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   BAG, 21.08.2001 - 3 AZR 589/00   

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BAG, 21.08.2001 - 3 AZR 589/00 (https://dejure.org/2001,719)
BAG, Entscheidung vom 21.08.2001 - 3 AZR 589/00 (https://dejure.org/2001,719)
BAG, Entscheidung vom 21. August 2001 - 3 AZR 589/00 (https://dejure.org/2001,719)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • hensche.de

    Betriebliche Altersversorgung: Anpassung, Betriebsrente: Anpassung

  • Judicialis

    BetrAVG § 16 in der bis zum 31. Dezember 1998 geltenden Fassung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung der Betriebsrenten; Belange der Versorgungsempfänger; reallohnbezogene Obergrenze; nachholende Anpassung; Bündelung der Prüfungstermine

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 16 in der bis zum 31. 12. 1998 geltenden Fassung
    Anpassung: Maßgeblichkeit der seit Rentenbeginn eingetretenen Teuerung - Begrenzung der Anpassung durch reallohnbezogene Obergrenze - Wegfall der Begrenzung bei Abbau der Reallohneinbußen durch spätere Verdiensterhöhungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 98, 349
  • NZA 2003, 561
  • BB 2002, 1271
  • BB 2002, 948
  • DB 2002, 1331
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 28.04.1992 - 3 AZR 142/91

    Nachholende Anpassung der Betriebsrente

    Auszug aus BAG, 21.08.2001 - 3 AZR 589/00
    Er besteht in der seit Rentenbeginn eingetretenen Teuerung, soweit sie nicht durch vorhergehende Anpassungen ausgeglichen wurde (BAG 28. April 1992 - 3 AZR 142/91 - BAGE 70, 137, 141 ff.; bestätigt ua. durch 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - BAGE 83, 1, 6 f. und 23. Januar 2001 - 3 AZR 287/00 - EzA BetrAVG § 16 Nr. 38).

    Die Bündelung aller in einem Unternehmen anfallenden Prüfungstermine zu einem einheitlichen jährlichen Termin ist zulässig (BAG 28. April 1992 - 3 AZR 142/91 - BAGE 70, 137, 140 f.; 23. Mai 2000 - 3 AZR 83/99 - aaO, zu II 1 a der Gründe).

  • BAG, 23.05.2000 - 3 AZR 83/99

    Betriebsrentenanpassung - Eigenkapitalauszehrung

    Auszug aus BAG, 21.08.2001 - 3 AZR 589/00
    Die Belange der Versorgungsempfänger werden durch den Anpassungsbedarf und die sogenannte reallohnbezogene Obergrenze bestimmt (vgl. ua. BAG 23. Mai 2000 - 3 AZR 83/99 - AP BetrAVG § 16 Nr. 43 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 35, zu II 1 der Gründe mwN).

    Die Bündelung aller in einem Unternehmen anfallenden Prüfungstermine zu einem einheitlichen jährlichen Termin ist zulässig (BAG 28. April 1992 - 3 AZR 142/91 - BAGE 70, 137, 140 f.; 23. Mai 2000 - 3 AZR 83/99 - aaO, zu II 1 a der Gründe).

  • BAG, 07.03.2001 - GS 1/00

    Zinsen auf Bruttolohn

    Auszug aus BAG, 21.08.2001 - 3 AZR 589/00
    Der Kläger kann die Verzugszinsen aus dem in Geld geschuldeten Bruttobetrag verlangen (BAG Großer Senat 7. März 2001 - GS 1/00 - AP BGB § 288 Nr. 4 = EzA BGB § 288 Nr. 3).
  • BAG, 17.04.1996 - 3 AZR 56/95

    Nachträgliche Anpassung der Betriebsrenten

    Auszug aus BAG, 21.08.2001 - 3 AZR 589/00
    Er besteht in der seit Rentenbeginn eingetretenen Teuerung, soweit sie nicht durch vorhergehende Anpassungen ausgeglichen wurde (BAG 28. April 1992 - 3 AZR 142/91 - BAGE 70, 137, 141 ff.; bestätigt ua. durch 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - BAGE 83, 1, 6 f. und 23. Januar 2001 - 3 AZR 287/00 - EzA BetrAVG § 16 Nr. 38).
  • BAG, 23.05.2000 - 3 AZR 146/99

