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   BAG, 04.05.1993 - 3 AZR 181/92   

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https://dejure.org/1993,5679
BAG, 04.05.1993 - 3 AZR 181/92 (https://dejure.org/1993,5679)
BAG, Entscheidung vom 04.05.1993 - 3 AZR 181/92 (https://dejure.org/1993,5679)
BAG, Entscheidung vom 04. Mai 1993 - 3 AZR 181/92 (https://dejure.org/1993,5679)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung des von Versorgungsbezügen einbehaltenen Krankenversicherungsbeitrags bei der Berechnung der Betriebsrente - Anspruch auf Anpassung der Betriebsrente jeweils mit den Veränderungen der Tarifgehälter - Maßgeblichkeit des Bruttoeinkommens - Anwendbarkeit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 10.10.1989 - 3 AZR 200/88

    Tarifvertrag: Funktionen - Schutz des Arbeitnehmers vor wirtschaftlicher

    Auszug aus BAG, 04.05.1993 - 3 AZR 181/92
    Die Fragen, ob ohne vertragliche Inbezugnahme durch den Tarifvertrag selbst die Rechtsverhältnisse ausgeschiedener Mitarbeiter auch dann geregelt werden können, wenn der Arbeitnehmer aus der Gewerkschaft ausgetreten ist oder das Arbeitsverhältnis, für den ein Tarifvertrag galt, geendet hat, können daher offenbleiben (vgl. dazu BAG Urteil vom 10. Oktober 1989 - 3 AZR 200/88 - BAGE 63, 100, 106 = AP Nr. 3 zu § 1 TVG Vorruhestand, zu II 2 b der Gründe, mit umfassenden Nachweisen aus dem Schrifttum; vgl. weiter Löwisch/Rieble, TVG, 1992, § 1 Rz 58 f.).

    Ablösende Tarifverträge sind von den Gerichten nur darauf zu überprüfen, ob sie gegen das Grundgesetz, gegen zwingendes Gesetzesrecht, gegen die guten Sitten oder gegen tragende Grundsätze des Arbeitsrechts verstoßen (BAGE 22, 252, 266 f. = AP Nr. 142 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu B IV 3 b der Gründe; BAGE 41, 163, 168 [BAG 14.12.1982 - 3 AZR 251/80] = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Besitzstand, zu II 3 der Gründe; BAGE 63, 100, 108 = AP Nr. 3 zu § 1 TVG Vorruhestand, zu II 3 a der Gründe; BAGE 64, 327, 333 f. = demnächst AP Nr. 31 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen, zu III 1 der Gründe).

    Sie hängen ab von der Leistungsfähigkeit der Branche und von der Entwicklung (vgl. BAG Urteil vom 10. Oktober 1989 - 3 AZR 200/88 - BAGE 63, 100, 108 f. = AP Nr. 3 zu § 1 TVG Vorruhestand, zu II 3 c der Gründe).

  • BAG, 30.01.1970 - 3 AZR 44/68

    Verdrängung einer Ruhegeldordnung durch spätere Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 04.05.1993 - 3 AZR 181/92
    Ablösende Tarifverträge sind von den Gerichten nur darauf zu überprüfen, ob sie gegen das Grundgesetz, gegen zwingendes Gesetzesrecht, gegen die guten Sitten oder gegen tragende Grundsätze des Arbeitsrechts verstoßen (BAGE 22, 252, 266 f. = AP Nr. 142 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu B IV 3 b der Gründe; BAGE 41, 163, 168 [BAG 14.12.1982 - 3 AZR 251/80] = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Besitzstand, zu II 3 der Gründe; BAGE 63, 100, 108 = AP Nr. 3 zu § 1 TVG Vorruhestand, zu II 3 a der Gründe; BAGE 64, 327, 333 f. = demnächst AP Nr. 31 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen, zu III 1 der Gründe).
  • BAG, 24.04.1990 - 3 AZR 259/88

