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   BAG, 21.10.2003 - 3 AZR 60/03   

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https://dejure.org/2003,4449
BAG, 21.10.2003 - 3 AZR 60/03 (https://dejure.org/2003,4449)
BAG, Entscheidung vom 21.10.2003 - 3 AZR 60/03 (https://dejure.org/2003,4449)
BAG, Entscheidung vom 21. Oktober 2003 - 3 AZR 60/03 (https://dejure.org/2003,4449)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Beamtenähnliche Versorgung und Eigenvorsorge

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anrechnung einer Altersrente auf beamtenähnliche Altersversorgung; Unterscheidung von statischer und dynamischer Verweisung; Anwendung der Vorschriften des Beamtenversorgungsgesetzes auf den Arbeitsvertrag; Verhinderung von Doppelbelastungen der öffentlichen Hand; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebliche Altersversorgung mit dynamischer Verweisung auf das Beamtenversorgungsrecht - Betriebliche Altersversorgung; Beamtenversorgungsrecht - Beamtenähnliche Versorgung; dynamische Verweisung; entsprechende Anwendung beamtenrechtlicher Vorschriften; vergleichbare ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2004, 872 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 22.02.2000 - 3 AZR 108/99

    Beamtenähnliche Versorgung - Anrechnungsvorschriften

    Auszug aus BAG, 21.10.2003 - 3 AZR 60/03
    Die Bestimmungen müssen nach Inhalt, Regelungszweck und Interessenlage auf die vorliegende Altersversorgung übertragbar sein (vgl. BAG 22. Februar 2000 - 3 AZR 108/99 - AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 14 = EzA BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 4, zu I 2 b der Gründe).

    Doppelbelastungen der öffentlichen Hand (im unmittelbaren Anwendungsbereich) oder des Versorgungsschuldners (bei entsprechender Anwendung) sollen verhindert werden (vgl. BAG 22. Februar 2000 - 3 AZR 108/99 - AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 14 = EzA BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 4, zu I 2 b der Gründe; 19. Dezember 2000 - 3 AZR 511/99 -, zu II 2 und 3 der Gründe).

    c) Dagegen hatte der Arbeitnehmer in den vom Senat mit Urteil vom 16. August 1988 (- 3 AZR 61/87 - AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 8 = EzA BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 2) und vom 22. Februar 2000 (- 3 AZR 108/99 - AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 14 = EzA BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 4) entschiedenen Fällen die Umlagen nur zur Hälfte zu erstatten.

    d) Da die durch Eigenvorsorge erkauften zusätzlichen Rentenleistungen keine "überhöhte Versorgung" darstellen, ist die Nichtanrechnung anders als in den vom Senat mit Urteil vom 16. August 1988 (- 3 AZR 61/87 - aaO) und vom 22. Februar 2000 (- 3 AZR 108/99 - aaO) entschiedenen Fällen kein Systembruch.

    Dies hat der Senat bereits mehrfach entschieden (vgl. 22. Februar 2000 - 3 AZR 39/99 - AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 13 = EzA BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 3, zu B IV 1 der Gründe; 22. Februar 2000 - 3 AZR 108/99 - AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 14 = EzA BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 4, zu I 4 a der Gründe; 19. Dezember 2000 - 3 AZR 511/99 -, zu III 1 der Gründe).

  • BAG, 16.08.1988 - 3 AZR 61/87

    Anrechnung von Renten auf Beamtenversorgung

    Auszug aus BAG, 21.10.2003 - 3 AZR 60/03
    Werden außerhalb des Arbeitsvertrages liegende Regelungswerke wie das Beamtenversorgungsrecht zugrunde gelegt, so handelt es sich regelmäßig um eine dynamische Verweisung auf die jeweils geltenden Versorgungsregelungen (vgl. ua. BAG 16. August 1988 - 3 AZR 61/87 - AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 8 = EzA BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 2, zu 2 b der Gründe; 20. März 2001 - 3 AZR 260/00 - EzA BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 6, zu B I 5 b der Gründe).

    c) Dagegen hatte der Arbeitnehmer in den vom Senat mit Urteil vom 16. August 1988 (- 3 AZR 61/87 - AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 8 = EzA BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 2) und vom 22. Februar 2000 (- 3 AZR 108/99 - AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 14 = EzA BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 4) entschiedenen Fällen die Umlagen nur zur Hälfte zu erstatten.

    d) Da die durch Eigenvorsorge erkauften zusätzlichen Rentenleistungen keine "überhöhte Versorgung" darstellen, ist die Nichtanrechnung anders als in den vom Senat mit Urteil vom 16. August 1988 (- 3 AZR 61/87 - aaO) und vom 22. Februar 2000 (- 3 AZR 108/99 - aaO) entschiedenen Fällen kein Systembruch.