    Betriebsrentenanpassung - Eigenkapitalverzinsung

    Auszug aus BAG, 21.08.2001 - 3 AZR 589/00
    Die wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers rechtfertigt die Ablehnung einer Betriebsrentenanpassung nur insoweit, als es dem Arbeitgeber voraussichtlich nicht möglich sein wird, die dadurch entstehende Mehrbelastung aus den Wertzuwächsen des Unternehmens und dessen Erträgen in der Zeit nach dem Anpassungsstichtag aufzubringen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. ua. 23. Mai 2000 - 3 AZR 146/99 - AP BetrAVG § 16 Nr. 45 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 37, zu II 2 a der Gründe mwN).
  • BAG, 23.01.2001 - 3 AZR 287/00

    Betriebsrentenanpassung - Eigenkapitalausstattung

    Auszug aus BAG, 21.08.2001 - 3 AZR 589/00
    Er besteht in der seit Rentenbeginn eingetretenen Teuerung, soweit sie nicht durch vorhergehende Anpassungen ausgeglichen wurde (BAG 28. April 1992 - 3 AZR 142/91 - BAGE 70, 137, 141 ff.; bestätigt ua. durch 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - BAGE 83, 1, 6 f. und 23. Januar 2001 - 3 AZR 287/00 - EzA BetrAVG § 16 Nr. 38).
  • BAG, 23.04.1985 - 3 AZR 156/83

    Betriebsrenten - Anpassung - Kaufkraftentwicklung - Anpassungsprüfung

    Auszug aus BAG, 21.08.2001 - 3 AZR 589/00
    Der Arbeitgeber müßte mit dem Unverständnis und der Unzufriedenheit der aktiven Arbeitnehmer rechnen (BAG 11. August 1981 - 3 AZR 395/80 - BAGE 36, 39, 50; 23. April 1985 - 3 AZR 156/83 - BAGE 48, 272, 278).
  • BAG, 11.08.1981 - 3 AZR 395/80

    Betriebliche Altersversorgung und Barabgeltung (Kohlebezugsrechte)

    Auszug aus BAG, 21.08.2001 - 3 AZR 589/00
    Der Arbeitgeber müßte mit dem Unverständnis und der Unzufriedenheit der aktiven Arbeitnehmer rechnen (BAG 11. August 1981 - 3 AZR 395/80 - BAGE 36, 39, 50; 23. April 1985 - 3 AZR 156/83 - BAGE 48, 272, 278).
  • BAG, 23.05.2000 - 3 AZR 103/99

    Betriebsrentenanpassung - reallohnbezogene Obergrenze

    Auszug aus BAG, 21.08.2001 - 3 AZR 589/00
    Nach § 16 BetrAVG in der bis zum 31. Dezember 1998 geltenden Fassung erforderten die Belange der Versorgungsempfänger keinen vollen Ausgleich der Teuerungsrate, wenn die durchschnittlichen Nettoverdienste innerhalb des Unternehmens oder eines typischen Teils der Belegschaft geringer gestiegen waren (vgl. ua. BAG 23. Mai 2000 - 3 AZR 103/99 - AP BetrAVG § 16 Nr. 44 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 36, zu 2 der Gründe mwN).
  • BAG, 16.12.1976 - 3 AZR 795/75

    Betriebliche Altersversorgung: Inflationsausgleich

    Auszug aus BAG, 21.08.2001 - 3 AZR 589/00
    Dabei kommt es auf die Veränderung des Preisindexes an, den das Statistische Bundesamt für die Lebenshaltung eines Vier-Personen-Arbeitnehmer-Haushalts mit mittlerem Einkommen ermittelt hat (ständige Rechtsprechung des Senats seit dem 16. Dezember 1976 - 3 AZR 795/75 - BAGE 28, 279, 291).
  • LAG Köln, 17.07.2000 - 8 Sa 60/00
  • BAG, 19.06.2012 - 3 AZR 464/11

    Betriebsrentenanpassung - Prüfungszeitraum

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. zB BAG 10. Februar 2009 - 3 AZR 610/07 - Rn. 23, AP BetrAVG § 16 Nr. 70; 21. August 2007 - 3 AZR 330/06 - Rn. 15, EzA BetrAVG § 16 Nr. 51; 31. Juli 2007 - 3 AZR 810/05 - Rn. 16, BAGE 123, 319; 25. April 2006 - 3 AZR 159/05 - Rn. 23, EzA BetrAVG § 16 Nr. 47; 30. August 2005 - 3 AZR 395/04 - zu II 1 der Gründe, BAGE 115, 353; 21. August 2001 - 3 AZR 589/00 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 98, 349) .

