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   BPatG, 23.05.2007 - 29 W (pat) 132/04   

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BPatG, 23.05.2007 - 29 W (pat) 132/04 (https://dejure.org/2007,33336)
BPatG, Entscheidung vom 23.05.2007 - 29 W (pat) 132/04 (https://dejure.org/2007,33336)
BPatG, Entscheidung vom 23. Mai 2007 - 29 W (pat) 132/04 (https://dejure.org/2007,33336)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 23.05.2007 - 29 W (pat) 132/04
    Die Beurteilung der Unterscheidungskraft hat sich daher einerseits an den beanspruchten Waren und Dienstleistungen und andererseits an der Auffassung der angesprochenen Verkehrskreise zu orientieren (vgl. EuGH GRUR 2006, 229, Rn. 27 f. - BioID; GRUR 2004, 674, Rn. 34 - POSTKANTOOR; BGH GRUR 2005, 417, 418 - BerlinCard; GRUR 2006, 850, Rn. 18 - FUSSBALL WM 2006).

    Die erforderliche Unterscheidungskraft fehlt einer Wortmarke aber dann, wenn sich dem Zeichenwort ein für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen klarer und ohne Weiteres verständlicher beschreibender Begriffsinhalt zuordnen lässt oder es sich um ein gebräuchliches Wort der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache handelt, das vom angesprochenen Publikum stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird (vgl. BGH GRUR 1999, 1089 - YES; GRUR 2005, 417, 418 - BerlinCard; GRUR 2006, 850, Rn. 18 ff. - FUSSBALL WM 2006).

  • BGH, 16.12.2004 - I ZB 12/02

    BerlinCard

    Auszug aus BPatG, 23.05.2007 - 29 W (pat) 132/04
    Die Beurteilung der Unterscheidungskraft hat sich daher einerseits an den beanspruchten Waren und Dienstleistungen und andererseits an der Auffassung der angesprochenen Verkehrskreise zu orientieren (vgl. EuGH GRUR 2006, 229, Rn. 27 f. - BioID; GRUR 2004, 674, Rn. 34 - POSTKANTOOR; BGH GRUR 2005, 417, 418 - BerlinCard; GRUR 2006, 850, Rn. 18 - FUSSBALL WM 2006).

    Die erforderliche Unterscheidungskraft fehlt einer Wortmarke aber dann, wenn sich dem Zeichenwort ein für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen klarer und ohne Weiteres verständlicher beschreibender Begriffsinhalt zuordnen lässt oder es sich um ein gebräuchliches Wort der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache handelt, das vom angesprochenen Publikum stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird (vgl. BGH GRUR 1999, 1089 - YES; GRUR 2005, 417, 418 - BerlinCard; GRUR 2006, 850, Rn. 18 ff. - FUSSBALL WM 2006).

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 23.05.2007 - 29 W (pat) 132/04
    Die Beurteilung der Unterscheidungskraft hat sich daher einerseits an den beanspruchten Waren und Dienstleistungen und andererseits an der Auffassung der angesprochenen Verkehrskreise zu orientieren (vgl. EuGH GRUR 2006, 229, Rn. 27 f. - BioID; GRUR 2004, 674, Rn. 34 - POSTKANTOOR; BGH GRUR 2005, 417, 418 - BerlinCard; GRUR 2006, 850, Rn. 18 - FUSSBALL WM 2006).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 23.05.2007 - 29 W (pat) 132/04
    Auch die Neuschöpfung eines aus mehreren für den Verkehr erkennbar beschreibenden Bestandteilen zusammengesetzten Begriffs bleibt in der Summe beschreibend, es sei denn, dass die Neuschöpfung aufgrund ihrer Ungewöhnlichkeit in der Kombination hinreichend von dem Eindruck abweicht, der bei der bloßen Kumulation der Bestandteile entsteht (EuGH MarkenR 2004, 111 - BIOMILD).
  • EuGH, 15.09.2005 - C-37/03

    BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b

    Auszug aus BPatG, 23.05.2007 - 29 W (pat) 132/04
    Die Beurteilung der Unterscheidungskraft hat sich daher einerseits an den beanspruchten Waren und Dienstleistungen und andererseits an der Auffassung der angesprochenen Verkehrskreise zu orientieren (vgl. EuGH GRUR 2006, 229, Rn. 27 f. - BioID; GRUR 2004, 674, Rn. 34 - POSTKANTOOR; BGH GRUR 2005, 417, 418 - BerlinCard; GRUR 2006, 850, Rn. 18 - FUSSBALL WM 2006).
  • BGH, 05.12.2002 - I ZB 19/00

    Darf "Winnetou" als Marke eingetragen bleiben?