  • BAG, 19.12.2000 - 3 AZR 511/99

    Beamtenähnliche Versorgung - Anrechnungsvorschriften

    Auszug aus BAG, 21.10.2003 - 3 AZR 60/03
    Doppelbelastungen der öffentlichen Hand (im unmittelbaren Anwendungsbereich) oder des Versorgungsschuldners (bei entsprechender Anwendung) sollen verhindert werden (vgl. BAG 22. Februar 2000 - 3 AZR 108/99 - AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 14 = EzA BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 4, zu I 2 b der Gründe; 19. Dezember 2000 - 3 AZR 511/99 -, zu II 2 und 3 der Gründe).

    Die Besonderheiten der vereinbarten Versorgung können einen verschärften Vertrauensschutz erfordern (vgl. BAG 19. Dezember 2000 - 3 AZR 511/99 -, zu III 2 b der Gründe).

    Dies hat der Senat bereits mehrfach entschieden (vgl. 22. Februar 2000 - 3 AZR 39/99 - AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 13 = EzA BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 3, zu B IV 1 der Gründe; 22. Februar 2000 - 3 AZR 108/99 - AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 14 = EzA BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 4, zu I 4 a der Gründe; 19. Dezember 2000 - 3 AZR 511/99 -, zu III 1 der Gründe).

  • BAG, 22.02.2000 - 3 AZR 39/99

    Beamtenähnliche Versorgung - Anrechnungsvorschriften

    Auszug aus BAG, 21.10.2003 - 3 AZR 60/03
    Dies hat der Senat bereits mehrfach entschieden (vgl. 22. Februar 2000 - 3 AZR 39/99 - AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 13 = EzA BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 3, zu B IV 1 der Gründe; 22. Februar 2000 - 3 AZR 108/99 - AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 14 = EzA BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 4, zu I 4 a der Gründe; 19. Dezember 2000 - 3 AZR 511/99 -, zu III 1 der Gründe).
  • BAG, 20.03.2001 - 3 AZR 260/00

    Beamtenförmige Versorgung - veränderter Versorgungssatz

    Auszug aus BAG, 21.10.2003 - 3 AZR 60/03
    Werden außerhalb des Arbeitsvertrages liegende Regelungswerke wie das Beamtenversorgungsrecht zugrunde gelegt, so handelt es sich regelmäßig um eine dynamische Verweisung auf die jeweils geltenden Versorgungsregelungen (vgl. ua. BAG 16. August 1988 - 3 AZR 61/87 - AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 8 = EzA BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 2, zu 2 b der Gründe; 20. März 2001 - 3 AZR 260/00 - EzA BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 6, zu B I 5 b der Gründe).
  • LAG Niedersachsen, 13.11.2002 - 6 Sa 200/01

    Versorgungsbezüge aufgrund eines Arbeitsverhältnisses; Vergleichbarkeit eines

    Auszug aus BAG, 21.10.2003 - 3 AZR 60/03
    Auf die Revision des Klägers werden das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 13. November 2002 - 6 Sa 200/01 B - und dessen Versäumnisurteil vom 13. Februar 2002 - 6 Sa 200/01 B - insoweit aufgehoben, als es die Klage gegen die Beklagte zu 1) abgewiesen hat.
  • BAG, 21.11.2006 - 3 AZR 387/05

    Betriebliche Altersversorgung - Anrechnung anderweitig erworbener

    Soll nur die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltende Versorgungsregelung in Bezug genommen werden, muss dies deutlich zum Ausdruck gebracht werden (BAG 16. August 1988 - 3 AZR 61/87 -AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 8, zu 2 b der Gründe; 19. Dezember 2000 - 3 AZR 511/99 -, zu I 2 der Gründe; 21. Oktober 2003 - 3 AZR 60/03 - AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 17, zu A I der Gründe).

    Sie hat daher auch grundsätzlich § 55 BeamtVG in der seit dem 1. Oktober 1994 geltenden Fassung anzuwenden (BAG 21. Oktober 2003 - 3 AZR 60/03 - AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 17, zu B I der Gründe).

    mehrere arbeitgeberfinanzierte Versorgungsleistungen mit dem gleichen Versorgungsziel (vgl. BAG 22. Februar 2000 - 3 AZR 108/99 - AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 14 = EzA BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 4, zu I 2 b der Gründe; 21. Oktober 2003 - 3 AZR 60/03 - AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 17, zu A II 3 a der Gründe).

