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   BAG, 30.11.1960 - 3 AZR 480/58   

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BAG, 30.11.1960 - 3 AZR 480/58 (https://dejure.org/1960,887)
BAG, Entscheidung vom 30.11.1960 - 3 AZR 480/58 (https://dejure.org/1960,887)
BAG, Entscheidung vom 30. November 1960 - 3 AZR 480/58 (https://dejure.org/1960,887)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kündigung - Bestandsschutz - Schadensersatzpflicht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 10, 207
  • NJW 1961, 1085
  • MDR 1961, 540
  • DB 1961, 544
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 08.10.1959 - 2 AZR 501/56

    Wirksame ordentliche Kündigung - Schadenersatz - Schuldhafte Vertragsverletzung -

    Auszug aus BAG, 30.11.1960 - 3 AZR 480/58
    (Im Anschluß an BAG 8, 132).

    Biese im Schrifttum entwickelte lehre (vgl. bes. Hueck, Kündigungsschutzgesetz, 3. Aufl., Einleitung III vor § 1 S. 30 sowie Siebert, Festschrift für Nikisch, 1958, S. 127 ff., 137 und BB I960 S. 1029 ff.; Gerhard Müller, BB I960 S . .1037 ff.; Auffarth-Müller, Kündigungsschutzgesetz, § 1 Anm. 3 f .; Herschel, BB 1961 S. 66 zu II) ist vom Zweiten Senat des Bundesarbeitsgerichts in BAG 8, 132 übernommen worden; der erkennende Senat schließt sich ihr an.

  • BAG, 06.07.1955 - 1 AZR 510/54

    Arbeitsverhätlnis: Kündigung und Kündigungsschutz eines Jugendvertreters

    Auszug aus BAG, 30.11.1960 - 3 AZR 480/58
    Fällt die Dienststelle unter das Betriebsverfassungsgesetz, so können zwar nicht - wie das Landesarbeitsgericht es tut - die Grundsätze des Urteils BAG 2, 50 gegen den Kläger herangezogen werden: dieses Ur teil spricht nur aus, daß diejenigen besonderen Vertreter nicht nach § 13 KSchG geschützt sind, die nicht beschlieiSendes Organ der Betriebsvertretung sind, also die Vertreter der nicht ständig beschäftigten Arbeitnehmer nach § 20 Abs. 1 und die Augendvertreter nach § 20 Abs. 2 BetrVG.

    Ein solches Benachteiligungsverbot schützt den begünstigten Arbeitnehmer zwar auch gegen Kündigungen um seiner betriebsverfcis sungsmäßigen Tätigkeit willen (vgl. für das Benachteiligungsverbot nach § 53 BetrVG BAG 2, 50 ff. £ ~ 55 J" und Leitsatz 2).

  • BAG, 27.02.1958 - 2 AZR 445/55

    Wirksamkeit der Kündigung - Angabe der Gründe - Zustimmung des Landesarbeitsamtes

    Auszug aus BAG, 30.11.1960 - 3 AZR 480/58
    Die von der Revision angeführten Urteile BAG 6, 1 und 2 AZR 375/56, AP Nr. 55 zu § 1 KSchG enthalten über diese Frage nichts; diese Urteile betreffen nur die an dere Frage, ob der Kündigungsgrund angegeben werden muß.
  • BAG, 21.03.1959 - 2 AZR 375/56

    Ordentliche Kündigung - Soziale Ungerechtfertigkeit - Ausspruch der Kündigung -

    Auszug aus BAG, 30.11.1960 - 3 AZR 480/58
    Die von der Revision angeführten Urteile BAG 6, 1 und 2 AZR 375/56, AP Nr. 55 zu § 1 KSchG enthalten über diese Frage nichts; diese Urteile betreffen nur die an dere Frage, ob der Kündigungsgrund angegeben werden muß.
  • LAG Berlin, 25.09.1958 - 2 Sa 50/58
    Auszug aus BAG, 30.11.1960 - 3 AZR 480/58
    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil der 2. Kammer des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 25. September 1958 - 2 Sa 50/58 - aufgehoben und der Rechtsstreit zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an das Landesarbeitsgericht zur iick v erwi esen .
  • BAG, 23.06.1994 - 2 AZR 617/93

