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Rechtsprechung
   BAG, 16.12.1968 - 3 AZR 434/67   

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BAG, 16.12.1968 - 3 AZR 434/67 (https://dejure.org/1968,1627)
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BAG, Entscheidung vom 16. Dezember 1968 - 3 AZR 434/67 (https://dejure.org/1968,1627)
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Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wettbewerbsverbot - Wettbewerbsklausel

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Wettbewerbsverbot eines technischen Angestellten, sachlicher Umfang eines Wettbewerbsverbotes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1969, 675
  • DB 1969, 973
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BAG, 01.08.1995 - 9 AZR 884/93

    Nachvertragliches Wettbewerbsverbot

    Das bloße Interesse, Konkurrenz einzuschränken, genügt nicht (BAG Urteil vom 24. Juni 1966 - 3 AZR 501/65 - AP Nr. 2 zu § 74 a HGB, zu III 2 der Gründe; Urteil vom 16. Dezember 1968 - 3 AZR 434/67 - AP Nr. 21 zu § 133 f GewO).
  • BAG, 21.01.1997 - 9 AZR 778/95

    Wettbewerbsverbot für Autoreiniger?

    Damit war dem Beklagten untersagt, direkt oder indirekt für ein Unternehmen tätig zu werden, dessen Herstellungsprogramm oder Dienstleistungsangebot sich nicht nur unerheblich mit dem der Klägerin überschneidet (vgl. BAG Urteil vom 16. Dezember 1968 - 3 AZR 434/67 - AP Nr. 21 zu § 133 f GewO).
  • BAG, 25.06.1985 - 3 AZR 305/83

    Wettbewerbsabrede - Wettbewerbsverbot - Arbeitslosigkeit - Karenzzeit -

    Das Berufungsgericht wird daher zunächst prüfen müssen, wie nach dem wirklichen Willen der Parteien die umstrittene Wettbewerbsklausel räumlich und gegenständlich abgegrenzt sein sollte (§§ 133, 157 BGB), und ob bei einem Unternehmen wie dem des Beklagten überhaupt ein schutzwürdiges Interesse an einem solchen Wettbewerbsverbot bestehen kann (vgl. dazu BAG 15, 320 = AP Nr. 15 zu § 133 f GewO; 17, 338 = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Abwerbung; BAG Urteil vom 16. Dezember 1968 - 3 AZR 434/67 - AP Nr. 21 zu § 133 f GewO).
  • LAG Hamm, 19.02.2008 - 14 SaGa 5/08

    einstweilige Verfügung; Schriftform; Wettbewerbsverbot

    Dies legitimiert ein unternehmensbezogenes Wettbewerbsverbot (vgl. BAG, 16. Dezember 1968 - 3 AZR 434/67 = AP GewO § 133f Nr. 21; 30. Januar 1970 - 3 AZR 348/69 = AP GewO § 133f Nr. 24).
  • LAG Hamm, 07.10.2019 - 18 SaGa 49/19

    Wettbewerbsverbot; einstweilige Verfügung

    Ausreichend ist, wenn sich die Geschäftsgegenstände nicht unerheblich überschneiden, eine Schnittmenge von 10 % genügt (BAG, Urteil vom 16.12.1968 - 3 AZR 434/67).
  • LAG Köln, 08.12.1995 - 13 Sa 1153/95

    Wettbewerbsverbot: Reichweite einer Unterlassungsverfügung - Voraussetzungen

    Zu Unrecht beruft sich der Beklagte demgegenüber auf die Entscheidung des BAG vom 16.12.1968 (- 3 AZR 434/67 -, AP Nr. 21 zu § 133f GewO ) mit dem Hinweis, nach dieser Rechtsprechung umfasse ein Wettbewerbsverbot nur solche Konkurrenzunternehmen, deren Fertigungsprogramm mit dem des bisherigen Betriebes zu einem nicht unerheblichen Teil übereinstimme und dies sei bei nur 4 % vom Umsatz der Klägerin nicht der Fall.
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Rechtsprechung
   BAG, 13.12.1968 - 3 AZR 434/67   

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BAG, 13.12.1968 - 3 AZR 434/67 (https://dejure.org/1968,10467)
BAG, Entscheidung vom 13.12.1968 - 3 AZR 434/67 (https://dejure.org/1968,10467)
BAG, Entscheidung vom 13. Dezember 1968 - 3 AZR 434/67 (https://dejure.org/1968,10467)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BAG, 21.04.2010 - 10 AZR 288/09

    Karenzentschädigung - überschießendes Wettbewerbsverbot

    Es wird aufgrund der tatsächlichen Umstände des Einzelfalls auf das erlaubte Maß zurückgeführt (BAG 13. Dezember 1968 - 3 AZR 434/67 - zu 2 der Gründe, AP GewO § 133f Nr. 21 = EzA GewO § 133f Nr. 11; LAG Baden-Württemberg 30. Januar 2008 - 10 Sa 60/07 - NZA-RR 2008, 508; MünchKommHGB/von Hoyningen-Huene § 74a Rn. 20).

    Rechtsfolge eines teilweise verbindlichen Wettbewerbsverbots ist, dass der Arbeitgeber insoweit Unterlassung begehren (BAG 2. Februar 1968 - 3 AZR 462/66 - zu III 3 der Gründe, AP HGB § 74 Nr. 22 = EzA HGB § 74 Nr. 5) wie auch bei Verstößen weitere Ansprüche geltend machen kann (vgl. für eine verwirkte Vertragsstrafe BAG 13. Dezember 1966 - 3 AZR 434/67 - AP GewO § 133f Nr. 21 = EzA GewO § 133f Nr. 11).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.06.2020 - 6 Sa 404/19

    Karenzentschädigung - nachträgliches Wettbewerbsverbot

    Es wird aufgrund der tatsächlichen Umstände des Einzelfalls auf das erlaubte Maß zurückgeführt (BAG 21. April 2010 - 10 AZR 288/09 - Rn. 22, 13. Dezember 1968 - 3 AZR 434/67 - Rn. 13, jeweils zitiert nach juris).

    Wollte man diese Beweisschwierigkeit des Arbeitgebers nicht anerkennen, würde einem Spitzelsystem Vorschub geleistet (BAG 13. Dezember 1968 - 3 AZR 434/67 - Rn. 16, zitiert nach juris).

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