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   BAG, 26.10.2009 - 3 AZB 25/09   

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https://dejure.org/2009,11719
BAG, 26.10.2009 - 3 AZB 25/09 (https://dejure.org/2009,11719)
BAG, Entscheidung vom 26.10.2009 - 3 AZB 25/09 (https://dejure.org/2009,11719)
BAG, Entscheidung vom 26. Oktober 2009 - 3 AZB 25/09 (https://dejure.org/2009,11719)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anfechtbarkeit ver Verfahrensaussetzung wegen Vorgreiflichkeit; Prüfungsumfang des Beschwerdegerichts

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 17.01.2006 - 1 BvR 541/02

    Effektiver Rechtsschutz gegen Rechtsverordnungen

    Auszug aus BAG, 26.10.2009 - 3 AZB 25/09
    Die Kläger im verwaltungsgerichtlichen Verfahren haben einen Antrag auf Feststellung gestellt, sie seien durch den Erlass der Postmindestlohnverordnung in ihren subjektiv-öffentlichen Rechten verletzt (vgl. zu derartigen Verfahren: BVerfG 17. Januar 2006 - 1 BvR 541/02 -, - 1 BvR 542/02 - Rn. 50 ff., BVerfGE 115, 81), nicht jedoch auf Feststellung der Unwirksamkeit der Verordnung.

    Dann kann eine auf die Feststellung einer dahingehenden Verpflichtung gerichtete verwaltungsgerichtliche Feststellungsklage zulässig sein, zumal zu erwarten ist, dass öffentliche Stellen - hier der Verordnungsgeber - einem Feststellungsurteil, das eine derartige Verpflichtung ausspricht, auch ohne Vollstreckungsdruck Folge leisten (vgl. BVerfG 17. Januar 2006 - 1 BvR 541/02 -, - 1 BvR 542/02 - Rn. 51 und 53, BVerfGE 115, 81).

    Es kann deshalb dahingestellt bleiben, ob einem Verfahren präjudizielle Wirkung zuzumessen wäre, das tatsächlich auf Feststellung einer Verpflichtung zur Aufhebung einer Rechtsverordnung gerichtet wäre, oder ob die notwendige Zwischenschaltung des Verordnungsgebers als Organ der materiellen Rechtsetzung eine derartige Wirkung ausschlösse, etwa weil seine Gestaltungsmöglichkeiten grundsätzlich durch das verwaltungsgerichtliche Verfahren nicht eingeschränkt sind (vgl. zu diesem Aspekt: BVerfG 17. Januar 2006 - 1 BvR 541/02 -, - 1 BvR 542/02 - Rn. 53 mwN, BVerfGE 115, 81).

  • BGH, 30.03.2005 - X ZB 20/04

    "Aussetzung wegen Parallelverfahren"; Vorgreiflichkeit eines

    Auszug aus BAG, 26.10.2009 - 3 AZB 25/09
    Eine andere Ansicht würde das aus dem Justizgewährleistungsanspruch folgende grundsätzliche Recht der Prozessparteien auf Entscheidung ihres Rechtsstreits in seinem Kern beeinträchtigen (BGH 30. März 2005 - X ZB 20/04 - zu II 2 a der Gründe).

    Auch eine analoge Anwendung von § 148 ZPO setzt voraus, dass die Entscheidung in einem anderen Rechtsstreit geeignet ist, den Rechtsstreit, dessen Aussetzung in Betracht kommt, rechtlich zu beeinflussen (BGH 30. März 2005 - X ZB 20/04 - zu II 2 b aa der Gründe).

    Im Übrigen hat der Bundesgerichtshof zwischenzeitlich entschieden, dass die Aussetzung wegen eines Musterprozesses nicht in Betracht kommt (30. März 2005 - X ZB 20/04 -).

  • VG Berlin, 07.03.2008 - 4 A 439.07

    Postmindestlohnverordnung rechtswidrig

    Auszug aus BAG, 26.10.2009 - 3 AZB 25/09
    Das Verfahren ist beim Verwaltungsgericht Berlin unter dem Aktenzeichen - VG 4 A 439.07 - (LAGE GG Art. 9 Nr. 16) und beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg unter dem Aktenzeichen - OVG 1 B 13.08 - (SAE 2009, 167) geführt worden.

    Das Arbeitsgericht hat das Verfahren - 4 Ca 1945/08 - mit Beschluss vom 19. September 2008 bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens beim Verwaltungsgericht Berlin - VG 4 A 439.07 - von Amts wegen ausgesetzt.

  • ArbG Leipzig, 25.11.2008 - 1 Ca 2449/08

    Anspruch eines in der Briefdienstleistungsbranche tätigen Arbeitnehmers auf

    Auszug aus BAG, 26.10.2009 - 3 AZB 25/09
    Damit entfällt aber jegliche rechtliche Wirkung des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens für die vorliegende Entgeltklage (im Ergebnis wie hier: ArbG Leipzig 25. November 2008 - 1 Ca 2449/08 - zu II 2 b bb der Gründe).
  • BAG, 18.06.2008 - 7 AZR 116/07

