Rechtsprechung
BayObLG, 03.12.2003 - 2Z BR 188/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 21 Abs. 4 § 24 Abs. 6
Inhalt der Niederschrift über die Versammlung der Wohnungseigentümer - Nachholung der unterbliebenen Beteiligung von Wohnungseigentümern am Verfahren - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wohnungseigentum
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Pflicht zur Erstellung eines Ergebnisprotokolls bei einer Eigentümerversammlung; Anspruch auf Berichtigung der Niederschrift bei rechtswidriger Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts eines Wohnungseigentümers; Aussenwirkung des Protokolls durch Versendung an die ...
Verfahrensgang
- AG München - 481 UR II 770/01
- LG München I, 20.08.2003 - 1 T 17516/02
- BayObLG, 03.12.2003 - 2Z BR 188/03
Papierfundstellen
- ZMR 2004, 443
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98
Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß
Auszug aus BayObLG, 03.12.2003 - 2Z BR 188/03
Die Gemeinschaftsordnung ist im Grundbuch eingetragen und deshalb - auch vom Rechtsbeschwerdegericht - aus sich heraus objektiv und normativ auszulegen, wobei die für einen unbefangenen Leser nächstliegende Bedeutung maßgeblich ist (st. Rspr.; BGHZ 139, 288 ff.). - BGH, 09.10.1997 - V ZB 3/97
Beteiligteneigenschaft des Verwalters im Beschlußanfechtungsverfahren
Auszug aus BayObLG, 03.12.2003 - 2Z BR 188/03
Einer Aufhebung und Zurückverweisung insgesamt bedurfte es deshalb nicht, da die Beteiligung lediglich der Gewährung rechtlichen Gehörs dient (vgl. BGH ZMR 1998, 171). - OLG Hamburg, 06.08.2003 - 2 Wx 131/01
Bebauung von Gemeinschaftseigentum durch Teileigentümer
Auszug aus BayObLG, 03.12.2003 - 2Z BR 188/03
Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt von demjenigen, der dem Beschluss des Oberlandesgerichts Hamburg vom 6.8.2003 (ZMR 2003, 868) zugrunde lag.
- BayObLG, 15.01.2004 - 2Z BR 225/03
Nachholung des rechtlichen Gehörs in der Rechtsbeschwerdeinstanz - Rechtsnatur …
Zur Nachholung des rechtlichen Gehörs in der Rechtsbeschwerdeinstanz (Bestätigung von BayObLG, Beschluss vom 3.12.2003 - 2Z BR 188/03 - und Abgrenzung zu OLG Hamburg ZMR 2003, 868).Weil die Beteiligung ersichtlich nicht der weiteren Sachaufklärung dient, konnte sie der Senat hier nachholen und damit rechtliches Gehör gewähren (vgl. BGH NJW 1998, 755/756; NZM 2003, 946; NJW 2003, 3205; vgl. ferner Beschluss des Senats vom 3.12.2003, 2Z BR 188/03).
- BayObLG, 15.04.2004 - 2Z BR 24/04
Zweckbestimmung bei Verwendung eines Eingabeplans als Aufteilungsplan - Umfang …
Der Senat kann deshalb von einer Zurückverweisung absehen (vgl. Beschlüsse des Senats vom 3.12.2003 - 2Z BR 188/03 - und vom 15.1.2004 - 2Z BR 255/03).