Rechtsprechung
   BAG, 11.08.2009 - 3 AZR 320/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,12384
BAG, 11.08.2009 - 3 AZR 320/08 (https://dejure.org/2009,12384)
BAG, Entscheidung vom 11.08.2009 - 3 AZR 320/08 (https://dejure.org/2009,12384)
BAG, Entscheidung vom 11. August 2009 - 3 AZR 320/08 (https://dejure.org/2009,12384)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,12384) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Tarifvertragliche Versorgung: Ausschluss von einer verbessernden Regelung - Altersdiskriminierung - Gleichbehandlung - Rückwirkung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Regelungsbefugnis der Tarifvertragsparteien für Betriebsrentner in der betrieblichen Altersversorgung; Mitwirkungsrechte der Betriebsrentner an tarifpolitischen Entscheidungsprozessen; Zulässigkeit der Festsetzung von Altersgrenzen in den betrieblichen Systemen der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Regelungsbefugnis der Tarifvertragsparteien für Betriebsrentner in der betrieblichen Altersversorgung; Mitwirkungsrechte der Betriebsrentner an tarifpolitischen Entscheidungsprozessen; Zulässigkeit der Festsetzung von Altersgrenzen in den betrieblichen Systemen der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 26.05.2009 - 1 AZR 198/08

    Altersdifferenzierung in Sozialplan

    Auszug aus BAG, 11.08.2009 - 3 AZR 320/08
    Jedenfalls sind die Anforderungen an die Rechtfertigung einer mittelbaren Benachteiligung nicht höher als diejenigen an die Rechtfertigung einer unmittelbaren Benachteiligung (vgl. BAG 26. Mai 2009 - 1 AZR 198/08 - Rn. 40 mwN, NZA 2009, 849).

    Es ist anerkannt, dass der Gesetzgeber die wegen eines sozialpolitischen Ziels für geboten erachtete Ungleichbehandlung nicht im Detail selbst regeln muss, sondern den zur Ausgestaltung berufenen Tarifvertrags- und Betriebspartnern Gestaltungs- und Beurteilungsspielräume einräumen kann (vgl. EuGH 16. Oktober 2007 - C-411/05 - [Palacios de la Villa] Rn. 68, 74, Slg. 2007, I-8566; BAG 26. Mai 2009 - 1 AZR 198/08 - Rn. 37, NZA 2009, 849).

  • BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92

    Mietpreisbindung

    Auszug aus BAG, 11.08.2009 - 3 AZR 320/08
    Das rückwirkende Inkraftsetzen des TV Vereinheitlichung führt nicht zu einer echten Rückwirkung, denn der Tarifvertrag greift nicht nachträglich ändernd in bereits abgewickelte, der Vergangenheit angehörende Tatbestände ein (zur echten Rückwirkung vgl. BVerfG 15. Oktober 1996 - 1 BvL 44/92, 1 BvL 48/92 - zu C III 2 a der Gründe, BVerfGE 95, 64), sondern belässt den Betroffenen ihre Besitzstände nach dem VersTV Nr. 3 iVm. dem ErgTV uneingeschränkt.

    Auch für die unechte Rückwirkung ist kennzeichnend, dass eine vorhandene Rechtsposition nachträglich entwertet wird (zur unechten Rückwirkung vgl. BVerfG 15. Oktober 1996 - 1 BvL 44/92, 1 BvL 48/92 - zu C III 2 b der Gründe, aaO).

