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   OVG Sachsen, 01.09.2010 - 3 A 616/09   

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https://dejure.org/2010,27438
OVG Sachsen, 01.09.2010 - 3 A 616/09 (https://dejure.org/2010,27438)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 01.09.2010 - 3 A 616/09 (https://dejure.org/2010,27438)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 01. September 2010 - 3 A 616/09 (https://dejure.org/2010,27438)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    Abschleppen eines Fahrzeugs, eingeschränkte Parkerlaubnis, Geltungsbereich

  • verkehrslexikon.de

    Zur Regelung der Parkerlaubnis allein auf gekennzeichneten Flächen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer Abschleppmaßnahme beim Parken ohne eine in diesem Bereich erforderliche Parkscheibe über einen Zeitraum von mehr als drei Stunden; Ordnungsgemäße Beweiswürdigung bei fehlender Zeugenanhörung und Vertrauen lediglich auf eine Unterstellung eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit einer Abschleppmaßnahme beim Parken ohne eine in diesem Bereich erforderliche Parkscheibe über einen Zeitraum von mehr als drei Stunden; Ordnungsgemäße Beweiswürdigung bei fehlender Zeugenanhörung und Vertrauen lediglich auf eine Unterstellung eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Sachsen, 01.12.2009 - 3 B 561/07

    Tankstelle; Begriff; grundsätzliche Bedeutung; Entscheidungserheblichkeit

    Auszug aus OVG Sachsen, 01.09.2010 - 3 A 616/09
    Damit ist das Vorbringen im Hinblick auf die aus Sicht der Klägerin mangelhafte bzw. fehlende Aufklärung der tatsächlichen Gegebenheiten nicht entscheidungserheblich (vgl. hierzu SächsOVG, Beschl. v. 1.12.2009 - 3 B 561/07 -).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Sachsen, 01.09.2010 - 3 A 616/09
    Ernstliche Zweifel i. S. v. § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind anzunehmen, wenn der Antragsteller tragende Rechtssätze oder erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage stellt, dass der Ausgang des Berufungsverfahrens ungewiss erscheint (BVerfG, Beschl. v. 23.6.2000, DVBl. 2000, 1458).
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