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   OLG München, 19.11.2009 - 29 U 3382/09   

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https://dejure.org/2009,59467
OLG München, 19.11.2009 - 29 U 3382/09 (https://dejure.org/2009,59467)
OLG München, Entscheidung vom 19.11.2009 - 29 U 3382/09 (https://dejure.org/2009,59467)
OLG München, Entscheidung vom 19. November 2009 - 29 U 3382/09 (https://dejure.org/2009,59467)
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Wird zitiert von ... (3)

  • LG München I, 28.06.2019 - 37 O 18505/17

    Unzulässige Feststellungsklage zur Durchsetzung eines Schadensersatzanspruches

    Die Rechtsberatung innerhalb eines Vereins ist im Einzelfall zwar kostenfrei, insgesamt aber mitgliederfinanziert und daher nicht unentgeltlich (OLG München, Urt. vom 19.11.2009, 29 U 3382/09, BeckRS 2011, 26426 m.w.N.).
  • VG Stuttgart, 12.05.2021 - 4 K 6016/20

    Untersagung der weiteren Erbringung von Rechtsdienstleistungen

    Unentgeltlich sind nur uneigennützige Rechtsdienstleistungen (vgl. OLG München, Urt. v. 19.11.2009 - 29 U 3382/09 - BeckRS 2011, 26426).

    Solche uneigennützigen Rechtsdienstleistungen liegen aber nicht vor bei Rechtsdienstleistungen, die zwar im Einzelfall ohne besonderes Entgelt erbracht werden, jedoch die kostenpflichtige Mitgliedschaft in einer Vereinigung - wie vorliegend - voraussetzen; in diesem Fall mag die Rechtsberatung innerhalb eines Vereins im Einzelfall kostenfrei sein, da sie aber mitgliederfinanziert ist, ist sie nicht unentgeltlich (vgl. OLG München, Urt. v. 19.11.2009 - 29 U 3382/09 - BeckRS 2011, 26426; BT-Drucks. 16/3655 S. 57).

  • VG Stuttgart, 27.01.2022 - 4 K 176/21

    Zurückweisung eines Bevollmächtigten

    Unentgeltlich sind nur uneigennützige Rechtsdienstleistungen (vgl. OLG München, Urt. v. 19.11.2009 - 29 U 3382/09 - BeckRS 2011, 26426).

    Solche uneigennützigen Rechtsdienstleistungen liegen aber nicht vor bei Rechtsdienstleistungen, die zwar im Einzelfall ohne besonderes Entgelt erbracht werden, jedoch die kostenpflichtige Mitgliedschaft in einer Vereinigung voraussetzen; in diesem Fall mag die Rechtsberatung innerhalb eines Vereins im Einzelfall kostenfrei sein, da sie aber mitgliederfinanziert ist, ist sie nicht unentgeltlich (vgl. OLG München, Urt. v. 19.11.2009 - 29 U 3382/09 - BeckRS 2011, 26426; BT-Drucks. 16/3655 S. 57).

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