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   BAG, 28.10.1986 - 3 AZR 218/86   

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BAG, 28.10.1986 - 3 AZR 218/86 (https://dejure.org/1986,1827)
BAG, Entscheidung vom 28.10.1986 - 3 AZR 218/86 (https://dejure.org/1986,1827)
BAG, Entscheidung vom 28. Oktober 1986 - 3 AZR 218/86 (https://dejure.org/1986,1827)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Tarifvertraglicher Anspruch auf das Vorruhestandsgeld - Anspruch des Arbeitgebers gegen die Zusatzversorgungskasse auf Erstattung des gezahlten Vorruhestandsgeldes, wenn der Arbeitnehmer zwei befreiende Lebensversicherungen hatte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1987, 2028
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 05.07.1984 - I ZR 102/83

    Einwilligung in Sprungrevision

    Auszug aus BAG, 28.10.1986 - 3 AZR 218/86
    Wird die Vorlage innerhalb der Revisionsfrist versäumt, so ist das Rechtsmittel unzulässig (BAG 31, 397, 403 = AP Nr. 1 zu § 76 ArbGG 1953; BGH NJW 1984, 2890; BSGE 3, 43 f.; BVerwGE 18, 53, 54, jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Demgegenüber hat der Bundesgerichtshof die Auffassung vertreten, die Zustimmung zur Sprungrevision müsse handschriftlich unterzeichnet sein; eine vom Prozeßbevollmächtigten des Rechtsmittelklägers beglaubigte Fotokopie reiche nicht aus (BGH NJW 1984, 2890).

  • BAG, 16.11.1981 - 6 AZR 621/80

    Mündliche Verhandlung - Sprungrevision - Zustimmung

    Auszug aus BAG, 28.10.1986 - 3 AZR 218/86
    Demgemäß hat auch das Bundesarbeitsgericht betont, es sei zwar möglich, im Verfahren erster Instanz schon vor Erlaß des Urteils der Einlegung einer Sprungrevision zuzustimmen, etwa zu Protokoll des Gerichts, die Erklärung müsse aber deutlich ergeben, daß nicht nur die Zulassung der Revision beantragt, sondern bereits deren Einlegung durch die Gegenseite zugestimmt werde (BAG 36, 325, 326 = AP Nr. 1 zu § 76 ArbGG 1979, zu II 2 der Gründe, mit Anmerkung von Vollkommer).
  • BAG, 25.04.1979 - 4 AZR 968/77

    Allgemeiner Zivilprozeß - Arbeitsgerichtliche Urteilsverfahren -

    Auszug aus BAG, 28.10.1986 - 3 AZR 218/86
    Wird die Vorlage innerhalb der Revisionsfrist versäumt, so ist das Rechtsmittel unzulässig (BAG 31, 397, 403 = AP Nr. 1 zu § 76 ArbGG 1953; BGH NJW 1984, 2890; BSGE 3, 43 f.; BVerwGE 18, 53, 54, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BSG, 13.02.1964 - 3 RK 94/59

    Beendigung der Versicherungspflicht - Beurlaubung der werdenden Mutter

    Auszug aus BAG, 28.10.1986 - 3 AZR 218/86
    Das Bundessozialgericht hält bereits die Vorlage einer unbeglaubigten Kopie für ausreichend (BSGE 20, 154, 155).
  • BVerwG, 13.02.1964 - VIII C 383.63
    Auszug aus BAG, 28.10.1986 - 3 AZR 218/86
    Wird die Vorlage innerhalb der Revisionsfrist versäumt, so ist das Rechtsmittel unzulässig (BAG 31, 397, 403 = AP Nr. 1 zu § 76 ArbGG 1953; BGH NJW 1984, 2890; BSGE 3, 43 f.; BVerwGE 18, 53, 54, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 19.09.1985 - 2 AZR 533/84
    Auszug aus BAG, 28.10.1986 - 3 AZR 218/86
    Das Bundesarbeitsgericht hat in einem unveröffentlichten Urteil vom 19. September 1985 (- 2 AZR 533/84 -) offengelassen, ob es ausreicht, wenn der Rechtsmittelkläger die Übereinstimmung der vorgelegten Kopie mit der ersten Schrift der Zustimmungserklärung beglaubigt.
  • BSG, 03.06.1981 - 11 RA 4/81

