Rechtsprechung
   BAG, 12.12.2017 - 3 AZR 306/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,47671
BAG, 12.12.2017 - 3 AZR 306/16 (https://dejure.org/2017,47671)
BAG, Entscheidung vom 12.12.2017 - 3 AZR 306/16 (https://dejure.org/2017,47671)
BAG, Entscheidung vom 12. Dezember 2017 - 3 AZR 306/16 (https://dejure.org/2017,47671)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,47671) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2018, 1499
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 21.02.2017 - 3 AZR 455/15

    Betriebsrentenanpassung - aktive latente Steuern

    Auszug aus BAG, 12.12.2017 - 3 AZR 306/16
    Der gesetzlich vorgegebene Drei-Jahres-Rhythmus zwingt nicht zu starren, individuellen Prüfungsterminen; die Bündelung aller in einem Unternehmen anfallenden Prüfungstermine zu einem einheitlichen Jahrestermin ist zulässig, wenn durch den gemeinsamen Anpassungsstichtag die erste Anpassungsprüfung um nicht mehr als sechs Monate verzögert wird und in der Folgezeit der Drei-Jahres-Rhythmus eingehalten ist (vgl. BAG 21. Februar 2017 - 3 AZR 455/15 - Rn. 26 f. mwN, BAGE 158, 165) .

    Dadurch wird ein vertragliches Schuldverhältnis geschaffen, aus dem bei Eintritt der vereinbarten Anspruchsvoraussetzungen ein einklagbarer Anspruch auf die üblich gewordene Vergünstigung erwächst (vgl. BAG 21. Februar 2017 - 3 AZR 455/15 - Rn. 80 mwN, BAGE 158, 165) .

    (b) Ob eine für den Arbeitgeber bindende betriebliche Übung aufgrund der Gewährung von Vergünstigungen an seine Arbeitnehmer entstanden ist, muss danach beurteilt werden, inwieweit die Arbeitnehmer aus dem Verhalten des Arbeitgebers unter Berücksichtigung von Treu und Glauben sowie der Verkehrssitte gemäß § 242 BGB und der Begleitumstände auf einen Bindungswillen des Arbeitgebers schließen durften (vgl. BAG 21. Februar 2017 - 3 AZR 455/15 - Rn. 81 mwN, BAGE 158, 165) .

    Die Darlegungslast dafür, dass der Arbeitgeber aus Sicht des Empfängers Leistungen oder Vergünstigungen gewähren wollte, zu denen er nicht aus einem anderem Rechtsgrund verpflichtet war oder sich verpflichtet glaubte, trägt der Anspruchssteller (vgl. BAG 21. Februar 2017 - 3 AZR 455/15 - Rn. 82 mwN, BAGE 158, 165) .

    Dies kommt insbesondere in Betracht, wenn die spätere Entwicklung der wirtschaftlichen Lage zu berechtigten Zweifeln an der Vertretbarkeit der Prognose des Arbeitgebers führt (vgl. BAG 21. Februar 2017 - 3 AZR 455/15 - Rn. 30 mwN, BAGE 158, 165) .

    Deshalb ist der Konzernabschluss auch dann nicht für die Ermittlung der wirtschaftlichen Lage einer Kapitalgesellschaft maßgeblich, wenn der Versorgungsschuldner die Führungsgesellschaft eines Konzerns ist, die zugleich Einzelgesellschaft mit eigenen Geschäftsaktivitäten ist (vgl. BAG 21. Februar 2017 - 3 AZR 455/15 - Rn. 34 mwN, BAGE 158, 165) .

    Die Darlegungs- und Beweislast erstreckt sich auf alle die Anpassungsentscheidung beeinflussenden Umstände (vgl. etwa BAG 21. Februar 2017 - 3 AZR 455/15 - Rn. 42 mwN, BAGE 158, 165) .

    Das Landesarbeitsgericht wird unter Berücksichtigung der vom Senat entwickelten Grundsätze zu prüfen haben, ob die wirtschaftliche Lage der Beklagten einer Anpassung der Betriebsrente des Klägers an den Kaufkraftverlust zum 1. Januar 2010 und zum 1. Januar 2013 entgegenstand (vgl. etwa BAG 21. Februar 2017 - 3 AZR 455/15 - BAGE 158, 165) .

    Die von subjektiven Zweckmäßigkeitserwägungen beeinflusste Unternehmenspolitik erlaubt in der Regel ebenso wenig zuverlässige Rückschlüsse auf die wirtschaftliche Belastbarkeit des Unternehmens wie Pressemitteilungen oder sonstige Verlautbarungen der Vertreter des Arbeitgebers (vgl. BAG 21. Februar 2017 - 3 AZR 455/15 - Rn. 74 bis Rn. 76 mwN, BAGE 158, 165) .

