Rechtsprechung
   AG München, 01.07.2010 - 281 C 8097/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,14057
AG München, 01.07.2010 - 281 C 8097/10 (https://dejure.org/2010,14057)
AG München, Entscheidung vom 01.07.2010 - 281 C 8097/10 (https://dejure.org/2010,14057)
AG München, Entscheidung vom 01. Juli 2010 - 281 C 8097/10 (https://dejure.org/2010,14057)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    §§ 5 Nr. 1a, 2 Nr. 1, 5 Nr. 2 ABRV
    Reiserecht; Stornierungsobliegenheit; Reiserücktrittsversicherung; schwerwiegender epileptischer Anfall

  • openjur.de

    Reiserücktrittsversicherung: Leistungspflicht bei Verletzung der Stornierungsobliegenheit des Versicherungsnehmers nach Epilepsieanfall

  • IWW
  • rabüro.de

    Zur Pflicht der umgehenden Reisestornierung des Versicherten bei Kenntnis von Grunderkrankung

  • reise-recht-wiki.de

    Inanspruchnahme einer Reiserücktrittsversicherung nach epileptischem Anfall

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Reiserücktrittskostenversicherung / epileptischer Anfall / frühestmögliche Stornierung / Stornokosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • bayern.de (Pressemitteilung)

    Auf Risiko...

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die geplante Reise und die Hoffnung auf rechtzeitige Wiedergenesung

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Reiserücktritt - Der epileptische Anfall

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Reiserücktritt wegen epileptischen Anfalls ist nicht versichert!

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Epileptiker stornierte Reise zu spät - Eine Reiserücktrittskostenversicherung versichert nicht die Hoffnung, dass es schon klappen wird

  • spiegel.de (Pressemeldung, 16.05.2011)

    Gekündigte Reise: Epileptiker muss Stornokosten übernehmen

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Stornierung im Krankheitsfall muss zeitnah erfolgen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Reiserücktrittsversicherung: Chronisch Kranke müssen ihr Risiko selbst tragen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Bei Reiserücktritt umgehend Krankheit melden

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