Rechtsprechung
   BAG, 21.01.1972 - 3 AZR 117/71   

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https://dejure.org/1972,2068
BAG, 21.01.1972 - 3 AZR 117/71 (https://dejure.org/1972,2068)
BAG, Entscheidung vom 21.01.1972 - 3 AZR 117/71 (https://dejure.org/1972,2068)
BAG, Entscheidung vom 21. Januar 1972 - 3 AZR 117/71 (https://dejure.org/1972,2068)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Sondervergütung - Wettbewerbsverbot - Karenzentschädigung - Berücksichtigung

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Berechnung der Karenzentschädigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1972, 1094
  • DB 1972, 830
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 13.03.1964 - 5 AZR 293/63

    Verbindliche Ankündigung der Gewährung einer Jahresabschlussgratifikation des

    Auszug aus BAG, 21.01.1972 - 3 AZR 117/71
    Der Ausschluß des Rechtsanspruchs steht dem nicht entgegen» Diese Klausel bezieht sich bei Weihnachtsgratifikationen und ähnlichen Bezügen niemals auf das Jahr der Zahlung» Der Vorbehalt wahrt dem Arbeitgeber vielmehr nur die Ermessensfreiheit für spätere Jahre (BAG AP Nr» 21 zu § 6 1 1 BGB Gratifikation f"zu III 2 der Gründe/; BAG 11, 338 J "343J = AP Nr» 69 zu Art» 3 GG fBl» 3 7\ BAG 15, 300 /""303 f» 7 = AP Nr» 34- zu § 611 BGB Gratifikation £~zu II 1 der Gründe/)» Dies entspricht dem Wortlaut der vom Kläger unterschriebenen Erklärungen, in denen er bestätigt hat, daß aus der Zahlung keine Rechtsansprüche für die kommenden Jahre herzuleiten seien».
  • BAG, 18.10.1961 - 1 AZR 75/61

    Arbeitsbedingungen - Kollektivrechtliche Regelung - Gesamtheitliche Festlegung -

    Auszug aus BAG, 21.01.1972 - 3 AZR 117/71
    Der Ausschluß des Rechtsanspruchs steht dem nicht entgegen» Diese Klausel bezieht sich bei Weihnachtsgratifikationen und ähnlichen Bezügen niemals auf das Jahr der Zahlung» Der Vorbehalt wahrt dem Arbeitgeber vielmehr nur die Ermessensfreiheit für spätere Jahre (BAG AP Nr» 21 zu § 6 1 1 BGB Gratifikation f"zu III 2 der Gründe/; BAG 11, 338 J "343J = AP Nr» 69 zu Art» 3 GG fBl» 3 7\ BAG 15, 300 /""303 f» 7 = AP Nr» 34- zu § 611 BGB Gratifikation £~zu II 1 der Gründe/)» Dies entspricht dem Wortlaut der vom Kläger unterschriebenen Erklärungen, in denen er bestätigt hat, daß aus der Zahlung keine Rechtsansprüche für die kommenden Jahre herzuleiten seien».
  • BAG, 13.09.1969 - 3 AZR 138/68

    Wettbewerbsverbot - Karenzentschädigung

    Auszug aus BAG, 21.01.1972 - 3 AZR 117/71
    Auch wenn das Wettbewerbs verbot unverbindlich wäre, könnte der Kläger die vereinbarte Karenzentschädigung verlangen, da er sich an die Vereinbarung gehalten hat (Urteile des Senats vom 13. September 19ß9 - 3 AZR 138/68 - AP Nr. 24 zu § 611 BGB Konkurrenzklausel I zu III 1 der Gründe/? und vom 2. Mai 1970 - 3 AZR 134/69 - AP Nr. 26 zu § 74 HGB /" zu III 1 der Gründe 7, beide auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen).
  • BAG, 02.05.1970 - 3 AZR 134/69

    Wettbewerbsverbot - Wettbewerbsabrede - Karenzentschädigung - Konkurrenzklausel

    Auszug aus BAG, 21.01.1972 - 3 AZR 117/71
    Auch wenn das Wettbewerbs verbot unverbindlich wäre, könnte der Kläger die vereinbarte Karenzentschädigung verlangen, da er sich an die Vereinbarung gehalten hat (Urteile des Senats vom 13. September 19ß9 - 3 AZR 138/68 - AP Nr. 24 zu § 611 BGB Konkurrenzklausel I zu III 1 der Gründe/? und vom 2. Mai 1970 - 3 AZR 134/69 - AP Nr. 26 zu § 74 HGB /" zu III 1 der Gründe 7, beide auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen).
  • BAG, 22.10.2008 - 10 AZR 360/08

    Karenzentschädigung - Elternteilzeit

    Zu den wechselnden Bezügen zählen Provisionen, Tantiemen und sonstige von äußeren Umständen abhängige Leistungen (BAG 21. Januar 1972 - 3 AZR 117/71 - AP HGB § 74 Nr. 30 = EzA HGB § 74 Nr. 26; 5. August 1966 - 3 AZR 154/66 - aaO.; ErfK/Schaub/Oetker § 74b Rn. 10; Wagner in Röhricht/Graf von Westphalen HGB § 74b Rn. 12; Konzen/Weber in Staub HGB § 74b Rn. 16; MünchKommHGB/von HoyningenHuene § 74b Rn. 15).
  • BAG, 17.02.1987 - 3 AZR 59/86

    Erlöschen einer Karenzentschädigung nach schriftlichem Verzicht auf die

    Dies war unwirksam (BAG Urteil vom 21. Januar 1972 - 3 AZR 117/71 -, AP Nr. 30 zu § 74 HGB = BB 1972, 1094 = DB 1972, 830).
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