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   BPatG, 20.02.2008 - 28 W (pat) 133/07   

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https://dejure.org/2008,34560
BPatG, 20.02.2008 - 28 W (pat) 133/07 (https://dejure.org/2008,34560)
BPatG, Entscheidung vom 20.02.2008 - 28 W (pat) 133/07 (https://dejure.org/2008,34560)
BPatG, Entscheidung vom 20. Februar 2008 - 28 W (pat) 133/07 (https://dejure.org/2008,34560)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

    Auszug aus BPatG, 20.02.2008 - 28 W (pat) 133/07
    Trotzdem kommt es für die Beurteilung der Schutzfähigkeit entscheidend darauf an, in einem weiteren Schritt zu prüfen, ob die Wortkombination als Ganzes tatsächlich zur produktbezogenen Beschreibung dienen kann, oder ob zwischen der Wortverbindung in ihrer Gesamtheit und der bloßen Summe ihrer beschreibenden Bestandteile möglicherweise ein merklicher Unterschied besteht, etwa aufgrund vorhandener syntaktischer oder semantischer Besonderheiten (vgl. EuGH GRUR 2004, 943, 944, Rdn. 28 - SAT 2; sowie Ströbele in Ströbele/Hacker, MarkenG, 8. Aufl., § 8 Rdn. 261 m. w. N.).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 20.02.2008 - 28 W (pat) 133/07
    Ergibt dieser Prüfungsschritt, dass den einzelnen Wortbestandteilen der Marke ein beschreibender Bedeutungsgehalt zukommt, stellt dies zwar einen gewissen Anhaltspunkt dafür dar, dass ihre Kombination für die fraglichen Waren oder Dienstleistungen ebenfalls beschreibend ist, selbst wenn es sich dabei um eine sprachliche Neuschöpfung handelt (vgl. EuGH GRUR 2004, 680, 681, Rdn. 39 - BIOMILD).
  • EuGH, 15.09.2005 - C-37/03

    BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b

    Auszug aus BPatG, 20.02.2008 - 28 W (pat) 133/07
    Dieser Grundsatz macht es für die zuständigen Stellen aber nicht entbehrlich, zunächst die einzelnen Wortelemente einer Kombinationsmarke zu prüfen (vgl. hierzu EuGH GRUR Int. 2005, 1012, 1014, Rdn. 31 - BioID).
  • BGH, 17.02.2000 - I ZB 33/97

    Bücher für eine bessere Welt; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 20.02.2008 - 28 W (pat) 133/07
    Auch wenn die Sachaussage "neoClips" dabei für die angesprochenen Verbraucher möglicherweise relativ vage bleibt, indem sie keine konkreten Hinweise darauf gibt, worin die Neuerung bzw. der innovative Aspekt bei den fraglichen Produkten zu sehen ist, steht dies der Eignung zur Produktbeschreibung nicht entgegen (vgl. BGH GRUR 2000, 882, 883 - Bücher für eine bessere Welt).
  • BPatG, 20.03.2000 - 30 W (pat) 178/99
    Auszug aus BPatG, 20.02.2008 - 28 W (pat) 133/07
    Als bloße Aneinanderreihung zweier beschreibender Wortelemente, aus der sich wiederum eine beschreibende Gesamtbezeichnung ergibt, steht der Eintragung der Marke ein berechtigtes Interesse der Mitbewerber an ihrer freien Verwendbarkeit entgegen (vgl. hierzu auch BPatG 30 W (pat) 178/99 - neoTips, veröffentlicht auf PAVIS PROMA CD-ROM).
  • BPatG, 29.01.2013 - 33 W (pat) 531/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "NEO" - fehlende Unterscheidungskraft -

    In dieser Bedeutung ist "Neo" allgemein bekannt (vgl. BPatG vom 20.3.2000, 30 W (pat) 178/99 - neoTips; BPatG vom 20.2.2008, 28 W (pat) 133/07 - neoCLIPS) und somit auch den hier angesprochenen Verkehrskreisen - zu denen die mit der Entwicklung, dem Bau und dem Betrieb von Flugzeugen befassten Fachverkehrskreise gehören - geläufig.
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