    Abbau der Überversorgung im öffentlichen Dienst

    Auszug aus BAG, 04.05.1993 - 3 AZR 181/92
    Ablösende Tarifverträge sind von den Gerichten nur darauf zu überprüfen, ob sie gegen das Grundgesetz, gegen zwingendes Gesetzesrecht, gegen die guten Sitten oder gegen tragende Grundsätze des Arbeitsrechts verstoßen (BAGE 22, 252, 266 f. = AP Nr. 142 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu B IV 3 b der Gründe; BAGE 41, 163, 168 [BAG 14.12.1982 - 3 AZR 251/80] = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Besitzstand, zu II 3 der Gründe; BAGE 63, 100, 108 = AP Nr. 3 zu § 1 TVG Vorruhestand, zu II 3 a der Gründe; BAGE 64, 327, 333 f. = demnächst AP Nr. 31 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen, zu III 1 der Gründe).
  • BAG, 10.03.1992 - 3 AZR 352/91

    Krankenversicherungsbeitrag der Rentner

    Auszug aus BAG, 04.05.1993 - 3 AZR 181/92
    Wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat, kann der einschränkungslose Hinweis auf andere Versorgungsbezüge im Zweifel nur bedeuten, daß der Bruttobezug gemeint ist (zuletzt BAG Urteile vom 10. März 1992 - 3 AZR 352/91 - NZA 1992, 935 = EzA § 5 BetrAVG Nr. 28, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen, und vom 6. April 1993 - 3 AZR 527/92 - n.v., jeweils m.w.N.).
  • BAG, 14.12.1982 - 3 AZR 251/80

    Versorgungstarifvertrag - Pfändung - Bereitschaftsdienstvergütung

    Auszug aus BAG, 04.05.1993 - 3 AZR 181/92
    Ablösende Tarifverträge sind von den Gerichten nur darauf zu überprüfen, ob sie gegen das Grundgesetz, gegen zwingendes Gesetzesrecht, gegen die guten Sitten oder gegen tragende Grundsätze des Arbeitsrechts verstoßen (BAGE 22, 252, 266 f. = AP Nr. 142 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu B IV 3 b der Gründe; BAGE 41, 163, 168 [BAG 14.12.1982 - 3 AZR 251/80] = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Besitzstand, zu II 3 der Gründe; BAGE 63, 100, 108 = AP Nr. 3 zu § 1 TVG Vorruhestand, zu II 3 a der Gründe; BAGE 64, 327, 333 f. = demnächst AP Nr. 31 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen, zu III 1 der Gründe).
  • BAG, 06.04.1993 - 3 AZR 527/92
    Auszug aus BAG, 04.05.1993 - 3 AZR 181/92
    Wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat, kann der einschränkungslose Hinweis auf andere Versorgungsbezüge im Zweifel nur bedeuten, daß der Bruttobezug gemeint ist (zuletzt BAG Urteile vom 10. März 1992 - 3 AZR 352/91 - NZA 1992, 935 = EzA § 5 BetrAVG Nr. 28, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen, und vom 6. April 1993 - 3 AZR 527/92 - n.v., jeweils m.w.N.).
  • BAG, 05.10.1999 - 3 AZR 230/98

    Absenkung einer tarifvertraglichen Zusatzrente bei späterer Änderung der

    Soll nur die Nettoversorgung maßgebend sein, muß dies mindestens sinngemäß zum Ausdruck kommen (vgl. BAG 10. März 1992 - 3 AZR 352/91 - BAGE 70, 36, 39 f., zu II 1 der Gründe; bestätigt ua. durch BAG 4. Mai 1993 - 3 AZR 181/92 - nv., zu I 2 der Gründe, das sich mit der vorliegenden Tarifvereinbarung befaßt hat).
  • BAG, 24.08.1993 - 3 AZR 313/93

    Abbau einer Überversorgung durch Tarifvertrag

    Es soll gerade verhindert werden, daß die Rentner nach jeweils bei Eintritt in den Ruhestand unterschiedlichen tariflichen Regelungen unterschiedlich behandelt werden (vgl. BAG Urteil vom 4. Mai 1993 - 3 AZR 181/92 -, zu II 1 der Gründe, n.v.).
  • BAG, 31.01.2002 - 6 AZR 36/01

