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   LG Düsseldorf, 17.10.2012 - 2a O 25/10 U.   

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LG Düsseldorf, 17.10.2012 - 2a O 25/10 U. (https://dejure.org/2012,60731)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.10.2012 - 2a O 25/10 U. (https://dejure.org/2012,60731)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. Oktober 2012 - 2a O 25/10 U. (https://dejure.org/2012,60731)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BPatG, 08.08.2007 - 32 W (pat) 272/03

    WEB VIP / VIP

    Auszug aus LG Düsseldorf, 17.10.2012 - 2a O 25/10
    Demgegenüber vertreten der 32. Senat des Bundespatentgerichts in einer Entscheidung vom 08.08.2007 (32 W (pat) 272/03 - WEB VIP / VIP) sowie auch der 26. Senat des Bundespatentgerichts in einer Entscheidung vom 11.10.2007 (26 W (pat) 78/04 - CANNABIS) die Auffassung, bei der weggefallenen Gemeinschaftsmarke und des im Wege der Umwandlung eingetragenen nationalen Folgerechts handele es sich materiellrechtlich um das gleiche Schutzrecht.

    So führt der 32. Senat des Bundespatentgerichts in seiner Entscheidung vom 08.08.2007 (32 W (pat) 272/03 - WEB VIP / VIP) aus:.

    Im übrigen unterscheidet sich dieser Schwebezustand auch nicht wesentlich von dem, der bei jeder Widerspruchserhebung aus einer bloßen Anmeldung eintritt (vgl. auch BPatG 32 W (pat) 272/03 - WEB VIP / VIP).

  • BGH, 02.04.1971 - I ZB 3/70
    Auszug aus LG Düsseldorf, 17.10.2012 - 2a O 25/10
    Die Berücksichtigung des bloßen Rollenstands beschränkt sich regelmäßig auf Zeichen im engsten Ähnlichkeitsbereich und ist auch hier nur bei einer größeren Anzahl ähnlicher Zeichen veranlasst (BGH GRUR 1971, 577, 578f. - Raupetin; OLG Hamburg NJOZ 2008, 2753, 2756 - Navigon/Nav N Go).

    Denn Drittzeichen, die den gleichen oder einen größeren Abstand zu dem geschützten Zeichen halten als die angegriffene Kennzeichnung, bewirken keine Schwächung (BGH GRUR 1971, 577, 578 - Raupetin).

  • BGH, 13.01.2000 - I ZR 223/97

    ATTACHÉ/TISSERAND; Verwechslungsgefahr aufgrund des Gesamteindrucks einer Marke

    Auszug aus LG Düsseldorf, 17.10.2012 - 2a O 25/10
    Dabei treten die übereinstimmenden Merkmale mehr hervor als die Unterschiede, so dass es nicht so sehr auf die Unterschiede als auf die Übereinstimmungen zweier Zeichen ankommt (BGH GRUR 2000, 506, 509 ATTACHE/TISSERAND).
  • BGH, 08.05.2002 - I ZB 4/00

    "DKV/OKV"; Verwechselungsgefahr zweier Buchstabenfolgen im Bereich des

    Auszug aus LG Düsseldorf, 17.10.2012 - 2a O 25/10
    Insoweit kann die Abweichung in den mittleren Konsonanten am Anfang der dritten Silbe "d" bzw. "t" sowie in den Endbuchstaben "ct" bzw. "q" die Verwechslungsgefahr nicht ausschließen, denn Wortanfänge werden im allgemeinen stärker beachtet als nachfolgende Wortteile (BGH GRUR 2002, 1067, 1070 DKV/OKV).
  • BGH, 01.10.1998 - I ZB 28/96