    Kündigung in der Probezeit wegen Homosexualität

    Dies stellt eine Mißachtung der Persönlichkeit des Klägers dar - auch der betreffende Mitarbeiter soll sich als "benutzt" bezeichnet haben - und enthält damit die treuwidrige Ausnutzung einer Rechtsposition (so schon BAG-Urteil vom 30. November 1960 - 3 AZR 480/58 - AP Nr. 2 zu § 242 BGB Kündigung mit Anm. A. Hueck) oder - mit den Worten des Bundesverfassungsgerichts im Beschluß vom 19. Oktober 1993, aaO, zu II 2 b der Gründe, - eine Durchsetzung des "Rechts des Stärkeren".
  • BAG, 23.09.1976 - 2 AZR 309/75

    Berechnung der Wartezeit iSd. § 1 KSchG bei aufeinanderfolgenden

    Eine Kündigung kann nur dann wegen Rechtsmißbrauchs nichtig sein, wenn sie aus anderen Gründen, die durch § 1 KSchG nicht erfaßt sind, die Gebote von Treu und Glauben verletzt und deshalb nicht mehr vom Recht gebilligt werden kann (vgl. BAG 10, 207 = AP Nr. 2 zu § 242 BGB Kündigung; BAG 8, 132 [140 f.] = AP Nr. 1 zu § 620 BGB Schuldrechtl. Kündigungsbeschränkung; BAG 16, 21 [27] = AP Nr. 5 zu § 242 BGB Kündigung; BAG 24, 292 [298 f.] = AP Nr. 1 zu § 13 KSchG 1969; BAG 24, 438 [445] = AP Nr. 2 zu § 134 BGB ; ferner Hueck, KSchG , 9. Aufl., Einleitung V 6, S. 53 f.).
  • BAG, 02.11.1983 - 7 AZR 65/82

    Anhörungsverfahren - Kündigung

    Eine Kündigung kann nur dann wegen Rechtsmißbrauchs nichtig sein, wenn sie aus Gründen, die durch § 1 KSchG nicht erfaßt sind, die Gebote von Treu und Glauben verletzt (vgl. BAG 8, 132, 140 f . = AP Nr. 1 zu § 620 BGB Schuldrechtliche Kündigungsbeschränkung zu II 5 b der Gründe; BAG 10, 207 = AP Nr. 2 zu § 242 BGB Kündigung; BAG 24, 438, 445 = AP Nr. 2 zu § 134 BGB zu IV der Gründe).

    b) Im Streitfall ergibt sich die Treuwidrigkeit der Kündigung bereits daraus, daß der Beklagte aufgrund einer nicht bestätigten Aussage vom Hörensagen unsubstanti ierte Verdächtigungen von weitreichender Tragweite für das spätere berufliche Fortkommen des Klägers zum Anlaß einer ordentlichen Kündigung genommen hat, ohne dem Kläger vor Ausspruch der Kündigung Gelegenheit gegeben zu haben, zu den unsubstantiierten Vorwürfen Stellung zu nehmen (vgl. BAG 10, 207 = AP Nr. 2 zu § 242 BGB Kündigung).

  • LAG Baden-Württemberg, 22.12.1981 - 4 Sa 131/81

    Kündigung: Kündigungsgründe vom Hörensagen - Unterrichtungspflicht des

    Schließlich gehe der Hinweis des Arbeitsgerichts auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts in AP Nr. 2 zu § 242 BGB Kündigung fehl.

    Wie das Arbeitsgericht unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 3.11.1960 (AP Nr. 2 zu § 242 BGB Kündigung) zutreffend ausgeführt hat, hat das Kündigungsschutzgesetz Voraussetzungen und Wirkungen des § 242 BGB nur in einem Teilbereich konkretisiert und abschließend geregelt, nämlich nur insoweit, als es sich um den Bestandsschutzgedanken oder das Interesse des Arbeitnehmers an seinem Arbeitsplatz handelt (ebenso Galperin in BB 1966 S. 1462, Stahlhacke a.a.O. Rdn. 67, Siebert in BB 1960 S. 1030, Friedrich in Gemeinschaftskommentar a.a.O. § 13 Rdn. 232, LAG Düsseldorf in BB 1978, 1266).

    Eine Ausnahme hiervon ist jedoch dann zu machen, wenn die Kündigung wegen Verdachts einer strafbaren Handlung oder einer schwerwiegenden Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten ausgesprochen wird und dem Arbeitnehmer mangels näherer Angaben eine erfolgversprechende Verteidigung abgeschnitten wird, er also dadurch gehindert wird, den gegen ihn gerichteten Verdacht auszuräumen (BAG AP Nr. 2 zu § 242 BGB Kündigung, Röhsler a.a.O. S. 1149, Adomeit in AR-Blattei Kündigung IX Kündigungsgrund unter A III 3, Soergel-Siebert-Knopp BGB 10. Aufl. Band 2 § 242 Rdn. 191).

    Aus diesem Grunde aber war der Beklagte verpflichtet, dem Kläger Gelegenheit zu geben, sich gegen die gegen ihn vorgebrachte Verdächtigung zu wehren und zu verteidigan (vgl. auch Hueck in Anm. zum Urt, des BAG in AP Nr. 2 zu § 242 BGB Kündigung).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.03.2020 - 8 Sa 40/19

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen Drohung mit außerordentlicher

    Dies widerspreche der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 26. September 2002 (2 AZR 424/01) , wonach der Verdacht von Seiten des Arbeitgebers so konkretisiert werden müsse, dass der Arbeitnehmer sich substantiiert hierauf einlassen könne und auch der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 30. November 1960 (3 AZR 480/58) wonach der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer keine Erkenntnisse vorenthalten dürfe und auch die Quelle des Verdachts nennen müsse.

    Es verlangt also nicht uneingeschränkt die Bekanntgabe der "Quelle" (BAG 30. November 1960 - 3 AZR 480/58 - Rn. 26, juris).

  • BAG, 19.07.1973 - 2 AZR 464/72

    Ordentliche Kündigung - Sittenwidrigkeit - Abtretung der Gehaltsansprüche -

    Im Streitfall ist darüberhinaus noch der Grundsatz von Bedeutung, daß allein die Schwere der Folgen einer Kündigung ein derart mißbilligendes Werturteil noch nicht rechtfertigen kann (vgl. BAG 10, 207 = AP Nr. 2 zu § 242 BGB Kündigung] Das gilt jedenfalls dann, wenn es wie im vorliegenden Sachverhalt nicht um die durch den Verlust des Arbeitsplatzes ausgelösten Folgen der Kündigung, sondern um ihre Rechts folgen in Bezug auf ein gleichzeitig mit dem Arbeitsvertrag abgeschlossenes anderes Rechtsgeschäft geht und dieser Vertrag nach den für ihn geltenden Grundsätzen an die durch die Beendigung des Arbeitsverhältnisses eingetretene veränderte Lage angepaßt werden kann.
  • BAG, 14.05.1964 - 2 AZR 244/63

    Klagefrist des KSchG - Kündigung - Treu und Glauben - Interessenabwägung -

    Das wird auch in den genannten Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts sowie in der einschlägigen Rechtslehre hervorgehoben (vgl. Hueck in Anm. zu AP Nr. 2 zu § 242 BGB Kündigung unter Ziff. 2 und Siebert BB I960 1029 f) Alles was der Richter - hätte der Kläger die Kündigung vom 21. Februar 1956 rechtzeitig mit der Kündigungsschutz klage nach § 1 KSchG angegriffen - bei Prüfung-der Sozial- 1 Widrigkeit der Kündigung hätte in Betracht ziehen müssen darf jetzt nicht mehr nach § 242 BGB geprüft werden.
  • LAG Thüringen, 23.11.1994 - 9 (2) Sa 2010/93

    Sozialauswahl ; Kündigung ; Mangelnder Bedarf

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  • BAG, 26.06.1967 - 3 AZR 341/66

    Entscheidung des Feststellungsprozesses - Gerichte für Arbeitssachen - Konkurs -

    Das gilt nicht nur für den Streit um den Bestand, sondern auch für den Streit um das Vorrecht der Forderung (Fortsetzung von BAG 19.01.1961 5 AZR 304/59 = BAGE 10, 210 (312 ff.) [BAG 30.11.1960 - 3 AZR 480/58] = AP Nr. 2 zu § 61 KO).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 16.11.1995 - 5 Sa 664/94

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung

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  • BAG, 23.04.1981 - 2 AZR 1091/78
  • BAG, 17.04.1980 - 2 AZR 5/79
  • BAG, 08.11.1973 - 2 AZR 570/72

    Besatzungsmitglied - Fristlose Kündigung - Flaggenwechsel - Abwicklung des

  • BAG, 07.11.1968 - 2 AZR 397/67

    Vertragsdauer - Vertragsabschluß

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