/08
    Dementsprechend wird die Bestimmung eines Gerichtsstandes in einem der Vertragsstaaten allein nicht als ausreichend angesehen, um einen Ausschluss der Anwendung des CISG anzunehmen (OLG Stuttgart BeckRS 2008 06273 = OLG-Report 2008, 514; Ferrari in Schlechtriem/Schwenzer a.a.O. Art. 6 CISG Rn 31; Magnus in Staudinger a.a.O. Art. 6 CISG Rn 36).
  • OLG Dresden, 27.05.2010 - 10 U 450/09

    Keine Berufung des Verkäufers auf Gewährleistungsausschluss bei Arglist - CISG

    Die Anwendbarkeit des CISG ist auch nicht nach Art. 2 lit. a) CISG ausgeschlossen, da es sich bei dem streitgegenständlichen Fahrzeugkauf nicht um ein Konsumentengeschäft handelt (siehe hierzu auch OLG Hamm, Urteil vom 02.04.2009 - 28 U 107/08 - zit. nach juris).
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