    Die "Belange des Versorgungsempfängers" bestehen in der Wiederherstellung des ursprünglich vorausgesetzten Verhältnisses von Leistung und Gegenleistung (vgl. BAG 21. August 2001 - 3 AZR 589/00 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 98, 349) und damit in der Erhaltung des wirtschaftlichen Wertes der bei Rentenbeginn geschuldeten Betriebsrente.

    Damit würden, sofern bei der reallohnbezogenen Obergrenze auf einen dreijährigen Prüfungszeitraum abgestellt würde, den Betriebsrentnern letztlich Kaufkraftverluste verbleiben, die den aktiven Arbeitnehmern nicht mehr entstünden, weil ihre Vergütungen in der Vergangenheit nicht nur in Höhe der Teuerungsrate, sondern in größerem Umfang angehoben wurden oder die aktiven Arbeitnehmer einen Abbau der Reallohneinbußen durch spätere Verdiensterhöhungen erreichen (vgl. BAG 21. August 2001 - 3 AZR 589/00 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 98, 349; 30. August 2005 - 3 AZR 395/04 - zu III 2 a der Gründe, BAGE 115, 353) .

    (a) § 16 Abs. 1 und Abs. 2 BetrAVG verfolgt den (legitimen) Zweck, eine inflationsbedingte Auszehrung der Betriebsrenten zu vermeiden und so das ursprünglich vorausgesetzte Verhältnis von Leistung und Gegenleistung wiederherzustellen (vgl. BAG 21. August 2010 - 3 AZR 589/00 - Rn. 15, BAGE 98, 349) .

  • BAG, 30.08.2005 - 3 AZR 395/04

    Betriebsrentenanpassung - reallohnbezogene Obergrenze

    Die Bündelung aller in einem Unternehmen anfallenden Prüfungstermine zu einem einheitlichen Jahrestermin ist zulässig (BAG 21. August 2001 - 3 AZR 589/00 - BAGE 98, 349, 353; 18. Februar 2003 - 3 AZR 172/02 - BAGE 105, 72, 77).

    Er besteht in der seit Rentenbeginn eingetretenen Teuerung, soweit sie nicht durch vorhergehende Anpassungen ausgeglichen wurde (BAG 21. August 2001 - 3 AZR 589/00 - BAGE 98, 349, 352 mwN).

    Eine nachholende Anpassung iSd. § 16 Abs. 4 Satz 1 BetrAVG liegt nur dann vor, wenn der Arbeitgeber wegen der wirtschaftlichen Lage seines Unternehmens die Belange der Versorgungsempfänger nicht oder nur teilweise berücksichtigt hat und die dadurch entstehende Lücke bei späteren Anpassungsentscheidungen geschlossen wird (BAG 21. August 2001 - 3 AZR 589/00 - BAGE 98, 349, 353).

    Folgerichtig ist es für die künftigen Anpassungsentscheidungen von Bedeutung, ob die aktiven Arbeitnehmer einen Abbau der Reallohneinbußen durch spätere Verdiensterhöhungen erreichen (BAG 21. August 2001 - 3 AZR 589/00 - BAGE 98, 349, 352 f.).

  • BAG, 26.05.2009 - 3 AZR 369/07

    Betriebsrentenanpassung - Sicherheitsleistung nach § 303 AktG - Ausgliederung von

    Dieser richtet sich nach dem zwischenzeitlich eingetretenen Kaufkraftverlust (BAG 23. Oktober 1996 - 3 AZR 514/95 - zu I der Gründe, BAGE 84, 246; 21. August 2001 - 3 AZR 589/00 - zu II 1 der Gründe, BAGE 98, 349).