    Beihilfe nach Ersatzkassentarifvertrag - Gleichheitssatz

    Nur so kann erreicht werden, daß Versorgungsempfänger auch an tariflichen Verbesserungen teilnehmen (BAG 18. Januar 1996 - 6 AZR 405/95 - nv., zu II 2 der Gründe; 4. Mai 1993 - 3 AZR 181/92 - nv., zu II 1 der Gründe; 24. August 1993 - 3 AZR 313/93 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 19, zu B I 2 b der Gründe).
  • BAG, 05.12.1995 - 3 AZR 226/95

    Anspruch auf Schaffung einer ergänzenden Altersversorgung gegen das Land

    Diese dynamische Verweisung oder Jeweiligkeitsklausel ist zeitlich nicht begrenzt und gilt entgegen der Auffassung des Klägers auch noch nach seinem Eintritt in den Ruhestand (vgl. BAGE 64, 327, 332 = AP Nr. 31 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen, zu I 2 b der Gründe; BAG Urteil vom 4. Mai 1993 - 3 AZR 181/92 -, n.v., zu II 1 der Gründe; BAG Urteil vom 24. August 1993 - 3 AZR 313/93 - AP Nr. 19 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu B I 2 b der Gründe).
  • BAG, 18.01.1996 - 6 AZR 206/95

    Beihilfe: kein Anspruch bei dauernder Anstaltsunterbringung nach Gesetzesänderung

    Es sollte dadurch gerade verhindert werden, daß ehemalige Arbeitnehmer und deren Hinterbliebene nach jeweils bei Eintritt in den Ruhestand unterschiedlichen tariflichen Regelungen unterschiedlich behandelt werden (vgl. BAG Urteil vom 4. Mai 1993 - 3 AZR 181/92 - nicht veröffentlicht, zu II 1 der Gründe, und BAG Urteil vom 24. August 1993 - 3 AZR 313/93 - AP Nr. 19 zu § 1 BetrAVG Ablösung).
  • LAG Hessen, 12.11.1997 - 8 Sa 1802/96

    Kürzung von tariflichen Zusatzversorgungsleistungen

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  • BAG, 18.01.1996 - 6 AZR 196/95

    Beihilfe: Heimunterbringung bei Hinterbliebenen

    (vgl. BAG Urteil vom 4. Mai 1993 - 3 AZR 181/92 - nicht veröffentlicht, zu II 1 der Gründe, und BAG Urteil vom 24. August 1993 - 3 AZR 313/93 - AP Nr. 19 zu § 1 BetrAVG Ablösung).
  • LAG Hessen, 11.02.1998 - 8 Sa 86/97

    Zulässigkeit der Senkung der Zusatzversorgungsleistungen bei Neuberechnungen

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  • BAG, 05.10.1999 - 3 AZR 229/98

    Absenkung einer tarifvertraglichen Zusatzversorgung nach tariflicher Anpassung -

    Soll nur die Nettoversorgung maßgebend sein, muß dies mindestens sinngemäß zum Ausdruck kommen (vgl. BAG 10. März 1992 - 3 AZR 352/91 - BAGE 70, 36, 39 f., zu II 1 der Gründe; bestätigt ua. durch BAG 4. Mai 1993 - 3 AZR 181/92 - nv., zu I 2 der Gründe, das sich mit der vorliegenden Tarifvereinbarung befaßt hat).
  • BAG, 05.10.1999 - 3 AZR 523/98
    Soll nur die Nettoversorgung maßgebend sein, muß dies mindestens sinngemäß zum Ausdruck kommen (vgl. BAG 10. M ärz 1992 - 3 AZR 352/91 - SAGE 70, 36, 39 f. = A P BetrAVG § 5 Nr. 39, zu I1 1 der Gründe; bestätigt ua. durch Urteil vom 4. M ai 1993 - 3 AZR 181/92 - nv., zu 12 der Gründe, das sich mit der vorliegenden Tarifvereinbarung befaßt hat).
  • BAG, 18.01.1996 - 6 AZR 405/95

    Gewährung von Beihilfe im Krankheitsfall und Pflegefall für Angestellte und

  • BAG, 05.10.1999 - 3 AZR 524/98
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