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   VG Lüneburg, 18.01.2005 - 3 A 83/03   

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https://dejure.org/2005,28873
VG Lüneburg, 18.01.2005 - 3 A 83/03 (https://dejure.org/2005,28873)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 18.01.2005 - 3 A 83/03 (https://dejure.org/2005,28873)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 18. Januar 2005 - 3 A 83/03 (https://dejure.org/2005,28873)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Anfechtung der Festsetzung von Deichverbandsbeiträgen; Mitgliedschaft der Grundstückseigentümer im Verband; Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Ermittlung des Hebesatzes; Rechtmäßigkeit des Beitragsmaßstabes; Setzung einer Ursache für die Deichunterhaltung durch die ...

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 29.07.1959 - 1 BvR 394/58

    (Großer) Erftverband

    Auszug aus VG Lüneburg, 18.01.2005 - 3 A 83/03
    Eine solche "pessimistische Einschätzung künftiger Gefahren" durch die Festlegung entsprechender Verbandsgrenzen ist als Bemessungswert geboten und verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfG, Urt. v. 29.7.1959 -1 BvR 394/58 -, DÖV 1959 S. 698, 699 -Erftverband -).
  • OVG Niedersachsen, 08.09.2004 - 13 KN 52/04

    Pflicht zur gemeinschaftlichen Deicherhaltung; Rechtmäßigkeit der Erweiterung der

    Auszug aus VG Lüneburg, 18.01.2005 - 3 A 83/03
    Deichgesetz abschließend geregelt, so dass ein Rückgriff auf das Wasserverbandsgesetz auszuscheiden hat, Deichverbände unterliegen insoweit nicht den Regelungen des Wasserverbandsgesetzes (Nieders. OVG, Urt. v. 8.9.2004 -13 KN 52/04-).
  • VG Lüneburg, 23.11.2004 - 3 A 5/01

    Beitrag; Beitragssatz; Entscheidungsspielraum; Erschwernisbeitrag; Gewässer;

    Auszug aus VG Lüneburg, 18.01.2005 - 3 A 83/03
    Rücklagen müssen durch sachliche Gründe, insbesondere das Ziel einer angemessenen Zukunftssicherung gerechtfertigt sein: Rücklagen aus Beiträgen der Mitglieder sind rechtlich zulässig zur Tilgung von Krediten, zu besonderen Investitionen oder sonstiger vorhersehbarer Ausgaben, wenn die Ausgaben den üblichen Rahmen des laufenden Haushalts erheblich überschreiten und anders nicht gedeckt werden können (Urt. der Kammer v. 23.11.2004 - 3 A 5/01 -).
  • VG Lüneburg, 06.06.2016 - 6 A 477/15

    Deichverband; Derogation; Hochwasser; Hochwassergebiet; Mitgliedschaft;

    Die vom Beklagten bestimmte Bemessung der Beiträge nach den Grundsteuermessbeträgen orientiert sich an den Werten der Grundstücke und ist daher jedenfalls nicht unangemessen (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 29.06.2006 - 13 LC 22/04 -, juris, Rn. 44; VG Lüneburg, Urt. v. 18.01.2005 - 3 A 83/03 -, V.n.b.; Cosack, in: Reinhardt/Hasche, WVG, 2011, § 30, Rn. 101).
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Rechtsprechung
   VG Berlin, 20.02.2006 - 3 A 83.03   

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https://dejure.org/2006,80923
VG Berlin, 20.02.2006 - 3 A 83.03 (https://dejure.org/2006,80923)
VG Berlin, Entscheidung vom 20.02.2006 - 3 A 83.03 (https://dejure.org/2006,80923)
VG Berlin, Entscheidung vom 20. Februar 2006 - 3 A 83.03 (https://dejure.org/2006,80923)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • VG Berlin, 26.11.2019 - 3 K 245.18

    Keine Gleichwertigkeit eines DDR-Ingenieurhochschulabschlusses mit

    Zur Feststellung der Gleichwertigkeit des Abschlusses des Klägers mit einem entsprechenden Abschluss in den alten Bundesländern kann nur auf solche Abschlüsse abgestellt werden, die es im Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens des Einigungsvertrages am 29. September 1990 in den alten Bundesländern gab (vgl. bereits VG Berlin, Urteil vom 28. September 2018 - VG 3 K 635.16, juris, Rn. 28 und vom 20. Februar 2006 - VG 3 A 83.03 - , juris, Rn. 23; vgl. auch Thüringer Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 10. November 1999 - 1 KO 973/96 - , juris, Rn. 58 ff.).
  • VG Berlin, 28.09.2018 - 3 K 635.16

    Anerkennung eines Bildungsabschlusses in der ehemaligen DDR als gleichwertig;

    (3) Zur Feststellung der Gleichwertigkeit des Abschlusses der Klägerin mit einem entsprechenden Abschluss in den alten Bundesländern kann nur auf solche Abschlüsse abgestellt werden, die es im Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens des Einigungsvertrages am 29. September 1990 in den alten Bundesländern gab (vgl. bereits VG Berlin, Urteil vom 20. Februar 2006 - VG 3 A 83.03 -, juris Rn. 23; vgl. auch Thüringer Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 10. November 1999 - 1 KO 973/96 -, juris Rn. 58 ff.).
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