    Dementsprechend ist der volle nicht gedeckte Anpassungsbedarf zu ermitteln (BAG 21. August 2001 - 3 AZR 589/00 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 98, 349; 30. August 2005 - 3 AZR 395/04 - zu II 1 c aa der Gründe, BAGE 115, 353).

  • BAG, 23.02.2021 - 3 AZR 15/20

    Anpassungsentscheidung - gewerkschaftlicher Arbeitgeber

    (a) § 16 Abs. 1 und Abs. 2 BetrAVG verfolgen den legitimen Zweck, eine inflationsbedingte Auszehrung der Betriebsrenten zu vermeiden und so das ursprünglich vorausgesetzte Verhältnis von Leistung und Gegenleistung wiederherzustellen (BAG 19. Juni 2012 - 3 AZR 464/11 - Rn. 33, BAGE 142, 116; 21. August 2010 - 3 AZR 589/00 - Rn. 15, BAGE 98, 349; 13. Dezember 2005 - 3 AZR 217/05 - Rn. 15, BAGE 116, 285; 30. August 2005 - 3 AZR 395/04 - Rn. 22, BAGE 115, 353) .
  • LAG Düsseldorf, 02.02.2005 - 11 (7) Sa 1729/04

    Geltendmachung nachträglicher Anpassung von Betriebsrenten ehemaliger

    Deren Belange werden durch den zwischenzeitlich eingetretenen Kaufkraftverlust und die reallohnbezogene Obergrenze bestimmt (vgl. u. a. BAG 21.08.2001 - 3 AZR 589/00 - EzA § 16 BetrAVG Nr. 39; BAG 17.08.2004 - 3 AZR 367/03 - noch unveröff.).

    Er besteht in der seit Rentenbeginn eingetretenen Teuerung, soweit sie nicht durch vorhergehende Anpassung ausgeglichen wurde (BAG 28.04.1992 - 3 AZR 142/91 - EzA § 16 BetrAVG Nr. 24; BAG 21.08.2001 - 3 AZR 589/00 - EzA § 16 BetrAVG Nr. 39).

    Hat der Arbeitgeber die Anpassung zutreffend auf die reallohnbezogene Obergrenze beschränkt, hat er den Belangen der Versorgungsempfänger in vollem Umfang Rechnung getragen (BAG 21.08.2001 - 3 AZR 589/00 - a. a. O.).

    Hat der Arbeitgeber danach die Anpassung zutreffend auf die reallohnbezogene Obergrenze beschränkt, hat er den Belangen der Versorgungsempfänger in vollem Umfang Rechnung getragen (BAG 21.08.2001 - 3 AZR 589/00 - a. a. O.).

  • BAG, 18.02.2003 - 3 AZR 172/02

    Betriebsrentenanpassung - Wertzuwächse des Unternehmens

    Die Bündelung aller in einem Unternehmen anfallenden Prüfungstermine zu einem einheitlichen Jahrestermin ist zulässig (BAG 21. August 2001 - 3 AZR 589/00 - BAGE 98, 349, 353).
  • BAG, 17.08.2004 - 3 AZR 367/03

    Betriebsrentenanpassung - Verjährung

    Deren Belange werden durch den zwischenzeitlich eingetretenen Kaufkraftverlust und die reallohnbezogene Obergrenze bestimmt (vgl. ua. BAG 21. August 2001 - 3 AZR 589/00 - BAGE 98, 349, 351 f. mwN).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.01.2012 - 6 Sa 520/11

    Betriebsrentenanpassung - Anpassungsprüfungsmaßstab - Prüfungszeitraum

    Die Belange der Versorgungsempfänger würden unzureichend berücksichtigt, wenn den Betriebsrentnern Kaufkraftverluste verblieben, die den aktiven Arbeitnehmern nicht mehr entstünden (BAG, Urteil vom 21.08.2011 - 3 AZR 589/00 - NZA 2003, 561 ff. m. w. N.).

    Das BAG habe in der Entscheidung vom 21. August 2001 - 3 AZR 589/00 - den Zinsanspruch des Betriebsrentners auf Verzug gestützt.