    Dadurch unterscheiden sich die internationalen Rechnungslegungsregeln grundsätzlich vom deutschen Bilanzrecht, das neben der Informationsfunktion die Zahlungsbemessungsfunktion betont (vgl. BAG 21. Februar 2017 - 3 AZR 455/15 - Rn. 37 mwN, BAGE 158, 165; 21. August 2012 - 3 AZR 20/10 - Rn. 40) .

  • BAG, 19.03.2014 - 5 AZR 252/12

    Arbeitsvertragsschluss in deutscher Sprache - ausländischer Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 12.12.2017 - 3 AZR 306/16
    Altverträge unterstehen weiter dem bisherigen Recht (vgl. BAG 19. März 2014 - 5 AZR 252/12 (B) - Rn. 18 mwN, BAGE 147, 342; 25. Juni 2013 - 3 AZR 138/11 - Rn. 37 mwN) .

    Gehen die Parteien während eines Rechtsstreits übereinstimmend von der Anwendung deutschen Rechts aus, so liegt darin regelmäßig eine stillschweigende Rechtswahl (vgl. etwa BAG 19. März 2014 - 5 AZR 252/12 (B) - Rn. 20 mwN, BAGE 147, 342) .

    Bereits deshalb ist anzunehmen, dass sie entweder von vornherein ihre Vertragsbeziehungen deutschem Recht unterstellen wollten oder dieser Wille jedenfalls jetzt übereinstimmend bei ihnen besteht (vgl. etwa BAG 19. März 2014 - 5 AZR 252/12 (B) - Rn. 21 mwN, BAGE 147, 342) .

  • BAG, 21.03.2017 - 7 AZR 207/15

    Staatenimmunität - Bestehen eines Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus BAG, 12.12.2017 - 3 AZR 306/16
    Fehlt sie zu einem Streitgegenstand, ist das Rechtsmittel insoweit unzulässig (vgl. etwa BAG 21. März 2017 - 7 AZR 207/15 - Rn. 21 mwN, BAGE 158, 266) .

    Diese Sachurteilsvoraussetzung ist in der Revisionsinstanz von Amts wegen zu prüfen (vgl. BAG 21. März 2017 - 7 AZR 207/15 - Rn. 57 mwN, BAGE 158, 266) .

  • BAG, 21.09.2017 - 2 AZR 57/17

    Eigenkündigung des Arbeitnehmers - Klagefrist

    Auszug aus BAG, 12.12.2017 - 3 AZR 306/16
    Das Gericht hat in seinen Entscheidungsgründen ausreichend darzulegen, woher es die sprachliche Sachkunde nimmt (vgl. zur eigenen Sachkunde bei Tatsachenbeurteilungen BAG 21. September 2017 - 2 AZR 57/17 - Rn. 38 mwN) .
  • BAG, 19.06.2012 - 3 AZR 464/11

    Betriebsrentenanpassung - Prüfungszeitraum

    Auszug aus BAG, 12.12.2017 - 3 AZR 306/16
    Nur so kann der Wert der zugesagten Betriebsrente beibehalten oder wiederhergestellt werden (vgl. hierzu ausführlich: BAG 20. August 2013 - 3 AZR 750/11 - Rn. 19 mwN; 19. Juni 2012 - 3 AZR 464/11 - Rn. 23 mwN, BAGE 142, 116; 25. April 2006 - 3 AZR 159/05 - Rn. 25 mwN) .
  • BAG, 20.08.2013 - 3 AZR 750/11

    Betriebsrente - Anpassung - Prüfungszeitraum - zu Recht unterbliebene Anpassung -

    Auszug aus BAG, 12.12.2017 - 3 AZR 306/16
    Nur so kann der Wert der zugesagten Betriebsrente beibehalten oder wiederhergestellt werden (vgl. hierzu ausführlich: BAG 20. August 2013 - 3 AZR 750/11 - Rn. 19 mwN; 19. Juni 2012 - 3 AZR 464/11 - Rn. 23 mwN, BAGE 142, 116; 25. April 2006 - 3 AZR 159/05 - Rn. 25 mwN) .
  • BAG, 08.12.2015 - 3 AZR 475/14

    Betriebsrentenanpassung - Anpassungsprüfungsstichtag

    Auszug aus BAG, 12.12.2017 - 3 AZR 306/16
    Die Beklagte muss die erste Anpassung der Betriebsrente des Klägers bereits zum 1. Januar 2010 und davon ausgehend wieder zum 1. Januar 2013 prüfen (vgl. hierzu BAG 8. Dezember 2015 - 3 AZR 475/14 - Rn. 18) .
  • BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 159/05

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung der laufenden Betriebsrenten -

    Auszug aus BAG, 12.12.2017 - 3 AZR 306/16
    Nur so kann der Wert der zugesagten Betriebsrente beibehalten oder wiederhergestellt werden (vgl. hierzu ausführlich: BAG 20. August 2013 - 3 AZR 750/11 - Rn. 19 mwN; 19. Juni 2012 - 3 AZR 464/11 - Rn. 23 mwN, BAGE 142, 116; 25. April 2006 - 3 AZR 159/05 - Rn. 25 mwN) .
  • BVerwG, 08.02.1996 - 9 B 418.95
    Auszug aus BAG, 12.12.2017 - 3 AZR 306/16
    Dies folgt aus § 142 Abs. 3 ZPO, wonach es im Ermessen des Gerichts liegt, ob dieses anordnet, die Übersetzung eines ermächtigten Übersetzers beizubringen (vgl. BVerwG 8. Februar 1996 - 9 B 418.95 -) .
  • BAG, 15.12.2016 - 6 AZR 430/15

    Ordentliche Kündigung eines durch "CRO-Vertrag" begründeten Rechtsverhältnisses

    Auszug aus BAG, 12.12.2017 - 3 AZR 306/16
    Selbst wenn dies nicht der Fall sein sollte, richtete sich die internationale Zuständigkeit - in Ermangelung vorrangiger Regelungen in internationalen Verträgen oder Übereinkommen zwischen Deutschland und Kanada - gemäß Art. 4 EuGVVO nach nationalem, also deutschem Recht und daher nach der örtlichen Zuständigkeit (vgl. BAG 15. Dezember 2016 - 6 AZR 430/15 - Rn. 20; vgl. zu einem Beklagten mit Wohnsitz in Kanada BGH 24. April 1996 - IV ZR 263/95 - zu I der Gründe mwN) .
  • BAG, 25.06.2013 - 3 AZR 138/11

    Internationale Zuständigkeit

  • BAG, 21.03.2017 - 3 AZR 464/15

    Betriebliche Altersversorgung - Pensionskasse - Eigenbeiträge - Umfassungszusage

  • BAG, 27.07.2017 - 6 AZR 438/16

    Bedeutung der Höhergruppierung eines freigestellten Betriebsratsmitglieds für die

  • BAG, 20.06.2017 - 3 AZR 540/16

    Betriebliche Altersversorgung - Änderungsvereinbarung - AGB-Kontrolle

  • BGH, 24.04.1996 - IV ZR 263/95

    Maßgebliches Erbstatut für den vorzeitigen Erbausgleich eines nichtehelichen

  • LAG Hessen, 09.12.2015 - 6 Sa 1617/14

    Der Nachweis der einer Betriebsrentenanpassung entgegen stehenden

  • BAG, 25.09.2018 - 3 AZR 402/17

    Betriebliche Altersversorgung - Lebensversicherung

    Die Darlegungslast dafür, dass der Arbeitgeber aus Sicht des Empfängers Leistungen oder Vergünstigungen gewähren wollte, zu denen er nicht aus einem anderen Rechtsgrund verpflichtet war oder sich verpflichtet glaubte, trägt der Kläger als Anspruchsteller (vgl. BAG 12. Dezember 2017 - 3 AZR 306/16 - Rn. 41 ff. mwN) .
  • BAG, 13.11.2018 - 3 AZR 103/17

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung einer Einzelzusage - betriebliche Übung

    Dadurch wird ein vertragliches Schuldverhältnis geschaffen, aus dem bei Eintritt der vereinbarten Anspruchsvoraussetzungen ein einklagbarer Anspruch auf die üblich gewordene Vergünstigung erwächst (vgl. etwa BAG 12. Dezember 2017 - 3 AZR 306/16 - Rn. 41 mwN) .

    bb) Ob eine für den Arbeitgeber bindende betriebliche Übung aufgrund der Gewährung von Vergünstigungen an seine Arbeitnehmer entstanden ist, muss danach beurteilt werden, inwieweit die Arbeitnehmer aus dem Verhalten des Arbeitgebers unter Berücksichtigung von Treu und Glauben sowie der Verkehrssitte gemäß § 242 BGB und der Begleitumstände auf einen Bindungswillen des Arbeitgebers schließen durften (vgl. etwa BAG 12. Dezember 2017 - 3 AZR 306/16 - Rn. 42 mwN) .