  • EuGH, 22.11.2005 - C-144/04

    DER GERICHTSHOF FESTIGT DEN SCHUTZ DER ARBEITNEHMER IN BEZUG AUF

    Auszug aus BAG, 11.08.2009 - 3 AZR 320/08
    Auch nach einem als allgemeiner Grundsatz des Gemeinschaftsrechts anzusehenden Verbot der Diskriminierung wegen des Alters liegt eine unzulässige Benachteiligung nicht vor, wenn Art. 6 der Richtlinie 2000/78/EG Rechnung getragen wurde (vgl. EuGH 22. November 2005 - C-144/04 - [Mangold] Slg. 2005, I-10013; BAG 21. November 2006 - 3 AZR 309/05 - Rn. 44, AP BetrAVG § 1b Nr. 7).
  • EuGH, 16.10.2007 - C-411/05

    Palacios de la Villa ./. Cortefiel: Gemeinschaftsrechtliche Unbedenklichkeit

    Auszug aus BAG, 11.08.2009 - 3 AZR 320/08
    Es ist anerkannt, dass der Gesetzgeber die wegen eines sozialpolitischen Ziels für geboten erachtete Ungleichbehandlung nicht im Detail selbst regeln muss, sondern den zur Ausgestaltung berufenen Tarifvertrags- und Betriebspartnern Gestaltungs- und Beurteilungsspielräume einräumen kann (vgl. EuGH 16. Oktober 2007 - C-411/05 - [Palacios de la Villa] Rn. 68, 74, Slg. 2007, I-8566; BAG 26. Mai 2009 - 1 AZR 198/08 - Rn. 37, NZA 2009, 849).
  • BAG, 11.12.2007 - 3 AZR 249/06

    Betriebliche Altersversorgung und Antidiskriminierungsrecht

    Auszug aus BAG, 11.08.2009 - 3 AZR 320/08
    Trotz der Bestimmung des § 2 Abs. 2 Satz 2 AGG gilt dieses Gesetz auch für die betriebliche Altersversorgung (BAG 11. Dezember 2007 - 3 AZR 249/06 - AP AGG § 2 Nr. 1 = EzA AGG § 2 Nr. 1).
  • BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 146/03

    Altersteilzeit - "Störfall" - Blockmodell

    Auszug aus BAG, 11.08.2009 - 3 AZR 320/08
    Dabei kann dahinstehen, ob die Tarifvertragsparteien als Normgeber unmittelbar an Art. 3 Abs. 1 GG oder ob sie an dessen Grundsätze nur mittelbar gebunden sind (vgl. dazu BAG 14. Oktober 2003 - 9 AZR 146/03 - zu I 3 b der Gründe mwN, BAGE 108, 94).
  • BAG, 27.06.2006 - 3 AZR 352/05

    Altersdiskriminierung in der betrieblichen Altersversorgung

    Auszug aus BAG, 11.08.2009 - 3 AZR 320/08
    Auch im vorliegenden Verfahren kann offenbleiben, ob das Primärrecht der EG ein auch zwischen privaten Arbeitgebern und ihren Arbeitnehmern oder Betriebsrentnern geltendes Verbot der Diskriminierung wegen des Alters enthält (vgl. dazu BAG 27. Juni 2006 - 3 AZR 352/05 (A) - Rn. 35 ff., BAGE 118, 340).
  • BVerfG, 22.03.2000 - 1 BvR 1136/96

    Zur Berechnung der von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder gewährten

    Auszug aus BAG, 11.08.2009 - 3 AZR 320/08
    Vor dem Hintergrund, dass sich die Tarifvertragsparteien des Öffentlichen Dienstes mit dem Altersvorsorgeplan 2001 vom 13.11.2001 auf eine grundlegende Reform der VBL-Zusatzversorgung unter Ablösung des bisherigen Gesamtversorgungssystems geeinigt haben und insoweit auch dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 22.03.2000 (1 BvR 1136/96) Rechnung getragen haben, wird die im Lufthansa-Konzern seit 01.01.1995 bestehende Zusage auf eine VBL-gleiche Zusatzversorgung nach Maßgabe dieses Tarifvertrages abgelöst und durch eine neue Zusage auf betriebliche Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung ersetzt.
  • BAG, 25.05.2004 - 3 AZR 123/03

    Abbau einer tariflichen Überversorgung im öffentlichen Dienst

    Auszug aus BAG, 11.08.2009 - 3 AZR 320/08
    Mit dem Eintritt in den Ruhestand liegt ein abgeschlossener Sachverhalt vor; der Eintritt des Versorgungsfalls ist eine wesentliche Zäsur und deshalb ein sachgerechter Anknüpfungspunkt für versorgungsrechtliche Vorschriften (BAG 25. Mai 2004 - 3 AZR 123/03 - zu B II 1 d der Gründe, AP BetrAVG § 1 Überversorgung Nr. 11; 20. Februar 2001 - 3 AZR 252/00 - zu III 3 der Gründe, EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 24; 22. Februar 2000 - 3 AZR 39/99 - zu B IV 1 d der Gründe, AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 13 = EzA BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 3).
  • BAG, 22.02.2000 - 3 AZR 39/99

    Beamtenähnliche Versorgung - Anrechnungsvorschriften

    Auszug aus BAG, 11.08.2009 - 3 AZR 320/08
    Mit dem Eintritt in den Ruhestand liegt ein abgeschlossener Sachverhalt vor; der Eintritt des Versorgungsfalls ist eine wesentliche Zäsur und deshalb ein sachgerechter Anknüpfungspunkt für versorgungsrechtliche Vorschriften (BAG 25. Mai 2004 - 3 AZR 123/03 - zu B II 1 d der Gründe, AP BetrAVG § 1 Überversorgung Nr. 11; 20. Februar 2001 - 3 AZR 252/00 - zu III 3 der Gründe, EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 24; 22. Februar 2000 - 3 AZR 39/99 - zu B IV 1 d der Gründe, AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 13 = EzA BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 3).
  • BAG, 21.11.2006 - 3 AZR 309/05

    Vorgezogene Betriebsrente des vorzeitig ausgeschiedenen Arbeitnehmers

  • BAG, 20.02.2001 - 3 AZR 252/00

    Überversorgungsabbau; Auslegung der Übergangsregelung

  • BAG, 30.03.1995 - 6 AZR 694/94

    Ablösung von DDR-Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst

  • LAG Hessen, 19.12.2007 - 8 Sa 180/07

    Betriebliche Altersversorgung - kein Verstoß gegen den Gleichheitssatz durch § 2

  • BAG, 19.01.2011 - 3 AZR 29/09

    Betriebliche Altersversorgung - mittelbare Diskriminierung

    Das Vertrauen eines Arbeitnehmers darauf, dass ihm über bereits erworbene Besitzstände hinaus für die Vergangenheit begünstigende Regelungen zugutekommen, ist nicht in besonderer Weise schutzwürdig (vgl. BAG 11. August 2009 - 3 AZR 320/08 - Rn. 37) .
  • LAG Köln, 15.05.2014 - 6 Sa 59/14

    Übergangsversorgung; Stichtag; Regelungsspielraum

    Das BAG hat betreffend einer tarifvertraglichen Stichtagsregelung zur betrieblichen Altersversorgung, nach der der (dortige) Kläger von einer verbessernden Regelung ausgeschlossen war, festgestellt, dass die Stichtagsregelung nicht gegen das AGG oder Art. 3 GG verstosse, und dabei maßgeblich darauf abgestellt, dass die Regelung nicht zu Eingriffen in vorhandene Besitzstände führe, sondern die Betroffenen (lediglich) von der Anwendung einer günstigeren Regelung ausschließe ( BAG, Urteil vom 11.08.2009 - 3 AZR 320/08, juris ).
  • LAG Köln, 15.05.2014 - 6 Sa 60/14

    Mittelbare Altersdiskriminierung

    Das BAG hat betreffend einer tarifvertraglichen Stichtagsregelung zur betrieblichen Altersversorgung, nach der der (dortige) Kläger von einer verbessernden Regelung ausgeschlossen war, festgestellt, dass die Stichtagsregelung nicht gegen das AGG oder Art. 3 GG verstosse, und dabei maßgeblich darauf abgestellt, dass die Regelung nicht zu Eingriffen in vorhandene Besitzstände führe, sondern die Betroffenen (lediglich) von der Anwendung einer günstigeren Regelung ausschließe ( BAG, Urteil vom 11.08.2009 - 3 AZR 320/08 -, juris ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht