Rechtsprechung
LG Frankfurt/Main, 02.09.2010 - 3 O 226/10 |
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 02.09.2010 - 3 O 226/10
- OLG Frankfurt, 24.01.2011 - 6 U 209/10
Rechtsprechung
LG Dortmund, 29.10.2010 - 3 O 226/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung durch gewinnunabhängige, darlehensweise erfolgte Ausschüttungen; Auslegung eines Gesellschaftsvertrages hinsichtlich der Ausschüttung von Leistungen; Anspruch auf Schadensersatz oder Rückabwicklung der Gesellschafterbeteiligung ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung durch gewinnunabhängige, darlehensweise erfolgte Ausschüttungen; Auslegung eines Gesellschaftsvertrages hinsichtlich der Ausschüttung von Leistungen; Anspruch auf Schadensersatz oder Rückabwicklung der Gesellschafterbeteiligung ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- LG Dortmund, 22.07.2010 - 18 O 163/09
Pflicht zur Bereitstellung eines vereinbarten Kommanditanteils bis zur Beendigung …
Auszug aus LG Dortmund, 29.10.2010 - 3 O 226/10
Die Rückzahlung der Ausschüttungen stellt eine Verpflichtung dar, die sich aus der Mitgliedschaft des Beklagten als Kommanditist der Klägerin ergibt (so auch LG Dortmund 18 O 163/09, Urteil vom 22.07.2010).Dabei kann hier dahinstehen, ob dieser Anspruch der Erfüllung der ursprünglichen Kapitaleinlage dient, die mit den Ausschüttungen aus dem Gesellschaftsvermögen teilweise zurückgewährt worden ist (so OLG München 23 U 1743/03, Urteil vom 29.04.2003; Landgericht Dortmund 18 O 163/09, Urteil vom 22.07.2010), oder ob es sich um die Vereinbarung von Darlehen der Gesellschaft an den Beklagten gehandelt hat (so OLG Köln 18 U 13/03, Urteil vom 11.08.2003: LG Dortmund 3 O 552/09, Urteil vom 25.05.2010).
- BGH, 21.07.2003 - II ZR 387/02
Zum kreditfinanzierten Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds
Auszug aus LG Dortmund, 29.10.2010 - 3 O 226/10
Daher ist es gerechtfertigt, nur diesen Vertreter persönlich und nicht auch die übrigen Gesellschafter haften zu lassen (BGH, II ZR 387/02, Urteil vom 21.07.2003; vgl. OLG Stuttgart 6 U 140/09, Beschluss vom 22.12.2009). - BGH, 19.07.2004 - II ZR 354/02
Begriff des Schadens bei einer Kapitalanlage in der Rechtsform einer stillen …
Auszug aus LG Dortmund, 29.10.2010 - 3 O 226/10
Wer einer (solchen) Publikumsgesellschaft beitritt, um sein Vermögen anzulegen, kann bei einer mangelhaften Aufklärung über die Risiken und Chancen des Anlageprojekts von der Gesellschaft weder Schadensersatz noch sonst Rückabwicklung seiner Gesellschaftsbeteiligung verlangen, weil die fehlerhafte Aufklärung der Gesellschaft nicht zugerechnet werden kann (BGH II ZR 354/02, Urteil vom 19.07.2004). - OLG Köln, 11.08.2003 - 18 U 13/03
Rückzahlungspflicht gewinnunabhängiger Sonderausschüttungen an die Gesellschafter …
Auszug aus LG Dortmund, 29.10.2010 - 3 O 226/10
Dabei kann hier dahinstehen, ob dieser Anspruch der Erfüllung der ursprünglichen Kapitaleinlage dient, die mit den Ausschüttungen aus dem Gesellschaftsvermögen teilweise zurückgewährt worden ist (so OLG München 23 U 1743/03, Urteil vom 29.04.2003; Landgericht Dortmund 18 O 163/09, Urteil vom 22.07.2010), oder ob es sich um die Vereinbarung von Darlehen der Gesellschaft an den Beklagten gehandelt hat (so OLG Köln 18 U 13/03, Urteil vom 11.08.2003: LG Dortmund 3 O 552/09, Urteil vom 25.05.2010). - OLG Karlsruhe - 6 U 140/09 (anhängig)
Auszug aus LG Dortmund, 29.10.2010 - 3 O 226/10
Daher ist es gerechtfertigt, nur diesen Vertreter persönlich und nicht auch die übrigen Gesellschafter haften zu lassen (BGH, II ZR 387/02, Urteil vom 21.07.2003; vgl. OLG Stuttgart 6 U 140/09, Beschluss vom 22.12.2009).
Rechtsprechung
LG Saarbrücken, 28.12.2011 - 3 O 226/10 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)