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   EuGH, 26.09.1984 - 295/83   

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https://dejure.org/1984,2924
EuGH, 26.09.1984 - 295/83 (https://dejure.org/1984,2924)
EuGH, Entscheidung vom 26.09.1984 - 295/83 (https://dejure.org/1984,2924)
EuGH, Entscheidung vom 26. September 1984 - 295/83 (https://dejure.org/1984,2924)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Les Verts / Parlament

    NICHTIGKEITSKLAGE - NATÜRLICHE ODER JURISTISCHE PERSONEN - RECHTSAKTE , DIE SIE UNMITTELBAR UND INDIVIDUELL BETREFFEN - RECHTSAKTE , DIE TEIL DES HAUSHALTSVERFAHRENS SIND

  • EU-Kommission

    Les Verts / Parlament

  • Wolters Kluwer

    Unmittelbares Betroffensein durch das Verfahren der Verabschiedung eines Haushaltsplans

  • Judicialis

    Haushaltsverordnung vom 21. Dezember 1977 Art. 18

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haushaltsverordnung vom 21. Dezember 1977 Art. 18
    NICHTIGKEITSKLAGE - NATÜRLICHE ODER JURISTISCHE PERSONEN - RECHTSAKTE , DIE SIE UNMITTELBAR UND INDIVIDUELL BETREFFEN - RECHTSAKTE , DIE TEIL DES HAUSHALTSVERFAHRENS SIND

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigkeitsklage - Unzulässigkeit - Klage gegen Rechtsakte, die Teil des Haushaltsverfahrens sind.

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.12.1985 - 294/83

    Parti écologiste "Les Verts" gegen Europäisches Parlament. - Nichtigkeitsklage -

    2) die im Rahmen des Verfahrens der Annahme des endgültigen Haushaltsplans für 1984 in erster Lesung am 27. Oktober 1983 und in zweiter Lesung am 19. und 20. Dezember 1983 angenommenen Entschließungen für nichtig zu erklären (Rechtssache 295/83),.
  • EuG, 26.11.1993 - T-460/93

    Gewährung eines Darlehens für ein Bauvorhaben ; Nichtigkeit einer Genehmigung ;

    23 Der Gerichtshof hat zum Verfahren der Verabschiedung des Haushaltsplans durch das Parlament entschieden, daß dieses lediglich zu einer Ermächtigung führt, Mittel zu binden, und daß somit eine natürliche oder juristische Person von den Rechtsakten, die Teil dieses Verfahrens sind, nicht unmittelbar betroffen sein kann (vgl. Beschluß vom 26. September 1984 in der Rechtssache 295/83, Les Verts/Parlament, Slg. 1984, 3331, Randnr. 7).
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