    Altersgrenze - Gemeinschaftsrecht

    Auszug aus BAG, 26.10.2009 - 3 AZB 25/09
    Gleiches gilt bei einem laufenden Vorlageverfahren zum EuGH nach Art. 234 EG, weil wegen des Gebots der einheitlichen Anwendung von Gemeinschaftsrecht (vgl. hierzu BAG 18. Juni 2008 - 7 AZR 116/07 - Rn. 51, AP TzBfG § 14 Nr. 48 = EzA TzBfG § 14 Nr. 49) die Entscheidung für andere Verfahren unmittelbare rechtliche Bedeutung hat (BVerfG 8. Oktober 2003 - 2 BvR 1309/03 - zu II 2 der Gründe, NJW 2004, 501) und im - hier nicht einschlägigen - Verfahren nach § 47 VwGO, weil das Oberverwaltungsgericht nach dieser Regelung konstitutiv und allgemeinverbindlich über die Wirksamkeit der dort streitbefangenen Norm entscheidet (§ 47 Abs. 5 VwGO).
  • BGH, 18.07.2000 - VIII ZR 323/99

    Aussetzung des Verfahrens bis zur verfassungsgerichtlichen Prüfung von §§ 2, 3

    Auszug aus BAG, 26.10.2009 - 3 AZB 25/09
    Solche Fälle sind denkbar, wenn im verfassungsgerichtlichen Verfahren die Rechtswirksamkeit einer Rechtsnorm überprüft wird, da Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts für die Gerichte bindend sind und im Falle, dass eine Norm mit dem Grundgesetz für unvereinbar erklärt wird, Gesetzeskraft haben (§ 31 BVerfGG; vgl. BGH 18. Juli 2000 - VIII ZR 323/99 - RdE 2001, 20).
  • BVerfG, 08.10.2003 - 2 BvR 1309/03

    Aussetzung eines Zivilrechtsstreits bis zur Entscheidung des

    Auszug aus BAG, 26.10.2009 - 3 AZB 25/09
    Gleiches gilt bei einem laufenden Vorlageverfahren zum EuGH nach Art. 234 EG, weil wegen des Gebots der einheitlichen Anwendung von Gemeinschaftsrecht (vgl. hierzu BAG 18. Juni 2008 - 7 AZR 116/07 - Rn. 51, AP TzBfG § 14 Nr. 48 = EzA TzBfG § 14 Nr. 49) die Entscheidung für andere Verfahren unmittelbare rechtliche Bedeutung hat (BVerfG 8. Oktober 2003 - 2 BvR 1309/03 - zu II 2 der Gründe, NJW 2004, 501) und im - hier nicht einschlägigen - Verfahren nach § 47 VwGO, weil das Oberverwaltungsgericht nach dieser Regelung konstitutiv und allgemeinverbindlich über die Wirksamkeit der dort streitbefangenen Norm entscheidet (§ 47 Abs. 5 VwGO).
  • BAG, 18.09.1997 - 3 AZB 27/97

    Zahlung einer berufsbezogenen Zuwendung

    Auszug aus BAG, 26.10.2009 - 3 AZB 25/09
    Aus dem Beschluss des Senats vom 18. September 1997 (- 3 AZB 27/97 -) ist nichts Gegenteiliges herzuleiten.
  • BVerwG, 28.06.2000 - 11 C 13.99

    Flugverfahren; Abflugroute; Abflugstrecken; Abwägungsgebot; Schutznorm;

    Auszug aus BAG, 26.10.2009 - 3 AZB 25/09
    Ein Antrag auf Aufhebung einer schon unwirksamen Norm ginge ins Leere (BVerwG 28. Juni 2000 - 11 C 13.99 - zu 2 b der Gründe, BVerwGE 111, 276).
  • BGH, 12.12.2005 - II ZB 30/04

    Überprüfung der Aussetzung des Verfahrens im Beschwerderechtszug; Zulässigkeit

    Auszug aus BAG, 26.10.2009 - 3 AZB 25/09
    Deren Überprüfung ist im von § 252 ZPO eröffneten Beschwerdeverfahren vorzunehmen (BGH 12. Dezember 2005 - II ZB 30/04 - zu III 1 der Gründe, NJW-RR 2006, 1289).
  • BAG, 28.01.2008 - 3 AZB 30/07

    Aussetzung von Verfahren zur Prüfung der Tariffähigkeit einer Organisation

  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.12.2008 - 1 B 13.08

    Postmindestlohnverordnung auch in zweiter Instanz beanstandet

  • BVerwG, 28.01.2010 - 8 C 19.09

    Feststellungsklage; Rechtsverhältnis; konkret; streitig; Sperrwirkung;

  • BAG, 26.10.2009 - 3 AZB 24/09

    Entgeltklage - Verfahrensaussetzung - Postmindestlohnverordnung

    Hinweise des Senats: Parallelsachen 26. Oktober 2009 - 3 AZB 24/09 - (führend und vorliegend), - 3 AZB 25/09 -, - 3 AZB 26/09 -.
  • LAG Hamm, 05.03.2010 - 13 TaBV 36/09

    Tarifliche Bewertung von einem mit einem Beamten besetzten Arbeitsplatz als

    Denn aus § 148 ZPO lässt sich keine allgemeine gerichtliche Ermächtigung ableiten, die Verhandlung eines Rechtsstreits zur Abwendung einer vermeidbaren Mehrbelastung des Gerichts auszusetzen ( vgl. BGH, 30.03.2005 - X ZB 20/04; BAG, 26.10.2009 - 3 AZB 25/09).
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