Rechtsprechung
OLG München, 19.11.2009 - 29 U 3382/09 |
Verfahrensgang
- LG München I, 14.05.2009 - 4 HKO 2041/09
- OLG München, 19.11.2009 - 29 U 3382/09
- BGH, 01.06.2011 - I ZR 58/10
Wird zitiert von ... (3)
- LG München I, 28.06.2019 - 37 O 18505/17
Unzulässige Feststellungsklage zur Durchsetzung eines Schadensersatzanspruches
Die Rechtsberatung innerhalb eines Vereins ist im Einzelfall zwar kostenfrei, insgesamt aber mitgliederfinanziert und daher nicht unentgeltlich (OLG München, Urt. vom 19.11.2009, 29 U 3382/09, BeckRS 2011, 26426 m.w.N.). - VG Stuttgart, 12.05.2021 - 4 K 6016/20
Untersagung der weiteren Erbringung von Rechtsdienstleistungen
Unentgeltlich sind nur uneigennützige Rechtsdienstleistungen (vgl. OLG München, Urt. v. 19.11.2009 - 29 U 3382/09 - BeckRS 2011, 26426).Solche uneigennützigen Rechtsdienstleistungen liegen aber nicht vor bei Rechtsdienstleistungen, die zwar im Einzelfall ohne besonderes Entgelt erbracht werden, jedoch die kostenpflichtige Mitgliedschaft in einer Vereinigung - wie vorliegend - voraussetzen; in diesem Fall mag die Rechtsberatung innerhalb eines Vereins im Einzelfall kostenfrei sein, da sie aber mitgliederfinanziert ist, ist sie nicht unentgeltlich (vgl. OLG München, Urt. v. 19.11.2009 - 29 U 3382/09 - BeckRS 2011, 26426; BT-Drucks. 16/3655 S. 57).
- VG Stuttgart, 27.01.2022 - 4 K 176/21
Zurückweisung eines Bevollmächtigten
Unentgeltlich sind nur uneigennützige Rechtsdienstleistungen (vgl. OLG München, Urt. v. 19.11.2009 - 29 U 3382/09 - BeckRS 2011, 26426).Solche uneigennützigen Rechtsdienstleistungen liegen aber nicht vor bei Rechtsdienstleistungen, die zwar im Einzelfall ohne besonderes Entgelt erbracht werden, jedoch die kostenpflichtige Mitgliedschaft in einer Vereinigung voraussetzen; in diesem Fall mag die Rechtsberatung innerhalb eines Vereins im Einzelfall kostenfrei sein, da sie aber mitgliederfinanziert ist, ist sie nicht unentgeltlich (vgl. OLG München, Urt. v. 19.11.2009 - 29 U 3382/09 - BeckRS 2011, 26426; BT-Drucks. 16/3655 S. 57).