Rechtsprechung
   BAG, 21.08.1984 - 3 AZR 155/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,16848
BAG, 21.08.1984 - 3 AZR 155/84 (https://dejure.org/1984,16848)
BAG, Entscheidung vom 21.08.1984 - 3 AZR 155/84 (https://dejure.org/1984,16848)
BAG, Entscheidung vom 21. August 1984 - 3 AZR 155/84 (https://dejure.org/1984,16848)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1984,16848) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 11.10.1962 - 1 BvL 22/57

    Selbstversicherung

    Auszug aus BAG, 21.08.1984 - 3 AZR 155/84
    Unechte (retrospektive) Rückwirkung ist dann gegeben, wenn auf nicht abgeschlossene Sachverhalte und Rechtsbeziehungen für die Zukunft eingewirkt wird (BVerfGE 11, 139, 145; 14, 288, 297; 15, 313, 324; 22, 241, 248; ständig).

    Solche unechte Rückwirkung verletzt den verfassungsrechtlich gebotenen Vertrauensschutz, wenn das Gesetz einen entwertenden Eingriff vornimmt, mit dem der Staatsbürger nicht rechnen konnte, den er folglich bei seinen Dispositionen nicht zu berücksichtigen brauchte (BVerfGE 14, 288, 297; 24, 260, 266) und der unter Abwägung der Interessen des Gemeinwohles nicht gerechtfertigt war (BVerfGE 14, 288, 299, 300; 25, 142, 154; Maunz/Dürig/Herzog/Scholz, Grundgesetz, Stand September 1980, Art. 20 Anm. VII Rz 70 ff.).

  • BVerfG, 31.05.1960 - 2 BvL 4/59

    Kostenrechtsnovelle

    Auszug aus BAG, 21.08.1984 - 3 AZR 155/84
    Unechte (retrospektive) Rückwirkung ist dann gegeben, wenn auf nicht abgeschlossene Sachverhalte und Rechtsbeziehungen für die Zukunft eingewirkt wird (BVerfGE 11, 139, 145; 14, 288, 297; 15, 313, 324; 22, 241, 248; ständig).
  • BVerfG, 14.03.1963 - 1 BvL 28/62

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Beschränkung einer rückwirkend begünstigenden

    Auszug aus BAG, 21.08.1984 - 3 AZR 155/84
    Unechte (retrospektive) Rückwirkung ist dann gegeben, wenn auf nicht abgeschlossene Sachverhalte und Rechtsbeziehungen für die Zukunft eingewirkt wird (BVerfGE 11, 139, 145; 14, 288, 297; 15, 313, 324; 22, 241, 248; ständig).
  • BVerfG, 21.01.1969 - 2 BvL 11/64

    Beamtenwitwe

    Auszug aus BAG, 21.08.1984 - 3 AZR 155/84
    Solche unechte Rückwirkung verletzt den verfassungsrechtlich gebotenen Vertrauensschutz, wenn das Gesetz einen entwertenden Eingriff vornimmt, mit dem der Staatsbürger nicht rechnen konnte, den er folglich bei seinen Dispositionen nicht zu berücksichtigen brauchte (BVerfGE 14, 288, 297; 24, 260, 266) und der unter Abwägung der Interessen des Gemeinwohles nicht gerechtfertigt war (BVerfGE 14, 288, 299, 300; 25, 142, 154; Maunz/Dürig/Herzog/Scholz, Grundgesetz, Stand September 1980, Art. 20 Anm. VII Rz 70 ff.).
  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvL 1/65

    Zweites Rentenanpassungsgesetz

    Auszug aus BAG, 21.08.1984 - 3 AZR 155/84
    Unechte (retrospektive) Rückwirkung ist dann gegeben, wenn auf nicht abgeschlossene Sachverhalte und Rechtsbeziehungen für die Zukunft eingewirkt wird (BVerfGE 11, 139, 145; 14, 288, 297; 15, 313, 324; 22, 241, 248; ständig).
  • BVerfG, 17.10.1968 - 2 BvE 4/67

