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   OLG München, 13.11.1986 - 28 W 3005/85   

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https://dejure.org/1986,2812
OLG München, 13.11.1986 - 28 W 3005/85 (https://dejure.org/1986,2812)
OLG München, Entscheidung vom 13.11.1986 - 28 W 3005/85 (https://dejure.org/1986,2812)
OLG München, Entscheidung vom 13. November 1986 - 28 W 3005/85 (https://dejure.org/1986,2812)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen eines Interesses des Auftraggebers an der Erstellung einer Schlussrechnung durch den Auftragnehmer; Anspruch auf auf Erstellung einer Schlussrechnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 146
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Karlsruhe, 24.09.1985 - 4 W 71/85

    Erledigung der Hauptsache; Kostenentscheidung; Anerkenntnis eines Anspruchs

    Auszug aus OLG München, 13.11.1986 - 28 W 3005/85
    Dadurch hat er zum Ausdruck gebracht, daß er den von der Klägerin erhobenen Anspruch auf Erteilung einer Schlußrechnung anerkennt (vgl. OLG Karlsruhe, MDR 1986, 240 [OLG Karlsruhe 24.09.1985 - 4 W 71/85] ).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.06.2003 - 2 S 344/03

    Festsetzungsverjährung für Kostenerstattungsanspruch - Frist - Eingang der

    Der Auftraggeber ist jedoch nicht verpflichtet, die ihm nach § 14 Nr. 4 VOB/B eingeräumte Ersatzvornahme vorzunehmen, da es sich bei ihr um eine sogenannte Kann-Vorschrift handelt (allgemeine Meinung: Ingenstau/Korbion, VOB/B, § 14 RdNr. 55; Heiermann/Riedl/Rusam/Schwaab, VOB/B, § 14 RdNr. 51; OLG München, Beschluss vom 13.11.1986 - 28 W 3005/85 -, NJW-RR 1987, 146).
  • OLG Naumburg, 01.03.2000 - 12 U 63/98

    Aufrechnung von Schadensersatzansprüchen des Bauherrn

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  • OLG Dresden, 23.08.1999 - 2 U 1731/99

    Prüfbare Rechnungslegung als selbstständige Nebenpflicht

    § 14 Nr. 1 Satz 1 VOB/B begründet eine selbstständige vertragliche Nebenpflicht auf Rechnungslegung, mit der ein Erfüllungsanspruch des Auftraggebers korrespondiert (ebenso: Thüringer OLG MDR 1999, 993 [994]; OLG München NJW-RR 1987, 146 ; Ingenstau/Korbion, VOB , 13. Aufl., § 14 VOB/B Rn. 55; Heiermann/Riedl/Rusam, VOB/B , 8. Aufl., § 14 VOB/B Rn. 51; Werner/Pastor, Der Bauprozess 9. Aufl., Rn. 1400; Dähne, BauR 1981, 233 [237]; a.A.: Cuypers, in: Ganten/Jagenburg/Motzke, VOB/B , § 14 Rn. 6).
  • OLG Celle, 25.04.2002 - 14 U 153/01

    Voraussetzungen für die Fälligkeit eines Honoraranspruchs aus einem

    haben muss (BGH NJW-RR 1987, 146; Löffelmann/Fleischmann, Architektenrecht, 4. Auflage, Rdnr. 1336 ff.).
  • OLG Jena, 26.01.1999 - 8 U 1273/98

    Kann für verspätete Rechnungslegung Vertragsstrafe vereinbart werden?

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