    Zustimmung zur Sprungrevision - Erklärung zur Niederschrift - Einlegung und

    Auszug aus BAG, 28.10.1986 - 3 AZR 218/86
    Mithin können weder ein Antrag auf Zulassung der Sprungrevision noch eine Zustimmung zu diesem Antrag die Zustimmung zur Einlegung des Rechtsmittels ersetzen (vgl. auch BSG Beschluß vom 19. Januar 1976 - 12/3 RK 28/75 - SozR 1500 § 161 SGG Nr. 5; BSG Urteil vom 3. Juni 1981 - 11 RA 4/81 - SozR 1500 § 161 SGG Nr. 29).
  • BSG, 15.03.1978 - 1 RA 33/77

    Revisionskläger - Zulassung der Sprungrevision - Zustimmungserklärung-Frist -

    Auszug aus BAG, 28.10.1986 - 3 AZR 218/86
    Es betont den Unterschied zwischen bloßer Fristversäumnis und der Pflicht zur Vorlage der Zustimmungserklärung innerhalb der Frist, die keine Prozeßhandlung sei, sondern eine weitere Zulässigkeitsvoraussetzung der eigentlichen Prozeßhandlung, der Einlegung der Sprungrevision (BSG Urteil vom 15. März 1978 - 1 RA 33/77 - SozR 1500 § 67 SGG Nr. 11).
  • BSG, 09.12.1975 - 3 RK 67/75

    Sozialgericht - Mündliche Verhandlung - Zulassung der Sprungrevision - Zustimmung

    Auszug aus BAG, 28.10.1986 - 3 AZR 218/86
    Eine verständige Partei wird daher regelmäßig der Einlegung der Sprungrevision erst zustimmen, wenn sie Tatbestand und Entscheidungsgründe des anzufechtenden Urteils prüfen konnte (BSG Beschluß vom 9. Dezember 1975 - 3 RK 67/75 - SozR 1500 § 161 SGG Nr. 3).
  • BGH, 02.05.1962 - V ZB 10/62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BAG, 28.10.1986 - 3 AZR 218/86
    Näher liegt es, die fehlende Beifügung der Zustimmungserklärung ebenso zu bewerten wie einen Mangel der Revisionsschrift selbst und dagegen die Wiedereinsetzung zu eröffnen (vgl. zur fehlenden Unterzeichnung der Revisionsschrift BGH NJW 1962, 1248).
  • BSG, 19.01.1976 - 3 RK 28/75
  • BAG, 16.06.1998 - 5 AZR 67/97

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall; Sprungrevision

    Der Antrag auf Zulassung der Sprungrevision kann die nach § 76 Abs. 1 Satz 1 ArbGG erforderliche Zustimmung des Gegners zur Einlegung der Sprungrevision nicht ersetzen (Bestätigung von BAG Urteil vom 28. Oktober 1986 - 3 AZR 218/86 - AP Nr. 7 zu § 76 ArbGG 1979).

    Es genügt aber, wenn die Zustimmungserklärung vom Rechtsmittelführer oder vom Gegner bis zum Ablauf der Revisionsfrist nachgereicht wird (BAG Urteil vom 28. Oktober 1986 - 3 AZR 218/86 - AP Nr. 7 zu § 76 ArbGG 1979, zu II 1 der Gründe).

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, daß der übereinstimmend gestellte Antrag, die Sprungrevision zuzulassen, und die Zustimmung zu einem solchen Antrag die vom Gesetz verlangte Zustimmung zur Einlegung des Rechtsmittels nicht ersetzen können (BAG Urteil vom 28. Oktober 1986, aaO, zu I 1 a der Gründe; vgl. auch BVerwG Urteil vom 11. Februar 1997 - 8 C 4/97 - juris).

    Allerdings muß die Erklärung, gerade wenn sie vor Erlaß des Urteils erteilt wurde, zweifelsfrei ergeben, daß nicht nur die Zulassung der Revision beantragt, sondern auch bereits deren Einlegung durch die Gegenseite zugestimmt wird (BAGE 36, 325, 326 = AP Nr. 1 zu § 76 ArbGG 1979, zu II 2 der Gründe; BAG Urteil vom 28. Oktober 1986, aaO, zu I 1 a der Gründe).