    Politische Partei

    Auszug aus BAG, 21.08.1984 - 3 AZR 155/84
    Solche unechte Rückwirkung verletzt den verfassungsrechtlich gebotenen Vertrauensschutz, wenn das Gesetz einen entwertenden Eingriff vornimmt, mit dem der Staatsbürger nicht rechnen konnte, den er folglich bei seinen Dispositionen nicht zu berücksichtigen brauchte (BVerfGE 14, 288, 297; 24, 260, 266) und der unter Abwägung der Interessen des Gemeinwohles nicht gerechtfertigt war (BVerfGE 14, 288, 299, 300; 25, 142, 154; Maunz/Dürig/Herzog/Scholz, Grundgesetz, Stand September 1980, Art. 20 Anm. VII Rz 70 ff.).
  • BAG, 14.12.1982 - 3 AZR 251/80

    Versorgungstarifvertrag - Pfändung - Bereitschaftsdienstvergütung

    Auszug aus BAG, 21.08.1984 - 3 AZR 155/84
    Es mag unterstellt werden, daß Tarifverträge normalerweise unwirksam sind und bleiben, wenn sie einmal gegen Grundrechte, das Gesetz oder allgemeine Rechtsgrundsätze verstoßen haben (BAG 41, 163, 168, 169; Urteil vom 25. Oktober 1983 - 3 AZR 471/81 - zu II 2 der Gründe, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 16.11.1982 - 3 AZR 177/82

    Haushaltsstrukturgesetz nach dem Schwerbehindertengesetz

    Auszug aus BAG, 21.08.1984 - 3 AZR 155/84
    Die neue Fassung des § 42 SchwbG steht der Anrechnung des vorgezogenen Altersruhegeldes auf das Ubergangsgeld nicht mehr entgegen (Urteil des Senats vom 16. November 1982 - BAG 40, 355 = AP Nr. 8 zu § 42 SchwbG).
  • BVerfG, 09.06.1970 - 2 BvL 16/68

    Landesbauordnung Baden-Württemberg

    Auszug aus BAG, 21.08.1984 - 3 AZR 155/84
    Es kann unentschieden bleiben, ob es überhaupt eine all gemeine Rechtsregel gibt, daß bei der Kollision verschiedener Normen unterschiedlicher Ranghöhe die rangniedere Norm im all gemeinen rechtsunwirksam bleibt, wenn die ranghöhere geändert wird (vgl. BVerfGE 29, 11, 17; 31, 141, 145).
  • BVerfG, 08.06.1971 - 2 BvL 10/71

    Teilweiser Verstoß der LBO Nordrhein-Westfalen gegen Art. 72 Abs. 1 GG

    Auszug aus BAG, 21.08.1984 - 3 AZR 155/84
    Es kann unentschieden bleiben, ob es überhaupt eine all gemeine Rechtsregel gibt, daß bei der Kollision verschiedener Normen unterschiedlicher Ranghöhe die rangniedere Norm im all gemeinen rechtsunwirksam bleibt, wenn die ranghöhere geändert wird (vgl. BVerfGE 29, 11, 17; 31, 141, 145).
  • BVerfG, 20.02.1984 - 1 BvR 1240/82

    Koalitionsfreiheit: Verfassungsmäßigkeit des Anrechnungsverbotes des § 42 SchwbG

  • BAG, 10.05.1978 - 4 AZR 740/76

    Anrechnung von Renten - Schwerbehinderter - Behinderung - Arbeitsentgelt -

  • BAG, 16.11.1982 - 3 AZR 454/80

    Rentenansprüche im öffentlichen Dienst

  • BAG, 16.11.1982 - 3 AZR 160/82

    Schwerbehinderung - Übergangsgeld

  • LAG Berlin, 13.01.2006 - 13 Sa 1957/05

    Hinweispflicht des Arbeitgebers; Aufhebungsvertrag; Schadensersatz

    Der jeder Partei zuzubilligende Eigennutz findet seine Grenze an dem schutzwürdigen Lebensbereich des Vertragspartner (BAG 13.11.1984 - 3 AZR 155/84 - BAGE 47, 169, 175).

    Dabei sind alle Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen (vgl. u. a. BAG 13.11.1984, a.a.O, 173; BAG 10.3.1988 - 8 AZR 420/85 - AP BGB § 611 Fürsorgepflicht Nr. 99 = EzA BGB § 611 Aufhebungsvertrag Nr. 6, zu II 2 a der Gründe).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht