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   BAG, 28.05.1996 - 3 AZR 452/95   

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https://dejure.org/1996,17161
BAG, 28.05.1996 - 3 AZR 452/95 (https://dejure.org/1996,17161)
BAG, Entscheidung vom 28.05.1996 - 3 AZR 452/95 (https://dejure.org/1996,17161)
BAG, Entscheidung vom 28. Mai 1996 - 3 AZR 452/95 (https://dejure.org/1996,17161)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Feststellung der Höhe der Nachtarbeitszuschläge und Feiertagszuschläge - Zeitliche Festlegung der Arbeitspflichten in der Betriebsvereinbarung - Begriff der unregelmäßigen Nachtarbeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 16.09.1986 - GS 1/82

    Ablösende Betriebsvereinbarung - Kriterien für die Zulässigkeit des Eingriffs in

    Auszug aus BAG, 28.05.1996 - 3 AZR 452/95
    Durch Betriebsvereinbarung können zwar einzelvertragliche Regelungen nicht zu Ungunsten der Arbeitnehmer abgeändert werden (BAGE 53, 42, 47 ff. = AP Nr. 17 zu § 77 BetrVG 1972, zu C der Gründe; BAGE 63, 211, 219 ff. = AP Nr. 46 zu § 77 BetrVG 1972, zu C II der Gründe).
  • LAG Hamburg, 26.04.1995 - 8 Sa 47/94

    Zahlung von Zulagen; Richtige Tarifanwendung; Arbeitszeitmodell; Bisherige

    Auszug aus BAG, 28.05.1996 - 3 AZR 452/95
    Die Revisionen des Klägers und der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 26. Februar 1995 - 8 Sa 47/94 - werden zurückgewiesen.
  • BAG, 06.04.1982 - 3 AZR 1079/79

    Unbezahlter Sonderurlaub für Betriebsferien zwischen Weihnachtenund Neujahr -

    Auszug aus BAG, 28.05.1996 - 3 AZR 452/95
    Die Arbeit ist nur dann "infolge" des Feiertags ausgefallen, wenn der Feiertag die alleinige Ursache für den Arbeitsausfall gewesen ist (vgl. BAGE 38, 255, 257 = AP Nr. 36 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG, zu 2 der Gründe; BAG Urteil vom 26. März 1985 - 3 AZR 239/83 - AP Nr. 47 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG, zu I 1 der Gründe).
  • BAG, 26.03.1985 - 3 AZR 239/83

    Feiertagslohn bei Werkschließung

    Auszug aus BAG, 28.05.1996 - 3 AZR 452/95
    Die Arbeit ist nur dann "infolge" des Feiertags ausgefallen, wenn der Feiertag die alleinige Ursache für den Arbeitsausfall gewesen ist (vgl. BAGE 38, 255, 257 = AP Nr. 36 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG, zu 2 der Gründe; BAG Urteil vom 26. März 1985 - 3 AZR 239/83 - AP Nr. 47 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG, zu I 1 der Gründe).
  • BAG, 07.11.1989 - GS 3/85

    Vorrang des Individualvertrags bezüglich des Endes des Arbeitsverhältnisses vor

    Auszug aus BAG, 28.05.1996 - 3 AZR 452/95
    Durch Betriebsvereinbarung können zwar einzelvertragliche Regelungen nicht zu Ungunsten der Arbeitnehmer abgeändert werden (BAGE 53, 42, 47 ff. = AP Nr. 17 zu § 77 BetrVG 1972, zu C der Gründe; BAGE 63, 211, 219 ff. = AP Nr. 46 zu § 77 BetrVG 1972, zu C II der Gründe).
  • BAG, 19.09.2007 - 4 AZR 617/06

    Tarifauslegung - Zuschlag für unregelmäßige Nachtarbeit

    Dies gilt auch für die ähnlichen tariflichen Regelungen in der Metallindustrie Hamburgs und Schleswig-Holsteins (siehe dazu BAG 28. Mai 1996 - 3 AZR 452/95 -).
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