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   OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 12.07.1984 - 3 A 150/81   

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https://dejure.org/1984,19115
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 12.07.1984 - 3 A 150/81 (https://dejure.org/1984,19115)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 12.07.1984 - 3 A 150/81 (https://dejure.org/1984,19115)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 12. Juli 1984 - 3 A 150/81 (https://dejure.org/1984,19115)
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Wird zitiert von ... (4)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.08.1994 - 9 A 1248/92

    Betriebswirtschafliche Grundsätze; Kalkulatorische Abschreibungen;

    Der Beklagte beruft sich insoweit auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 12. Juli 1984 - 3 A 150/81 - KStZ 1985, 195, das diese Berechnungsmethode zuläßt.

    Im ersteren Sinne: Dahmen in Driehaus, aaO, § 6 Rn. 735 a; OVG Lüneburg, Urteil vom 12. Juli 1984 - 3 A 150/81 -, aaO, für die entsprechende niedersächsische Regelung; Brawanski, aaO;.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.06.2016 - 1 B 2.12

    Rettungsdienst; Gebühren; Berliner Feuerwehr; Rettungstransportwagen (RTW);

    Auch das Oberverwaltungsgericht Lüneburg (Urteil vom 12. Juli 1984 - 3 A 150/81 - juris) habe anders entschieden.
  • VG Lüneburg, 16.06.2020 - 3 A 71/17

    Abschreibungen; Fremdleistung; Fremdleistung, Dritter; Kalkulation;

    Kalkulatorische Abschreibungen dürfen mithin nur dann noch in den Gebührenhaushalt einbezogen werden, wenn das Anlagegut entgegen der zunächst angenommenen Nutzungsdauer noch vorhanden und durch die Summe der erzielten Abschreibungen der Wiederbeschaffungszeitwert noch nicht überschritten worden ist (Nds. OVG, Urt. v. 12.7.1984 - 3 A 150/81 -, juris).
  • VG Göttingen, 15.11.2006 - 3 A 17/05

    Gebührenmaßstab und Abschreibung eines immateriellen Wirtschaftsguts im

    Zwar kann grundsätzlich auch ein immaterielles Wirtschaftsgut in Gestalt eines Mitbenutzungsrechts zum Anlagevermögen einer öffentlichen Einrichtung gehören und damit abgeschrieben sowie kalkulatorisch verzinst werden (vgl. OVG NW, Urteil v. 24.07.1995 - 9 A 2474/94 -, KStZ 1997, 57 rechte Spalte oben); Voraussetzung dafür ist jedoch grundsätzlich, dass der Wert des Nutzungsrechts zu Beginn der Abschreibungsperiode feststeht, weil nur dann die erforderliche lineare, also mit gleich bleibenden Periodenbeträgen erfolgende (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 12.07.1984 - 3 A 150/81 -, KStZ 1985, 195; Driehaus-Lichtenfeld, aaO., § 6 Rn 734c), Abschreibung überhaupt möglich ist.
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