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ArbG München, 04.07.2007 - 29b Ca 727/06 |
Verfahrensgang
- ArbG München, 04.07.2007 - 29b Ca 727/06
- LAG München, 06.12.2007 - 3 Sa 702/07
Wird zitiert von ...
- LAG München, 06.12.2007 - 3 Sa 702/07
Betriebsübergang, Entsorgungsbetrieb
Auf die Berufung der Beklagten wird das Teilurteil des Arbeitsgerichts München vom 04.07.2007 - 29b Ca 727/06 W - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen in Ziffern 2 - 5 geändert und in Ziffern 1 - 5 insgesamt neu gefasst:.Das Teilurteil des Arbeitsgerichts München vom 04.07.2007 - 29b Ca 727/06 W - wird aufgehoben, soweit in Ziffern 2 - 5 die Beklagte verurteilt ist, Vergütung und Anwesenheitsprämie nach Abrechnung an den Kläger zu bezahlen.
Die Revision wird für den Kläger zugelassen, soweit das Teilurteil vom 04.07.2007 - 29b Ca 727/06 W - aufgehoben und an das Arbeitsgericht zurückverwiesen ist.
Das Arbeitsgericht München hat mit Teilurteil vom 04.07.2007 - 29b Ca 727/06 W -festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis des Klägers mit Wirkung ab 01.08.2006 auf die Beklagte übergegangen ist und diese verurteilt, an ihn die Vergütung für August 2006 bis einschließlich April 2007 sowie die Anwesenheitsprämie des Klägers für die Zeit von August bis 17.10.2006, jeweils nebst Zinsen, abzurechnen und zu bezahlen, die Vergütung für die Monate März und April 2007 unter Berücksichtigung des Anspruchsübergangs zugunsten der Bundesagentur für Arbeit.