  • BGH, 06.03.2007 - VIII ZR 330/06

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Einlegung

    Die Zustimmungserklärung ist zwar eine selbständige - weil vom Prozessgegner abzugebende - Erklärung; gleichwohl ist sie Bestandteil einer wirksamen Revisionseinlegung und damit Teil einer Prozesshandlung, die innerhalb einer gesetzlichen Verfahrensfrist vorzunehmen ist und gegen deren Versäumung - auch soweit sie nur die Zustimmungserklärung betrifft - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden kann (BSG, Beschluss vom 2. März 1994 - 1 RK 58/93, USK 94180 unter Aufgabe von BSG, Beschluss vom 15. März 1978 - 1 RA 33/77, USK 78188; vgl. auch BAG, Urteil vom 28. Oktober 1986 - 3 AZR 218/86, juris, unter II 2 a).
  • BAG, 16.04.2003 - 7 ABR 27/02

    Schwerbehindertenvertretung - Rehabilitanden

    Dazu wird sich ein Beteiligter regelmäßig erst nach Prüfung der Gründe des anzufechtenden Beschlusses bereitfinden (BAG 28. Oktober 1986 - 3 AZR 218/86 - AP ArbGG 1979 § 76 Nr. 7 = EzA ArbGG 1979 § 76 Nr. 5, zu I 1 der Gründe; 16. Juni 1998 - 5 AZR 67/97 -BAGE 89, 95 = AP TVG § 1 Tarifverträge: Schuhindustrie Nr. 6, zu A II 2 der Gründe mwN, zur Sprungrevision).
  • BAG, 14.03.2001 - 4 AZR 375/00

    Unzulässige Sprungrevision - Beifügung der schriftlichen Zustimmung des

    Vielmehr besteht in der höchstrichterlichen Rechtsprechung Übereinstimmung darin, daß die Einreichung einer unbeglaubigten Fotokopie der Zustimmungs- bzw. Einwilligungserklärung das Schriftformerfordernis nicht erfüllt ( BAG aaO; offengelassen BAG 28. Oktober 1986 - 3 AZR 218/86 - AP ArbGG 1979 § 76 Nr. 7; BGH aaO; BSG SozR 3- 1500 § 161 SGG Nr. 2, 3 und 11).

    Ob gegen die Versäumung der fristgerechten Einreichung der Zustimmungserklärung des Gegners nach § 76 Abs. 1 ArbGG durch den Revisionskläger überhaupt Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bewilligt werden kann, ist streitig ( zB BAG 28. Oktober 1986 - 3 AZR 218/86 - AP ArbGG 1979 § 76 Nr. 7 ).

  • BVerwG, 10.06.1998 - 6 P 7.97

    Antragsbefugnis des Personalratsmitgliedes; Amtszeit des Personalrates;

    Denn auch dort ist anerkannt, daß im Verfahren erster Instanz schon vor Erlaß des Urteils - etwa zu Protokoll des Gerichts - der Einlegung einer Sprungrevision zugestimmt werden kann, wenn die Erklärung deutlich ergibt, daß nicht nur die Zulassung der Revision beantragt, sondern bereits deren Einlegung durch die Gegenseite zugestimmt wird (Urteil vom 28. Oktober 1986 - 3 AZR 218/86 - AP § 76 ArbGG 1979 Nr. 7).
  • BAG, 14.03.2001 - 4 AZR 367/00

    Unzulässige Sprungrevision - Zustimmung des Gegners

    Vielmehr besteht in der höchstrichterlichen Rechtsprechung Übereinstimmung darin, daß die Einreichung einer unbeglaubigten Fotokopie der Zustimmungs- bzw. Einwilligungserklärung das Schriftformerfordernis nicht erfüllt (BAG aaO; offengelassen BAG 28. Oktober 1986 - 3 AZR 218/86 - AP ArbGG 1979 § 76 Nr. 7; BGH aaO; BSG SozR 3-1500 § 161 SGG Nr. 2, 3 und 11).

    Ob gegen die Versäumung der fristgerechten Einreichung der Zustimmungserklärung des Gegners nach § 76 Abs. 1 ArbGG durch den Revisionskläger überhaupt Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bewilligt werden kann, ist streitig (zB BAG 28. Oktober 1986 - 3 AZR 218/86 - AP ArbGG 1979 § 76 Nr. 7).

  • BAG, 14.03.2001 - 4 AZR 373/00

    Unzulässige Sprungrevision - Beifügung der schriftlichen Zustimmung des

    Vielmehr besteht in der höchstrichterlichen Rechtsprechung Übereinstimmung darin, daß die Einreichung einer unbeglaubigten Fotokopie der Zustimmungs- bzw. Einwilligungserklärung das Schriftformerfordernis nicht erfüllt (BAG aaO; offengelassen BAG 28. Oktober 1986 - 3 AZR 2218/86 - AP ArbGG 1979 § 76 Nr. 7; BGH aaO; BSG SozR 3-1500 § 161 SGG Nr. 2, 3 und 11) .

