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   BAG, 30.05.2006 - 3 AZR 304/05   

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https://dejure.org/2006,5068
BAG, 30.05.2006 - 3 AZR 304/05 (https://dejure.org/2006,5068)
BAG, Entscheidung vom 30.05.2006 - 3 AZR 304/05 (https://dejure.org/2006,5068)
BAG, Entscheidung vom 30. Mai 2006 - 3 AZR 304/05 (https://dejure.org/2006,5068)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Betriebliche Altersversorgung - Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst - Anspruch auf Übergangsgeld und Anwartschaft auf Betriebsrente nach dem ATV

  • openjur.de

    (Betriebliche Altersversorgung; Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst; Anspruch auf Übergangsgeld und Anwartschaft auf Betriebsrente nach dem ATV9

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bestehen eines Anspruchs auf Übergangsgeld und Anwartschaft auf Betriebsrente nach dem Tarifvertrag über die betriebliche Altersversorgung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (ATV); Abgrenzung der Versorgungsrente von der Versicherungsrente im Sinne der früheren ...

  • Judicialis

    BAT-O § 62 Abs. 1; ; BAT-O § 62 Abs. 2 Buchst. h; ; ATV vom 1. Mai 2002 § 3; ; ATV vom 1. Mai 2002 § 5; ; ATV vom 1. Mai 2002 § 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebliche Altersversorgung; Tarifrecht öffentlicher Dienst; Tarifauslegung - Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst; Anspruch auf Übergangsgeld und Anwartschaft auf Betriebsrente nach dem ATV

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Tarifvertraglicher Anspruch auf Übergangsgeld im öffentlichen Dienst ? Kein Ausschluss des Anspruchs wegen der Anwartschaft auf eine Betriebsrente

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2007, 408
  • NZA-RR 2007, 336 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 17.10.2000 - 3 AZR 605/99

    Hinweispflicht bei drohenden Versorgungsschäden

    Auszug aus BAG, 30.05.2006 - 3 AZR 304/05
    Diese beiden Leistungen der Zusatzversorgung wurden stets in den Tarifverträgen unterschieden (vgl. zB §§ 19 ff. VersTV-G) und von der Rechtsprechung gegeneinander abgegrenzt (BAG 23. Mai 1989 - 3 AZR 257/88 - AP BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen Nr. 28; 17. Oktober 2000 - 3 AZR 605/99 - AP BGB § 611 Fürsorgepflicht Nr. 116 = EzA BGB § 611 Fürsorgepflicht Nr. 59, zu II 2 b bb der Gründe).
  • BAG, 29.04.2004 - 6 AZR 101/03

    Ortszuschlag bei eingetragener Lebenspartnerschaft

    Auszug aus BAG, 30.05.2006 - 3 AZR 304/05
    Bei unbewussten Regelungslücken ist sie dann zulässig, wenn ausreichende Anhaltspunkte für den Regelungswillen der Tarifvertragsparteien bestehen (BAG 29. April 2004 - 6 AZR 101/03 - BAGE 110, 277).
  • BAG, 15.06.1994 - 4 AZR 330/93

    Eingruppierung eines Musiktherapeuten - Tariflücke

    Auszug aus BAG, 30.05.2006 - 3 AZR 304/05
    Bei bewussten Regelungslücken ist eine ergänzende richterliche Auslegung ausgeschlossen (BAG 15. Juni 1994 - 4 AZR 330/93 - BAGE 77, 94, 98 ff.).
  • BAG, 23.05.1989 - 3 AZR 257/88

    Betriebliche Altersversorgung: Belehrung durch den Arbeitgeber bei Kündigung

    Auszug aus BAG, 30.05.2006 - 3 AZR 304/05
    Diese beiden Leistungen der Zusatzversorgung wurden stets in den Tarifverträgen unterschieden (vgl. zB §§ 19 ff. VersTV-G) und von der Rechtsprechung gegeneinander abgegrenzt (BAG 23. Mai 1989 - 3 AZR 257/88 - AP BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen Nr. 28; 17. Oktober 2000 - 3 AZR 605/99 - AP BGB § 611 Fürsorgepflicht Nr. 116 = EzA BGB § 611 Fürsorgepflicht Nr. 59, zu II 2 b bb der Gründe).
  • BAG, 21.02.1991 - 6 AZR 406/89

    Übergangsgeld und Erziehungsurlaub

    Auszug aus BAG, 30.05.2006 - 3 AZR 304/05
    cc) Das Übergangsgeld soll dem ausscheidenden Angestellten als Überbrückungs- und Umstellungshilfe dienen und die Aufrechterhaltung des bisherigen sozialen Status für einen bestimmten Zeitraum sicherstellen, bis er eine andere Erwerbsgrundlage gefunden hat (BAG 5. Februar 1981 - 3 AZR 748/79 - AP BGB § 242 Ruhegehalt Nr. 188, zu II 1 der Gründe; 21. Februar 1991 - 6 AZR 406/89 - BAGE 67, 264, zu II 3 d der Gründe; 11. Februar 1993 - 6 AZR 547/91 -, zu I 3 c bb der Gründe).
  • LAG Berlin, 08.04.2005 - 8 Sa 21/05

    Übergangsgeld

    Auszug aus BAG, 30.05.2006 - 3 AZR 304/05
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 8. April 2005 - 8 Sa 21/05 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 11.02.1993 - 6 AZR 547/91

    Anspruch einer teilzeitbeschäftigten Angestellten auf Übergangsgeld - Sachliche

    Auszug aus BAG, 30.05.2006 - 3 AZR 304/05
    cc) Das Übergangsgeld soll dem ausscheidenden Angestellten als Überbrückungs- und Umstellungshilfe dienen und die Aufrechterhaltung des bisherigen sozialen Status für einen bestimmten Zeitraum sicherstellen, bis er eine andere Erwerbsgrundlage gefunden hat (BAG 5. Februar 1981 - 3 AZR 748/79 - AP BGB § 242 Ruhegehalt Nr. 188, zu II 1 der Gründe; 21. Februar 1991 - 6 AZR 406/89 - BAGE 67, 264, zu II 3 d der Gründe; 11. Februar 1993 - 6 AZR 547/91 -, zu I 3 c bb der Gründe).
  • BAG, 05.02.1981 - 3 AZR 748/79

    Übergangsgeld - Abkehrgeld - Fischereihafen-Betriebsgesellschaft mbH -

    Auszug aus BAG, 30.05.2006 - 3 AZR 304/05
    cc) Das Übergangsgeld soll dem ausscheidenden Angestellten als Überbrückungs- und Umstellungshilfe dienen und die Aufrechterhaltung des bisherigen sozialen Status für einen bestimmten Zeitraum sicherstellen, bis er eine andere Erwerbsgrundlage gefunden hat (BAG 5. Februar 1981 - 3 AZR 748/79 - AP BGB § 242 Ruhegehalt Nr. 188, zu II 1 der Gründe; 21. Februar 1991 - 6 AZR 406/89 - BAGE 67, 264, zu II 3 d der Gründe; 11. Februar 1993 - 6 AZR 547/91 -, zu I 3 c bb der Gründe).
  • BGH, 14.11.2007 - IV ZR 74/06

    BGH billigt Umstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes -

    Bereits das Berufungsgericht hat unter Zugrundelegung der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bei der Frage, inwieweit die entstandene Regelungslücke durch eine ergänzende Tarifvertrags- und Satzungsauslegung geschlossen werden kann, zu Recht zwischen bewussten und unbewussten, planwidrigen Regelungslücken unterschieden (vgl. dazu u.a. BAG ZTR 2007, 149, 150).
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