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BPatG, 15.07.2009 - 28 W (pat) 144/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- EuGH, 09.03.2006 - C-421/04
Matratzen Concord - Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b …
Auszug aus BPatG, 15.07.2009 - 28 W (pat) 144/08
Im Rahmen der weiteren Prüfung, welcher Bedeutungsgehalt dieser Bezeichnung zukommt, hat die Markenstelle sowohl die einzelnen Elemente als auch deren Kombination nach den allgemeinen Sprachregeln untersucht und dabei zutreffend das Sprachverständnis nicht speziell der Endverbraucher, die zwar als Abnehmer der Waren der Klasse 3 in Frage kommen können, zugrunde gelegt, sondern allgemein auf die Wahrnehmung der beteiligten Verkehrkreise abgestellt, zu denen der Handel ebenso wie der normal informierte und angemessen aufmerksame und verständige Durchschnittsverbraucher gehören (EuGH GRUR 2006, 411, 413, Rdn. 24 -Matratzen Concord/Hukla). - EuGH, 21.10.2004 - C-64/02
HABM / Erpo Möbelwerk
Auszug aus BPatG, 15.07.2009 - 28 W (pat) 144/08
Sonstige Funktionen einer Marke -insbesondere ihre Werbefunktion -dürfen daneben nur von nachrangiger, untergeordneter Bedeutung sein (vgl. EuGH GRUR 2004, 1027, 1029 (Nr. 35) -DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT). - BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03
"Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens …
Auszug aus BPatG, 15.07.2009 - 28 W (pat) 144/08
Unterscheidungskraft nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die einer Marke innewohnende, konkrete Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens im Unterschied zu solchen anderer Unternehmen wahrgenommen zu werden (std. Rspr., vgl. z. B. BGH GRUR 2003, 1050 -Cityservice) und damit eine eindeutige betriebliche Zuordnung dieser Waren und Dienstleistungen zu ermöglichen.
- BPatG, 21.05.2014 - 28 W (pat) 58/12
Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "LACTEC (Wort-Bild-Marke)" - …
Diese Abkürzung ist auch im deutschen Sprachgebrauch allgemein bekannt und gebräuchlich (z.B. in dem Wort "High-Tec" bzw. "Hi-Tec"), wie bereits mehrfach vom Bundespatentgericht entschieden wurde (vgl. BPatG 28 W (pat) 144/08 - FOAMTEC; 30 W (pat) 129/01 - CLIPTEC; 30 W (pat) 140/01 - Magnet-TEC; 33 W (pat) 49/00 - FireTec; 32 W (pat) 86/99 - SolarTec). - BPatG, 21.05.2014 - 28 W (pat) 71/12
Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "LacTec" - keine …
Diese Abkürzung ist auch im deutschen Sprachgebrauch allgemein bekannt und gebräuchlich (z.B. in dem Wort "High-Tec" bzw. "Hi-Tec"), wie bereits mehrfach vom Bundespatentgericht entschieden wurde (vgl. BPatG 28 W (pat) 144/08 - FOAMTEC; 30 W (pat) 129/01 - CLIPTEC; 30 W (pat) 140/01 - Magnet-TEC; 33 W (pat) 49/00 - FireTec; 32 W (pat) 86/99 - SolarTec). - BPatG, 20.06.2016 - 26 W (pat) 58/14
Markenbeschwerdeverfahren - "SILVERTEC" - keine Unterscheidungskraft
bb) Das zweite Zeichenelement "Tec" ist die aus der englischen Sprache stammende und inzwischen weit verbreitete und geläufige Abkürzung für "technical, technic, technology" bzw. "Technik, technisch, Technologie" (vgl. BPatG 32 W (pat) 46/95 - ECOTEC; 33 W (pat) 49/00 - FireTec m. w. N.; 30 W (pat) 140/01 - MAGNET-TEC; 28 W (pat) 144/08 - FOAMTEC).