    Ob gegen die Versäumung der fristgerechten Einreichung der Zustimmungserklärung des Gegners nach § 76 Abs. 1 ArbGG durch den Revisionskläger überhaupt Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bewilligt werden kann, ist streitig (zB BAG 28. Oktober 1986 - 3 AZR 218/86 - AP ArbGG 1979 § 76 Nr. 7) .

  • BAG, 14.03.2001 - 4 AZR 369/00

    Zulässigkeit einer Sprungrevision - Zustimmung des Gegners zu einer

    Vielmehr besteht in der höchstrichterlichen Rechtsprechung Übereinstimmung darin, daß die Einreichung einer unbeglaubigten Fotokopie der Zustimmungs- bzw. Einwilligungserklärung das Schriftformerfordernis nicht erfüllt (BAG aaO; offengelassen BAG 28. Oktober 1986 - 3 AZR 218/86 - AP ArbGG 1979 § 76 Nr. 7; BGH aaO; BSG SozR 3-1500 § 161 SGG Nr. 2, 3 und 11) .

    Ob gegen die Versäumung der fristgerechten Einreichung der Zustimmungserklärung des Gegners nach § 76 Abs. 1 ArbGG durch den Revisionskläger überhaupt Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bewilligt werden kann, ist streitig (zB BAG 28. Oktober 1986 - 3 AZR 218/86 - AP ArbGG 1979 § 76 Nr. 7) .

  • BAG, 14.03.2001 - 4 AZR 368/00

    Zulässigkeit einer Sprungrevision - Zustimmung des Gegners zu einer

    Vielmehr besteht in der höchstrichterlichen Rechtsprechung Übereinstimmung darin, daß die Einreichung einer unbeglaubigten Fotokopie der Zustimmungs- bzw. Einwilligungserklärung das Schriftformerfordernis nicht erfüllt (BAG aaO; offengelassen BAG 28. Oktober 1986 - 3 AZR 218/86 - AP ArbGG 1979 § 76 Nr. 7; BGH aaO; BSG SozR 3- 1500 § 161 SGG Nr. 2, 3 und 11) .

    Ob gegen die Versäumung der fristgerechten Einreichung der Zustimmungserklärung des Gegners nach § 76 Abs. 1 ArbGG durch den Revisionskläger überhaupt Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bewilligt werden kann, ist streitig (zB BAG 28. Oktober 1986 - 3 AZR 218/86 - AP ArbGG 1979 § 76 Nr. 7) .

  • BAG, 14.03.2001 - 4 AZR 370/00

    Unzulässige Sprungrevision - Zustimmung des Gegners - Erfordernis der Schriftform

    Vielmehr besteht in der höchstrichterlichen Rechtsprechung Übereinstimmung darin, daß die Einreichung einer unbeglaubigten Fotokopie der Zustimmungs- bzw. Einwilligungserklärung das Schriftformerfordernis nicht erfüllt (BAG aaO; offengelassen BAG 28. Oktober 1986 - 3 AZR 218/86 - AP ArbGG 1979 § 76 Nr. 7; BGH aaO; BSG SozR 3-1500 § 161 SGG Nr. 2, 3 und 11) .

    Ob gegen die Versäumung der fristgerechten Einreichung der Zustimmungserklärung des Gegners nach § 76 Abs. 1 ArbGG durch den Revisionskläger überhaupt Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bewilligt werden kann, ist streitig (zB BAG 28. Oktober 1986 - 3 AZR 218/86 - AP ArbGG 1979 § 76 Nr. 7).

  • BAG, 14.03.2001 - 4 AZR 374/00

    Unzulässige Sprungrevision - Beifügung der schriftlichen Zustimmung des

  • BAG, 14.03.2001 - 4 AZR 372/00

    Unzulässige Sprungrevision - Beifügung der Zustimmung des Gegners - Gesetzliches

  • BAG, 14.03.2001 - 4 AZR 371/00

    Unzulässige Sprungrevision - Beifügung der Zustimmung des Gegners - Gesetzlich

  • BAG, 04.12.2002 - 10 AZR 83/02

    Sprungrevision

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