    Wenn der Arbeitgeber die Leistungen für den Arbeitnehmer erkennbar aufgrund einer anderen und sei es auch tatsächlich nicht bestehenden Rechtspflicht hat erbringen wollen, kann der Arbeitnehmer nicht davon ausgehen, ihm solle eine Leistung auf Dauer unabhängig von dieser Rechtspflicht gewährt werden (vgl. etwa BAG 12. Dezember 2017 - 3 AZR 306/16 - Rn. 43 mwN) .

    Die Darlegungslast dafür, dass der Arbeitgeber aus Sicht des Empfängers Leistungen oder Vergünstigungen gewähren wollte, zu denen er nicht aus einem anderem Rechtsgrund verpflichtet war oder sich verpflichtet glaubte, trägt der Anspruchsteller (vgl. etwa BAG 12. Dezember 2017 - 3 AZR 306/16 - aaO) .

  • BAG, 23.02.2021 - 3 AZR 15/20

    Anpassungsentscheidung - gewerkschaftlicher Arbeitgeber

    Solche Äußerungen, die stets unternehmenspolitisch motiviert sind, vermögen die Angaben in testierten Prüfberichten nicht zu erschüttern (vgl. BAG 12. Dezember 2017 - 3 AZR 306/16 - Rn. 54) .
  • BAG, 13.11.2018 - 3 AZR 483/16

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung einer Einzelzusage - betriebliche Übung

    Dadurch wird ein vertragliches Schuldverhältnis geschaffen, aus dem bei Eintritt der vereinbarten Anspruchsvoraussetzungen ein einklagbarer Anspruch auf die üblich gewordene Vergünstigung erwächst (vgl. etwa BAG 12. Dezember 2017 - 3 AZR 306/16 - Rn. 41 mwN) .

    bb) Ob eine für den Arbeitgeber bindende betriebliche Übung aufgrund der Gewährung von Vergünstigungen an seine Arbeitnehmer entstanden ist, muss danach beurteilt werden, inwieweit die Arbeitnehmer aus dem Verhalten des Arbeitgebers unter Berücksichtigung von Treu und Glauben sowie der Verkehrssitte gemäß § 242 BGB und der Begleitumstände auf einen Bindungswillen des Arbeitgebers schließen durften (vgl. etwa BAG 12. Dezember 2017 - 3 AZR 306/16 - Rn. 42 mwN) .

    Wenn der Arbeitgeber die Leistungen für den Arbeitnehmer erkennbar aufgrund einer anderen und sei es auch tatsächlich nicht bestehenden Rechtspflicht hat erbringen wollen, kann der Arbeitnehmer nicht davon ausgehen, ihm solle eine Leistung auf Dauer unabhängig von dieser Rechtspflicht gewährt werden (vgl. etwa BAG 12. Dezember 2017 - 3 AZR 306/16 - Rn. 43 mwN) .

    Die Darlegungslast dafür, dass der Arbeitgeber aus Sicht des Empfängers Leistungen oder Vergünstigungen gewähren wollte, zu denen er nicht aus einem anderem Rechtsgrund verpflichtet war oder sich verpflichtet glaubte, trägt der Anspruchsteller (vgl. etwa BAG 12. Dezember 2017 - 3 AZR 306/16 - aaO) .

  • BAG, 13.11.2018 - 3 AZR 482/16

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung einer Einzelzusage - betriebliche Übung

    Dadurch wird ein vertragliches Schuldverhältnis geschaffen, aus dem bei Eintritt der vereinbarten Anspruchsvoraussetzungen ein einklagbarer Anspruch auf die üblich gewordene Vergünstigung erwächst (vgl. etwa BAG 12. Dezember 2017 - 3 AZR 306/16 - Rn. 41 mwN) .

    bb) Ob eine für den Arbeitgeber bindende betriebliche Übung aufgrund der Gewährung von Vergünstigungen an seine Arbeitnehmer entstanden ist, muss danach beurteilt werden, inwieweit die Arbeitnehmer aus dem Verhalten des Arbeitgebers unter Berücksichtigung von Treu und Glauben sowie der Verkehrssitte gemäß § 242 BGB und der Begleitumstände auf einen Bindungswillen des Arbeitgebers schließen durften (vgl. etwa BAG 12. Dezember 2017 - 3 AZR 306/16 - Rn. 42 mwN) .

    Wenn der Arbeitgeber die Leistungen für den Arbeitnehmer erkennbar aufgrund einer anderen und sei es auch tatsächlich nicht bestehenden Rechtspflicht hat erbringen wollen, kann der Arbeitnehmer nicht davon ausgehen, ihm solle eine Leistung auf Dauer unabhängig von dieser Rechtspflicht gewährt werden (vgl. etwa BAG 12. Dezember 2017 - 3 AZR 306/16 - Rn. 43 mwN) .