    Für die vorliegend maßgebliche Rechtsfrage, welcher Prüfungszeitraum bei einem Wechsel des Anpassungsprüfungsmaßstabes zugrunde zu legen ist - der kürzere Zeitraum von drei Jahren oder der längere Zeitraum vom Beginn der Rentenzahlung bis zum Anpassungsstichtag - ist nach der für zutreffend gehaltenen Rechtsprechung des BAG (Urteile vom 21.08.2001 - 3 AZR 589/00; 30.08.2005 - 3 AZR 395/04; 10.02.2009 - 3 AZR 610/07) auf einen Anpassungsprüfungszeitraum über den Gesamtrentenzeitraum abzustellen.

    Er besteht in der seit Rentenbeginn eingetretenen Teuerung, soweit diese nicht durch vorhergehende Anpassung ausgeglichen wurde (vgl. BAG Urteil vom 21. August 2001 - 3 AZR 589/00 - und Urteil vom 30. August 2005 - 3 AZR 395/04 -).

  • BAG, 30.08.2005 - 3 AZR 394/04

    Betriebsrentenanpassung - reallohnbezogene Obergrenze

    Die Bündelung aller in einem Unternehmen anfallenden Prüfungstermine zu einem einheitlichen Jahrestermin ist zulässig (BAG 21. August 2001 - 3 AZR 589/00 - BAGE 98, 349, 353; 18. Februar 2003 - 3 AZR 172/02 - BAGE 105, 72, 77).

    Er besteht in der seit Rentenbeginn eingetretenen Teuerung, soweit sie nicht durch vorhergehende Anpassungen ausgeglichen wurde (BAG 21. August 2001 - 3 AZR 589/00 - BAGE 98, 349, 352 mwN).

    Eine nachholende Anpassung iSd. § 16 Abs. 4 Satz 1 BetrAVG liegt nur dann vor, wenn der Arbeitgeber wegen der wirtschaftlichen Lage seines Unternehmens die Belange der Versorgungsempfänger nicht oder nur teilweise berücksichtigt hat und die dadurch entstehende Lücke bei späteren Anpassungsentscheidungen geschlossen wird (BAG 21. August 2001 - 3 AZR 589/00 - BAGE 98, 349, 353).

    Folgerichtig ist es für die künftigen Anpassungsentscheidungen von Bedeutung, ob die aktiven Arbeitnehmer einen Abbau der Reallohneinbußen durch spätere Verdiensterhöhungen erreichen (BAG 21. August 2001 - 3 AZR 589/00 - BAGE 98, 349, 352 f.).

  • ArbG Essen, 08.03.2006 - 6 Ca 4240/05
    b) Für den Anpassungsbedarf kommt es nach der ständigen Rechtsprechung des BAG zu § 16 BetrAVG in der bis zum 31.12.1998 gültigen Fassung auf die Entwicklung vom Rentenbeginn bis zum Anpassungsstichtag an (vgl. BAG vom 21.08.2001 - 3 AZR 589/00 in AP Nr. 47 zu § 16 BetrAVG; BAG vom 28.04.1992 - 3 AZR 356/91 in AP Nr. 26 zu § 16 BetrAVG).

    Eine solche liegt vor, wenn der Arbeitgeber wegen der wirtschaftlichen Lage seines Unternehmens die Belange der Versorgungsempfänger nicht oder nur teilweise berücksichtigt hat und die dadurch entstehende Lücke bei späteren Anpassungsentscheidungen geschlossen wird (vgl. BAG vom 21.08.2001 - 3 AZR 589/00 a.a.O.; BAG vom 28.04.1992 - 3 AZR 356/91 a.a.O.).

    c) Sofern ein Arbeitgeber die Anpassung zutreffend auf eine reallohnbezogene Obergrenze beschränkt hat, scheidet zwar eine derartige "Nachholung" im engeren Sinne aus (vgl. BAG vom 21.08.2001 - 3 AZR 589/00 a.a.O. unter Ziffer II 2 c der Entscheidungsgründe).

    In der Sache ändert dies jedoch nichts daran, dass für die reallohnbezogene Obergrenze als Prüfungszeitraum nicht auf den 3-Jahres-Zeitraum vor der letzten Anpassungsprüfung sondern auf die Reallohnentwicklung seit Rentenbeginn abzustellen ist (vgl. BAG vom 30.08.2005 - 3 AZR 395/04 in DB 2006, 732; BAG vom 21.08.2001 - 3 AZR 589/00 a.a.O.).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.09.2011 - 6 Sa 221/11

    Anpassung von Betriebsrente

  • BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 159/05

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung der laufenden Betriebsrenten -

  • BAG, 25.06.2002 - 3 AZR 226/01

    Anpassung Betriebsrenten bei Abwicklungsgesellschaft

  • BAG, 21.08.2007 - 3 AZR 330/06

    Nachträgliche Anpassung - Bochumer Verband

  • BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 184/05

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung der laufenden Betriebsrenten -

  • LAG Berlin-Brandenburg, 04.04.2012 - 23 Sa 2228/11

    Anpassung Betriebsrente - Prüfungszeitraum von Rentenbeginn bis

  • LAG Hamm, 03.02.2009 - 4 Sa 972/08

    Betriebsrente; Anpassung; Garantieanpassung; Prognoseentscheidung

  • BAG, 10.09.2002 - 3 AZR 593/01

    Reallohnbezogene Obergrenze bei der Betriebsrentenanpassung

  • LAG Düsseldorf, 27.05.2005 - 7 (1) Sa 1502/04

    Nachträgliche Ruhegeldanpassung im Konditionenkartell (Bochumer Verband)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.05.2011 - 6 Sa 144/11

    Anpassung von Betriebsrente - Prüfungszeitraum

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.05.2011 - 6 Sa 677/10

    Anpassung von Betriebsrente - Prüfungszeitraum

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.05.2011 - 6 Sa 676/10

    Anpassung von Betriebsrente - Prüfungszeitraum

  • ArbG Mönchengladbach, 14.08.2008 - 4 Ca 3186/07

    Anpassung der Betriebsrente

  • LAG Düsseldorf, 11.06.2004 - 18 Sa 1605/03

    Betriebliche Altersversorgung, nachholende Anpassung

  • ArbG Essen, 20.09.2005 - 7 Ca 2074/05

    Anspruch auf eine nachholende Anpassung des gesamten Kaufpreisverlustes seit

  • ArbG Essen, 27.04.2005 - 6 Ca 6965/03

    Ruhegehalt ist durch Ersetzen des Anpassungsbescheides um die Teuerungsrate zu

  • LAG Baden-Württemberg, 12.12.2003 - 20 Sa 13/03

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Ermittlung der reallohnbezogenen

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.05.2011 - 6 Sa 7/11

    Anpassung von Betriebsrente - Prüfungszeitraum

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.05.2011 - 6 Sa 8/11

    Anpassung von Betriebsrente - Prüfungszeitraum

  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.11.2010 - 6 Sa 398/10

    Ermittlung des Anpassungsbedarfs - Betriebsrente

  • LAG Hamm, 25.09.2012 - 9 Sa 751/12

    Betriebliche Altersversorgung; Anpassungsprüfung; Nichtberücksichtigung des

  • LAG Hamm, 23.08.2011 - 9 Sa 833/11

    Anpassung der Betriebsrente; Zahlungsklage des Betriebsrentners bei Verkennung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.11.2010 - 6 Sa 489/10

    Ermittlung des Anpassungsbedarfs - Betriebsrente

  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.11.2010 - 6 Sa 399/10

    Ermittlung des Anpassungsbedarfs - Betriebsrente

  • LAG Baden-Württemberg, 25.03.2010 - 3 Sa 65/09

    Betriebsrentenanpassung - Prüfungszeitraum für die Ermittlung des

  • ArbG Dortmund, 16.12.2004 - 3 Ca 4213/04

    Anpassung einer Betriebsrente

  • ArbG Mönchengladbach, 29.03.2007 - 4 Ca 3671/06

    Betriebliche Altersversorgung / Anpassung

  • ArbG Mönchengladbach, 31.01.2007 - 5 Ca 3187/06

    Betriebliche Altersversorgung, Anpassung

  • ArbG Essen, 14.06.2005 - 2 Ca 3931/04

    Auslegung der Formulierung "erhält ... eine lebenslängliche Pension ... , die der

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