    Lions

    Auszug aus LG Düsseldorf, 17.10.2012 - 2a O 25/10
    Denn der Rollenstand kann Aufschlüsse über die Originalität eines Zeichens vermitteln: Sind in die Zeichenrolle für gleiche oder benachbarte Warengebiete eine Reihe ähnlicher Zeichen zur Eintragung gelangt, ohne dass deren Inhaber gegen weitere Anmeldungen eingeschritten sind, kann dies ein wichtiger Fingerzeig dafür sein, dass es sich um naheliegende, verbrauchte Wortbildungen von geringer Originalität handelt (vgl. BGH WRP 1999, 192, 195 - Lions, m.w. Nachw.; OLG Köln GRUR-RR 2003, 71, 72 - Fiorini).
  • BGH, 20.12.2001 - I ZR 60/99

    "FRÜHSTÜCKS-DRINK I"; Markenverletzung durch Ausstattung eines Produkts

    Auszug aus LG Düsseldorf, 17.10.2012 - 2a O 25/10
    Vielmehr bleibt es bei dem Grundsatz, dass bei Wort-/Bildzeichen der Wortbestandteil für den Gesamteindruck maßgebend ist, da dieser für den Verkehr regelmäßig die einfachste Bezeichnungsform darstellt (BGH GRUR 2002, 809, 811 FRÜHSTÜCKS-DRINK I).
  • OLG Hamburg, 16.04.2008 - 5 U 198/07

    Navigon/Nav N Go

    Auszug aus LG Düsseldorf, 17.10.2012 - 2a O 25/10
    Die Berücksichtigung des bloßen Rollenstands beschränkt sich regelmäßig auf Zeichen im engsten Ähnlichkeitsbereich und ist auch hier nur bei einer größeren Anzahl ähnlicher Zeichen veranlasst (BGH GRUR 1971, 577, 578f. - Raupetin; OLG Hamburg NJOZ 2008, 2753, 2756 - Navigon/Nav N Go).
  • OLG Köln, 13.09.2002 - 6 U 58/02

    Markenververwechslung bei Nudelgerichten - "Fiorini" - Verwirkung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 17.10.2012 - 2a O 25/10
    Denn der Rollenstand kann Aufschlüsse über die Originalität eines Zeichens vermitteln: Sind in die Zeichenrolle für gleiche oder benachbarte Warengebiete eine Reihe ähnlicher Zeichen zur Eintragung gelangt, ohne dass deren Inhaber gegen weitere Anmeldungen eingeschritten sind, kann dies ein wichtiger Fingerzeig dafür sein, dass es sich um naheliegende, verbrauchte Wortbildungen von geringer Originalität handelt (vgl. BGH WRP 1999, 192, 195 - Lions, m.w. Nachw.; OLG Köln GRUR-RR 2003, 71, 72 - Fiorini).
  • BGH, 14.02.2008 - I ZR 162/05

    HEITEC

    Auszug aus LG Düsseldorf, 17.10.2012 - 2a O 25/10
    Denn der Schutzumfang eines Zeichens, das sich an eine beschreibende oder sonst freizuhaltende Angabe anlehnt, unterliegt keiner besonderen Beschränkung, wenn es um das Verhältnis zu anderen Bezeichnungen geht, die sich in gleicher oder ähnlicher Weise an den beschreibenden oder freizuhaltenden Begriff anlehnen und ihn verfremden (BGH GRUR 2008, 803, 804 - HEITEC).
  • BGH, 20.03.2003 - I ZR 60/01

    "AntiVir/AntiVirus"; Verwechselungsgefahr zweier Marken bei

    Auszug aus LG Düsseldorf, 17.10.2012 - 2a O 25/10
    Insoweit ist die von der Beklagten zitierte Entscheidung des BGH vom 20.03.2003 - I ZR 60/01 - (GRUR 2003, 963ff. - AntiVir/AntiVirus) nicht einschlägig.
  • EuGH, 08.05.2008 - C-304/06

    Eurohypo / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

  • BPatG, 09.11.2004 - 27 W (pat) 172/02
  • BPatG, 11.10.2007 - 26 W (pat) 78/04

    CANNABIS, Cannabis/THE CANNABIS CLUB SUD

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