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   BayObLG, 30.09.1992 - 2Z BR 81/92   

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BayObLG, 30.09.1992 - 2Z BR 81/92 (https://dejure.org/1992,6998)
BayObLG, Entscheidung vom 30.09.1992 - 2Z BR 81/92 (https://dejure.org/1992,6998)
BayObLG, Entscheidung vom 30. September 1992 - 2Z BR 81/92 (https://dejure.org/1992,6998)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

  • LG Traunstein - 4 T 1432/92
  • BayObLG, 30.09.1992 - 2Z BR 81/92

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1993, 323
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 05.12.1985 - BReg. 2 Z 115/85

    Feststellung des gutgläubigen lastenfreier Erwerbs

    Auszug aus BayObLG, 30.09.1992 - 2Z BR 81/92
    Dabei muss die Gesetzesverletzung feststehen; die Unrichtigkeit des Grundbuchs muss glaubhaft sein (BayObLGZ 1985, 401/402; Horber/Demharter § 53 Anm. 9).

    Nach dieser Vorschrift bedarf es zur Berichtigung des Grundbuchs der Bewilligung gemäß § 19 GBO dann nicht, wenn die Unrichtigkeit des Grundbuchs nachgewiesen wird; der Nachweis ist in der Form des § 29 GBO zu führen (BayObLGZ 1985, 401/402).

  • BayObLG, 28.01.1988 - BReg. 2 Z 92/87

    Löschung einer Grunddienstbarkeit wegen Gegenstandslosigkeit

    Auszug aus BayObLG, 30.09.1992 - 2Z BR 81/92
    Im übrigen würden sie, ihre Richtigkeit unterstellt, auch eine Gegenstandslosigkeit des eingetragenen Rechts nicht rechtfertigen können (vgl. BayObLGZ 1986, 218/221; 1988, 14).
  • BayObLG, 23.06.1986 - BReg. 2 Z 106/85

    Voraussetzungen der Löschung einer gegenstandslosen Grunddienstbarkeit von Amts

    Auszug aus BayObLG, 30.09.1992 - 2Z BR 81/92
    Im übrigen würden sie, ihre Richtigkeit unterstellt, auch eine Gegenstandslosigkeit des eingetragenen Rechts nicht rechtfertigen können (vgl. BayObLGZ 1986, 218/221; 1988, 14).
  • BayObLG, 02.07.1987 - BReg. 2 Z 42/87

    Rechtsfolgen der Versagung einer Teilungsgenehmigung

    Auszug aus BayObLG, 30.09.1992 - 2Z BR 81/92
    Ferner kommt die Eintragung eines Amtswiderspruchs nur bei solchen Eintragungen und Löschungen in Betracht, an die sich ein gutgläubiger Erwerb anschließen kann (BayObLGZ 1987, 231 ff.).
  • BayObLG, 18.07.1986 - BReg. 2 Z 60/86

    Wirkung der Eintragung eines nicht entstandenen Erbbaurechts im Grundbuch

    Auszug aus BayObLG, 30.09.1992 - 2Z BR 81/92
    Gegen die Eintragung eines Amtswiderspruchs ist unbeschränkte Beschwerde gegeben; § 71 Abs. 2 Satz 1 GBO gilt nicht (BayObLGZ 1986, 294/297; Horber/Demharter GBO 19. Aufl. § 53 Anm. 11 a).
  • BayObLG, 26.10.1971 - BReg. 2 Z 39/71
    Auszug aus BayObLG, 30.09.1992 - 2Z BR 81/92
    Diese Feststellungen sind für das Gericht der weiteren Beschwerde nach § 78 Satz 2 GBO , § 561 Abs. 2 ZPO grundsätzlich bindend (BayObLGZ 1971, 307/309; Horber/Demharter § 78 Anm. 4 c).
  • OLG München, 04.01.2017 - 34 Wx 250/16

    Erfolglose Rechtsbeschwerde im Streit um Eintragung eines Amtswiderspruchs im

    Das Grundbuchamt darf den Rechtsübergang nicht eintragen, wenn ihm die Tatsachen, von denen nach diesen Vorschriften die Übertragbarkeit der Rechte abhängt, nicht durch eine Feststellungserklärung nach § 1059a Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 BGB nachgewiesen sind (BayObLG vom 30.9.1992, 2Z BR 81/92, juris Rn. 29; Staudinger/Heinze BGB [2017] § 1059a Rn. 23; MüKo/Pohlmann § 1059a Rn. 12; BT-Drucks. 13/3604 S. 5).
  • OLG Schleswig, 21.10.2010 - 2 W 161/10

    Löschung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit zu Gunsten einer

    Die Möglichkeit des Übergangs ist bei juristischen Personen grundsätzlich gegeben (vgl. dazu BayObLG, Beschluss vom 30. September 1992, 2 Z BR 81/92, juris Rn. 26 ff.; zu den gesetzlichen Grundlagen vgl. Frank in: Staudinger, 2009, § 1059a BGB Rn. 1).
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