    Auszug aus BPatG, 23.05.2007 - 29 W (pat) 132/04
    Der Verkehr hat daher keinen Anlass, in "bayernpress" einen Hinweis auf den Inhalt der Produktionen zu sehen (vgl. BGH GRUR 2003, 342 ff. - Winnetou; GRUR 2001, 1042 ff. - REICH UND SCHOEN, GRUR 2001, 1043 ff. - Gute Zeiten, Schlechte Zeiten).
  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 58/98

    Anti KALK; Unterscheidungskraft einer farbigen Bildmarke mit Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 23.05.2007 - 29 W (pat) 132/04
    Hierzu reichen einfache grafische Gestaltungen oder Verzierungen des Schriftbildes, an die sich der Verkehr etwa durch häufige werbemäßige Verwendung gewöhnt hat, nicht aus (vgl. BGH GRUR 2001, 1153 ff. - antiKALK m. w. N.).
  • BGH, 17.05.2001 - I ZB 60/98

    Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 23.05.2007 - 29 W (pat) 132/04
    Der Verkehr hat daher keinen Anlass, in "bayernpress" einen Hinweis auf den Inhalt der Produktionen zu sehen (vgl. BGH GRUR 2003, 342 ff. - Winnetou; GRUR 2001, 1042 ff. - REICH UND SCHOEN, GRUR 2001, 1043 ff. - Gute Zeiten, Schlechte Zeiten).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 54/98

    REICH UND SCHOEN; Unterscheidungskraft und Freihaltebedürfnis einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 23.05.2007 - 29 W (pat) 132/04
    Der Verkehr hat daher keinen Anlass, in "bayernpress" einen Hinweis auf den Inhalt der Produktionen zu sehen (vgl. BGH GRUR 2003, 342 ff. - Winnetou; GRUR 2001, 1042 ff. - REICH UND SCHOEN, GRUR 2001, 1043 ff. - Gute Zeiten, Schlechte Zeiten).
  • BGH, 15.07.1999 - I ZB 16/97

    YES; Unterscheidungskraft einer Marke

    Auszug aus BPatG, 23.05.2007 - 29 W (pat) 132/04
    Die erforderliche Unterscheidungskraft fehlt einer Wortmarke aber dann, wenn sich dem Zeichenwort ein für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen klarer und ohne Weiteres verständlicher beschreibender Begriffsinhalt zuordnen lässt oder es sich um ein gebräuchliches Wort der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache handelt, das vom angesprochenen Publikum stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird (vgl. BGH GRUR 1999, 1089 - YES; GRUR 2005, 417, 418 - BerlinCard; GRUR 2006, 850, Rn. 18 ff. - FUSSBALL WM 2006).
  • BPatG, 16.03.2016 - 26 W (pat) 15/15

    Markenbeschwerdeverfahren - "hund" - Unterscheidungskraft - kein

    c) Wenngleich somit das begriffliche Verständnis der Bezeichnung "hund" in seinen im Vordergrund stehenden Bedeutungen "Haustier", Schimpfwort und "Rollbrett für Möbel" dem angesprochenen Publikum keinerlei Schwierigkeiten bereitet, zumal der durchschnittlich informierte, aufmerksame und verständige deutsche Durchschnittsverbraucher an sprachlich inkorrekte Schreibweisen aus der Werbung umfänglich gewöhnt ist (BPatG 30 W (pat) 528/13 - hygieneXXL; 27 W (pat) 26/11 - jungbrunnen; 32 W (pat) 156/07 - christmarkt; 29 W (pat) 132/04 - bayernpress; 26 W (pat) 34/04 - touristikboerse), drängt sich gleichwohl vorliegend ein Sachbezug zu den beschwerdegegenständlichen Waren und Dienstleistungen nicht auf.
  • BPatG, 22.05.2012 - 27 W (pat) 26/11

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "jungbrunnen" - keine

    Angesichts der Üblichkeit derartiger Wiedergabeformen in der Werbung habe dies jedenfalls keinerlei betriebskennzeichnenden Gehalt (zur Werbeüblichkeit der Kleinschreibung von Substantiven s. auch BPatG 29 W (pat) 132/04 - bayernpress, 26 W (pat) 34/04 - touristikboerse).
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