    Die Darlegungslast dafür, dass der Arbeitgeber aus Sicht des Empfängers Leistungen oder Vergünstigungen gewähren wollte, zu denen er nicht aus einem anderem Rechtsgrund verpflichtet war oder sich verpflichtet glaubte, trägt der Anspruchsteller (vgl. etwa BAG 12. Dezember 2017 - 3 AZR 306/16 - aaO) .

  • BAG, 20.08.2019 - 3 AZR 375/18

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Auslegung einer

    Die Darlegungslast dafür, dass der Arbeitgeber aus Sicht des Empfängers Leistungen oder Vergünstigungen gewähren wollte, zu denen er nicht aus einem anderen Rechtsgrund verpflichtet war oder sich verpflichtet glaubte, trägt der Kläger als Anspruchsteller (vgl. BAG 12. Dezember 2017 - 3 AZR 306/16 - Rn. 41 ff. mwN) .
  • BAG, 20.08.2019 - 3 AZR 404/17

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Auslegung einer

    Die Darlegungslast dafür, dass der Arbeitgeber aus Sicht des Empfängers Leistungen oder Vergünstigungen gewähren wollte, zu denen er nicht aus einem anderen Rechtsgrund verpflichtet war oder sich verpflichtet glaubte, trägt der Kläger als Anspruchsteller (vgl. BAG 12. Dezember 2017 - 3 AZR 306/16 - Rn. 41 ff. mwN) .
  • BAG, 25.09.2018 - 3 AZR 407/17

    Betriebliche Altersversorgung; Lebensversicherung

    Die Darlegungslast dafür, dass der Arbeitgeber aus Sicht des Empfängers Leistungen oder Vergünstigungen gewähren wollte, zu denen er nicht aus einem anderen Rechtsgrund verpflichtet war oder sich verpflichtet glaubte, trägt der Kläger als Anspruchsteller (vgl. BAG 12. Dezember 2017 - 3 AZR 306/16 - Rn. 41 ff. mwN) .
  • BAG, 25.09.2018 - 3 AZR 505/17

    Betriebliche Altersversorgung; Lebensversicherung

    Die Darlegungslast dafür, dass der Arbeitgeber aus Sicht des Empfängers Leistungen oder Vergünstigungen gewähren wollte, zu denen er nicht aus einem anderen Rechtsgrund verpflichtet war oder sich verpflichtet glaubte, trägt der Kläger als Anspruchsteller (vgl. BAG 12. Dezember 2017 - 3 AZR 306/16 - Rn. 41 ff. mwN) .
  • BAG, 25.09.2018 - 3 AZR 504/17

    Betriebliche Altersversorgung; Lebensversicherung

    Die Darlegungslast dafür, dass der Arbeitgeber aus Sicht des Empfängers Leistungen oder Vergünstigungen gewähren wollte, zu denen er nicht aus einem anderen Rechtsgrund verpflichtet war oder sich verpflichtet glaubte, trägt die klagende Partei als Anspruchsteller (vgl. BAG 12. Dezember 2017 - 3 AZR 306/16 - Rn. 41 ff. mwN) .
  • BAG, 25.09.2018 - 3 AZR 502/17

    Betriebliche Altersversorgung; Lebensversicherung

  • BAG, 20.08.2019 - 3 AZR 60/18

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Auslegung einer

  • BAG, 20.08.2019 - 3 AZR 15/18

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Auslegung einer

  • BAG, 25.09.2018 - 3 AZR 503/17

    Betriebliche Altersversorgung; Lebensversicherung

  • BAG, 20.08.2019 - 3 AZR 365/18

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Auslegung einer

  • BAG, 19.11.2019 - 3 AZR 144/18

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtversorgung - Anpassung -Auslegung einer

  • BAG, 19.11.2019 - 3 AZR 414/18

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtversorgung - Anpassung -Auslegung einer

  • BAG, 19.11.2019 - 3 AZR 143/18

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtversorgung - Anpassung - Auslegung einer

  • BAG, 19.11.2019 - 3 AZR 83/18

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtversorgung - Anpassung -Auslegung einer

  • BAG, 19.11.2019 - 3 AZR 316/18

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtversorgung - Anpassung - Auslegung einer

  • BAG, 19.11.2019 - 3 AZR 413/18

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtversorgung - Anpassung -Auslegung einer

  • BAG, 20.08.2019 - 3 AZR 165/18

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Auslegung einer

  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.02.2023 - 6 Sa 155/22

    Jahresprämie - Auslegung - Zielvereinbarung - Schadensersatz

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht