Rechtsprechung
BAG, 18.01.1969 - 3 AZR 451/67 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Tarifliche Ausschlußfrist - Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Fälligkeit der Ansprüche - Geschuldete Abrechnung - Anspruchsberechtigung
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
Tarifliche Ausschlussfrist
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LAG Hamm, 17.10.1967 - 3 Sa 623/67
- BAG, 18.01.1969 - 3 AZR 451/67
Papierfundstellen
- DB 1969, 1200
Wird zitiert von ... (34) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 23.06.1961 - 1 AZR 239/59
Tarifliche Ausschlußfristen - Nachwirkung eines Tarifvertrages - Tarifliche …
Auszug aus BAG, 18.01.1969 - 3 AZR 451/67
Die Verfallfrist beginnt dann erst mit dem Zugang der Abrechnung oder Auskunft (Anschluß an BAG 24.6.1960 - 1 AZR 29/58 - AP Nr. 5 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; BAG 23.6.1961 - 1 AZR 239/59 - AP Nr. 27 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; BAG 10.8.1967 - 3 AZR 221/66 - AP Nr. 37 zu § 4 TVG Ausschlußfristen (zu 3, 1)). - BAG, 10.08.1967 - 3 AZR 221/66
Ausschlußfrist - Arbeitnehmeransprüche - Arbeitgeberansprüche - Kraftfahrer - …
Auszug aus BAG, 18.01.1969 - 3 AZR 451/67
Die Verfallfrist beginnt dann erst mit dem Zugang der Abrechnung oder Auskunft (Anschluß an BAG 24.6.1960 - 1 AZR 29/58 - AP Nr. 5 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; BAG 23.6.1961 - 1 AZR 239/59 - AP Nr. 27 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; BAG 10.8.1967 - 3 AZR 221/66 - AP Nr. 37 zu § 4 TVG Ausschlußfristen (zu 3, 1)). - BAG, 24.06.1960 - 1 AZR 29/58
Tarifliche Verfallklausel - Geltendmachung von Ansprüchen - Schriftform - …
Auszug aus BAG, 18.01.1969 - 3 AZR 451/67
Die Verfallfrist beginnt dann erst mit dem Zugang der Abrechnung oder Auskunft (Anschluß an BAG 24.6.1960 - 1 AZR 29/58 - AP Nr. 5 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; BAG 23.6.1961 - 1 AZR 239/59 - AP Nr. 27 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; BAG 10.8.1967 - 3 AZR 221/66 - AP Nr. 37 zu § 4 TVG Ausschlußfristen (zu 3, 1)).
- BAG, 21.06.2005 - 9 AZR 200/04
Abgeltung - Urlaubsübertragung - betriebliche Übung
Eine solche Zahlungsaufforderung macht keinen Sinn, wenn der Arbeitgeber mangels Erfüllbarkeit nicht zur Zahlung verpflichtet ist, zumal dann, wenn - wie hier - der streitige Anspruch zusätzlich durch Klage zu verfolgen ist (vgl. BAG 18. Januar 1969 - 3 AZR 451/67 - AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 41 = EzA TVG § 4 Nr. 24; 17. Oktober 1974 - 3 AZR 4/74 - AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 55 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 25; 10. August 1994 - 10 AZR 937/93 - AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 126 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 105; vgl. zu einer einstufigen Ausschlussfrist auch Senat 19. April 2005 - 9 AZR 160/04 -). - BAG, 17.10.1974 - 3 AZR 4/74
Geltendmachen von Ansprüchen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses - …
Bestimmt eine tarifliche Ausschlußfrist, daß nach der tatsächlichen Beendigung des Arbeitsverhält nisses alle beiderseitigen Ansprüche binnen zwei Wochen schriftlich geltend zu machen und binnen weiterer vier Wochen klageweise zu verfolgen sind, so bedeutet das für solche Ansprüche, die erst nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses entstehen oder beziffert werden können, daß der Lauf der Ausschluß frist erst beginnt, wenn die Ansprüche fällig und bezifferbar geworden sind (Bestätigung von BAG AP Nr. 41 zu § 4 TVG Ausschlußfristen [zu 5 der Gründe]) .Künftige oder nicht substantiierbare Ansprüche werden von der Regelung nicht erfaßt (vgl. zu einer nahezu gleich lautenden TarifbeStimmung: BAG AP Nr. 41 zu § 4 TVG Ausschlußfristen [zu 3 b der Gründe] mit zustimmen der Anmerkung von G. Hueck).
Die Vorschrift ist vielmehr ergänzend dahin auszulegen, daß der Lauf der vorgesehenen Zwei-Wochen-Frist beginnt, sobald der betreffende Anspruch entstanden ist und wenigstens ungefähr beziffert werden kann (BAG AP Nr. 41 zu § 4 TVG Ausschlußfristen [zu 3 b der Gründe]).
Das ist der Zeitpunkt, zu dem Ausschlußfristen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts normalerweise beginnen, wenn tarifliche Ausschlußfristen mit der "'Fälligkeit" einer Forderung beginnen sollen (so der Erste Senat: AP Nr. 37 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers [zu II 1 der Gründe], AP Nr. 33 zu § 4 TVG Ausschlußfristen [zu II 1 der Gründe] mit zustimmender Anmerkung von G. Hueck; ebenso der Fünfte Senat in BAG 22, 241 [244] = AP Nr. 43 zu § 4 TVG Ausschlußfristen [zu 2 a der Gründe] sowie der erkennende Senat in AP Nr. 41 zu § 4 TVG Ausschlußfristen [zu 3 b der Gründe] und im Urteil vom 25. April 1974 - 3 AZR 371/73 - [dem nächst] AP Nr. 76 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers [zu 3 b der Gründe]).
- BAG, 08.08.1985 - 2 AZR 459/84
Tarifvertragliche Ausschlussfristen: Voraussetzungen für den Beginn des …
Wenn damit auch nach dem Tarifvertrag eine verzögerte Abrechnung auf den Beginn der Ausschlußfrist für sonstige tarifliche Auswirkungen keine unmittelbar geregelte Auswirkung hat, so ist doch zu berücksichtigen, daß sich ein Arbeitgeber nach Treu und Glauben nicht auf eine Verkürzung oder Versäumung der Ausschlußfrist berufen darf, solange er schuldhaft eine Abrechnung verzögert, ohne die der Arbeitnehmer seine Ansprüche nicht erkennen und erheben kann (BAG 11, 150; Urteil vom 10. August 1967 - 3 AZR 221/66 - AP Nr. 37 zu § 4 TVG Ausschlußfristen, zu III 1 der Gründe; Urteil vom 18. Januar 1969 - 3 AZR 451/67 - AP Nr. 41 zu § 4 TVG Ausschlußfristen, zu 4 c der Gründe).Da es hierbei um einen vertraglichen Nebenanspruch geht, der weder tarifvertraglich (auch die einschlägigen Gehaltstarifverträge enthalten insoweit keine Regelung) begründet noch näher ausgestaltet wird, erfaßt die in § 33 Abs. 1 Buchstabe b MTV geregelte Ausschlußfrist für "sonstige tarifliche Ansprüche" nicht den vertraglichen Anspruch auf Erteilung einer Abrechnung (vgl. BAG Urteil vom 1. August 1966 - 3 AZR 60/66 - und vom 18. Januar 1969 - 3 AZR 451/67 - AP Nr. 34 und 41 zu § 4 TVG Ausschlußfristen).
Unter "sonstigen tariflichen Ansprüchen" i.S. des § 33 Abs. 1 Buchstabe b MTV sind demgemäß nur solche Ansprüche zu verstehen, die im Tarifvertrag begründet oder zumindest inhaltlich ausgestaltet werden (BAG Urteil vom 23. Juni 1961 - 1 AZR 239/59 - AP Nr. 27 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; BAG Urteile vom 1. August 1966 und vom 18. Januar 1969, aaO).
- BAG, 27.11.1984 - 3 AZR 596/82
Nichteinhaltung der Frist, innerhalb derer im Baugewerbe Ansprüche geltend …
Das Bundesarbeitsgericht ist in seiner bisherigen Rechtsprechung davon ausgegangen, daß sich ein Arbeitgeber nach Treu und Glauben nicht auf eine Verkürzung oder Versäumung der Ausschlußfrist berufen darf, solange er schuldhaft eine Abrechnung verzögert, ohne die der Arbeitnehmer seine Ansprüche nicht erkennen und erheben kann (BAG 9, 296 = AP Nr. 5 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; BAG 11, 150 = AP Nr. 27 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; Urteil vom 10. August 1967 - 3 AZR 221/66 - AP Nr. 37 zu § 4 TVG Ausschlußfristen, zu III 1 der Gründe; Urteil vom 18. Januar 1969 - 3 AZR 451/67 - AP Nr. 41 zu § 4 TVG Ausschlußfristen, zu 4 c der Gründe).Es mag sein, daß der Leitsatz 2 der Entscheidung vom 18. Januar 1969 (- 3 AZR 451/67 - AP Nr. 41 zu § 4 TVG Ausschlußfristen) zu weit gefaßt ist.
- BAG, 14.06.2023 - 8 AZR 160/22
Anspruch auf Zahlung einer Abfindung - staatsanwaltschaftliche Pfändung dieses …
(bb) Aus den Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 17. Oktober 1974 (- 3 AZR 4/74 - zu 2 a der Gründe) und vom 18. Januar 1969 (- 3 AZR 451/67 - zu 3 und 4 der Gründe) folgt insoweit nichts Abweichendes .Die in den vorgenannten Entscheidungen behandelten Ausschlussfristenregelungen stimmen jedoch nicht mit der in § 15 MTV getroffenen Regelung überein, sondern lauteten jeweils, dass im Fall der Beendigung des Arbeitsverhältnisses "alle Ansprüche beider (Arbeits)Vertragsparteien" binnen einer bestimmten Frist nach tatsächlicher Beendigung geltend zu machen waren (…zu den Einzelheiten: vgl. BAG 17. Oktober 1974 - 3 AZR 4/74 - aaO; 18. Januar 1969 - 3 AZR 451/67 - aaO) .
- BAG, 12.12.2000 - 9 AZR 1/00
Tarifliche Ausschlußfrist bei Betriebsübergang
Der Fälligkeit des Anspruchs steht nicht die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts entgegen, nach der eine tarifliche Fälligkeit eintritt, wenn es der betroffenen Partei auch zumutbar ist, ihren Anspruch gegenüber der anderen Vertragspartei geltend zu machen (vgl. BAG 27. Juli 1983 - 5 AZR 194/81 - BAGE 43, 198, 203, zu II 3 b bb der Gründe; 18. Januar 1969 - 3 AZR 451/67 - AP TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 41 = EzA TVG § 4 Nr. 24, zu 4 der Gründe). - BAG, 19.04.2005 - 9 AZR 160/04
Urlaubsentgelt - Ausschlussfristen - Auslegung
Eine solche Zahlungsaufforderung macht keinen Sinn, wenn der Arbeitgeber noch nicht zur Zahlung verpflichtet ist (vgl. für zweistufige Ausschlussfristen BAG 10. August 1994 - 10 AZR 937/93 - AP TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 126 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 105; 17. Oktober 1974 - 3 AZR 4/74 - AP TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 55 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 25; 18. Januar 1969 - 3 AZR 451/67 - AP TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 41 = EzA TVG § 4 Nr. 24). - BAG, 04.09.1991 - 5 AZR 647/90
Ausschlußfristen
Eine ergänzende Tarifvertragsauslegung ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts grundsätzlich auch bei Ausschlußfristen möglich (Urteil vom 17. Oktober 1974 - 3 AZR 4/74 - AP Nr. 55 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; vgl. auch Urteil vom 18. Januar 1969 - 3 AZR 451/67 - AP Nr. 41 zu § 4 TVG Ausschluß fristen).Das war bei den vom Bundesarbeitsgericht bislang entschiedenen Fällen (Urteile vom 17. Oktober 1974 und vom 18. Januar 1969, aaO) zu bejahen.
- BAG, 25.09.1996 - 10 AZR 678/95
Ausschlussfrist: Geltungsbereich der Bautarifverträge - Anwendbarkeit von § 270 …
Der von der ZVK aus den angeführten Entscheidungen des Dritten Senats des Bundesarbeitsgerichts (BAG Urteile vom 18. Januar 1969 - 3 AZR 451/67 - AP Nr. 41 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; vom 26. Mai 1981 - 3 AZR 269/78 - AP Nr. 71 zu § 4 TVG Ausschlußfristen und vom 27. November 1984 - 3 AZR 596/82 - AP Nr. 89 zu § 4 TVG Ausschlußfristen) hergeleitete Grundsatz, daß eine tarifliche Verfallfrist erst dann zu laufen beginnt, wenn der Schuldner dem Gläubiger eine geschuldete Auskunft erteilt hat, kann im zu entscheidenden Falle nicht angewandt werden.Dem steht die Entscheidung des Dritten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 18. Januar 1969 (a.a.O.) nicht entgegen.
- BAG, 27.03.1996 - 10 AZR 668/95
Sozialplananspruch - tarifliche Ausschlußfrist
Dies ist bei nichtfälligen Ansprüchen in der Regel nicht der Fall (vgl. BAG Urteil vom 18. Januar 1969 - 3 AZR 451/67 - AP Nr. 41 zu § 4 TVG Ausschlußfristen). - BAG, 05.07.2000 - 5 AZR 883/98
Rückzahlung von Ausbildungskosten
- BAG, 06.11.1985 - 4 AZR 233/84
Versagung der Berufung auf die Versäumung einer gesetzlichen Ausschlussfrist bei …
- BAG, 08.01.1970 - 5 AZR 124/69
Fälligkeit von Lohnansprüchen eines Zeitlohnarbeiters - schriftliche …
- LAG Baden-Württemberg, 09.06.1993 - 12 Sa 35/93
Mehrarbeitszuschläge bei Teilzeitbeschäftigung
- LAG Hamm, 17.02.2012 - 10 Sa 1479/11
Arbeitsentgelt; Jahresabschlussprämie für einen freigestellten …
- LAG Düsseldorf, 19.08.1999 - 11 Sa 675/99
Urlaubsabgeltung: fehlende Abrechnung des Arbeitgebers - Treu und Glauben - …
- BAG, 16.11.1989 - 6 AZR 168/89
Nutzungsentgelt: Tätigkeit als Zweitobduzent - Verfallfrist
- LAG Hessen, 26.10.1998 - 10 Sa 6/98
Anspruch auf Auskunft, Rechnungslegung und Schadensersatz im Rahmen einer …
- LAG Brandenburg, 19.07.1995 - 4 Sa 378/93
Aufhebungsvertrag; Abfindung; Sozialplan; Betriebsänderung; Arbeitsvermittlung
- BAG, 22.09.1992 - 9 AZR 521/91
Verfall von Provisionsansprüchen im Baugewerbe - Provision für den Verkauf eines …
- LAG Hamm, 30.01.1987 - 17 Sa 1597/86
Arbeitsverhältnis; Eigenkündigung; Konkurs; Stillegung; Betrieb; Abfindung; …
- BAG, 23.02.1977 - 3 AZR 764/75
Ausschlußfristen - Tarifvertrag - Stufenklage - Auskunft des Schuldners - …
- BAG, 15.10.1981 - 2 AZR 548/79
- LAG Hamburg, 25.10.1990 - 7 Sa 25/90
Arbeitsverhältnis; Beendigung; Rückerstattung; Erstattungsanspruch; …
- BAG, 18.12.1986 - 6 AZR 13/85
Verfall von Übergangsgeldansprüchen - Anspruch auf Zahlung von Übergangsgeld - …
- BAG, 18.12.1986 - 6 AZR 36/85
Voraussetzungen für die Gewährung von Übergangsgeld nach BAT - Anrechnung von …
- BSG, 01.03.1978 - 12 RAr 49/77
Konkursausfallversicherung - Entscheidung gegenüber der Einzugsstelle - …
- LAG Berlin, 03.04.1995 - 9 Sa 140/94
Überzahlung von Arbeits- und Urlaubsentgelt: Rückforderung wegen …
- BAG, 09.07.1987 - 6 AZR 542/84
Verfall von Übergangsgeldansprüchen - Beachtung des Ablaufs tariflicher …
- LAG Hamm, 22.09.1982 - 15 Sa 639/82
- LAG Baden-Württemberg, 28.10.1999 - 4 Sa 34/99
Auslegung der Ausschlussfrist des § 23 des Manteltarifvertrags für das Hotel- und …
- BAG, 23.06.1981 - 3 AZR 1027/79
- LAG Hamm, 09.11.1983 - 15 Sa 1459/83
- BAG, 20.10.1982 - 5 AZR 123/80