    § 55 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 BeamtVG soll Doppelversorgungen ausschließen, nicht jedoch die selbst finanzierte Eigenvorsorge des Arbeitnehmers erfassen (BAG 21. Oktober 2003 - 3 AZR 60/03 - AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 17, zu A II 3 a, b der Gründe).

  • BAG, 17.09.2013 - 3 AZR 419/11

    Betriebsrentenanpassung - Auslegung von Versorgungsbestimmungen - Zusage einer

    Nr. 4 Satz 1 der BV 1959 soll - am Versorgungsziel gemessen - eine überhöhte Versorgung ausschließen und eine Mehrfachbelastung des Versorgungsschuldners vermeiden (zu § 55 BeamtVG vgl. BAG 21. Oktober 2003 - 3 AZR 60/03 - zu A II 3 a der Gründe) .

    Selbst für den Fall der umfassenden Verweisung auf die für die Beamten maßgeblichen Vorschriften können die in Bezug genommenen gesetzlichen Bestimmungen nicht unbesehen übernommen werden; die Verweisung rechtfertigt vielmehr nur eine entsprechende Anwendung (vgl. BAG 21. Oktober 2003 - 3 AZR 60/03 - zu A II der Gründe).

  • BAG, 30.08.2005 - 3 AZR 391/04

    Betriebsrente eines Dienstordnungs-Angestellten

    Abgesehen davon, dass es sich bei der Übernahme von Regelwerken außerhalb des Anstellungsvertrages im Zweifel um dynamische Verweisungen handelt (vgl. ua. BAG 11. Dezember 2001 - 3 AZR 512/00 - BAGE 100, 76, 85; 21. Oktober 2003 - 3 AZR 60/03 - AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 17, zu A I der Gründe), wäre eine von den späteren Änderungen der Dienstordnung abgekoppelte statische Verweisung unwirksam.

    Einerseits müssen sie nach Inhalt, Regelungszweck und Interessenlage überhaupt auf das vorliegende Arbeitsverhältnis übertragbar sein (vgl. dazu BAG 22. Februar 2000 - 3 AZR 108/99 - AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 14 = EzA BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 4, zu I 2 b der Gründe; 21. Oktober 2003 - 3 AZR 60/03 - AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 17, zu A II der Gründe).

  • BAG, 17.09.2013 - 3 AZR 418/11

    Betriebsrentenanpassung - Auslegung von Versorgungsbestimmungen - Zusage einer

    Nr. 4 Satz 1 der BV 1959 soll - am Versorgungsziel gemessen - eine überhöhte Versorgung ausschließen und eine Mehrfachbelastung des Versorgungsschuldners vermeiden (zu § 55 BeamtVG vgl. BAG 21. Oktober 2003 - 3 AZR 60/03 - zu A II 3 a der Gründe).

    Selbst für den Fall der umfassenden Verweisung auf die für die Beamten maßgeblichen Vorschriften können die in Bezug genommenen gesetzlichen Bestimmungen nicht unbesehen übernommen werden; die Verweisung rechtfertigt vielmehr nur eine entsprechende Anwendung (vgl. BAG 21. Oktober 2003 - 3 AZR 60/03 - zu A II der Gründe).

  • BAG, 17.09.2013 - 3 AZR 908/11

    Betriebsrentenanpassung - Auslegung von Versorgungsbestimmungen - Zusage einer

    Nr. 4 Satz 1 der BV 1959 soll - am Versorgungsziel gemessen - eine überhöhte Versorgung ausschließen und eine Mehrfachbelastung des Versorgungsschuldners vermeiden (zu § 55 BeamtVG vgl. BAG 21. Oktober 2003 - 3 AZR 60/03 - zu A II 3 a der Gründe).

    Selbst für den Fall der umfassenden Verweisung auf die für die Beamten maßgeblichen Vorschriften können die in Bezug genommenen gesetzlichen Bestimmungen nicht unbesehen übernommen werden; die Verweisung rechtfertigt vielmehr nur eine entsprechende Anwendung (vgl. BAG 21. Oktober 2003 - 3 AZR 60/03 - zu A II der Gründe).

  • BAG, 17.09.2013 - 3 AZR 425/11

    Betriebsrentenanpassung - Auslegung von Versorgungsbestimmungen - Zusage einer

    Nr. 4 Satz 1 der BV 1959 soll - am Versorgungsziel gemessen - eine überhöhte Versorgung ausschließen und eine Mehrfachbelastung des Versorgungsschuldners vermeiden (zu § 55 BeamtVG vgl. BAG 21. Oktober 2003 - 3 AZR 60/03 - zu A II 3   a der Gründe).

    Selbst für den Fall der umfassenden Verweisung auf die für die Beamten maßgeblichen Vorschriften können die in Bezug genommenen gesetzlichen Bestimmungen nicht unbesehen übernommen werden; die Verweisung rechtfertigt vielmehr nur eine entsprechende Anwendung (vgl. BAG 21. Oktober 2003 - 3 AZR 60/03 - zu A II der Gründe).

  • BAG, 17.09.2013 - 3 AZR 424/11

    Betriebsrentenanpassung - Auslegung von Versorgungsbestimmungen -Zusage einer

    Nr. 4 Satz 1 der BV 1959 soll - am Versorgungsziel gemessen - eine überhöhte Versorgung ausschließen und eine Mehrfachbelastung des Versorgungsschuldners vermeiden (zu § 55 BeamtVG vgl. BAG 21. Oktober 2003 - 3 AZR 60/03 - zu A II 3 a der Gründe) .

    Selbst für den Fall der umfassenden Verweisung auf die für die Beamten maßgeblichen Vorschriften können die in Bezug genommenen gesetzlichen Bestimmungen nicht unbesehen übernommen werden; die Verweisung rechtfertigt vielmehr nur eine entsprechende Anwendung (vgl. BAG 21. Oktober 2003 - 3 AZR 60/03 - zu A II der Gründe) .

  • BAG, 17.09.2013 - 3 AZR 911/11

    Betriebsrentenanpassung - Auslegung von Versorgungsbestimmungen - Zusage einer

    Nr. 4 Satz 1 der BV 1959 soll - am Versorgungsziel gemessen - eine überhöhte Versorgung ausschließen und eine Mehrfachbelastung des Versorgungsschuldners vermeiden (zu § 55 BeamtVG vgl. BAG 21. Oktober 2003 - 3 AZR 60/03 - zu A II 3 a der Gründe).

    Selbst für den Fall der umfassenden Verweisung auf die für die Beamten maßgeblichen Vorschriften können die in Bezug genommenen gesetzlichen Bestimmungen nicht unbesehen übernommen werden; die Verweisung rechtfertigt vielmehr nur eine entsprechende Anwendung (vgl. BAG 21. Oktober 2003 - 3 AZR 60/03 - zu A II der Gründe).

  • BAG, 14.12.2010 - 3 AZR 898/08

    Betriebsrente - Verweisung auf Beamtenversorgungsrecht

    Die Verweisung ist dabei dynamisch auf die jeweils geltenden Grundsätze des Beamtenrechts bezogen und nicht statisch auf die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses oder des Versorgungsfalls bestehenden Grundsätze (vgl. BAG 21. Oktober 2003 - 3 AZR 60/03 - zu A I der Gründe mwN, AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 17; 21. April 2009 - 3 AZR 285/07 - Rn. 3 und 28, AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 20) .
  • BAG, 17.09.2013 - 3 AZR 420/11

    Betriebsrentenanpassung - Auslegung von Versorgungsbestimmungen - Zusage einer

    Nr. 4 Satz 1 der BV 1959 soll - am Versorgungsziel gemessen - eine überhöhte Versorgung ausschließen und eine Mehrfachbelastung des Versorgungsschuldners vermeiden (zu § 55 BeamtVG vgl. BAG 21. Oktober 2003 - 3 AZR 60/03 - zu A II 3 a der Gründe).

    Selbst für den Fall der umfassenden Verweisung auf die für die Beamten maßgeblichen Vorschriften können die in Bezug genommenen gesetzlichen Bestimmungen nicht unbesehen übernommen werden; die Verweisung rechtfertigt vielmehr nur eine entsprechende Anwendung (vgl. BAG 21. Oktober 2003 - 3 AZR 60/03 - zu A II der Gründe).

  • BAG, 17.09.2013 - 3 AZR 422/11

    Betriebsrentenanpassung - Auslegung von Versorgungsbestimmungen - Zusage einer

  • BAG, 17.09.2013 - 3 AZR 912/11

    Betriebsrentenanpassung - Auslegung von Versorgungsbestimmungen - Zusage einer

  • BAG, 17.09.2013 - 3 AZR 910/11

    Betriebsrentenanpassung - Auslegung von Versorgungsbestimmungen - Zusage einer

  • BAG, 17.09.2013 - 3 AZR 909/11

    Betriebsrentenanpassung - Auslegung von Versorgungsbestimmungen - Zusage einer

  • BAG, 17.09.2013 - 3 AZR 428/11

    Betriebsrentenanpassung - Auslegung von Versorgungsbestimmungen - Zusage einer

  • BAG, 17.09.2013 - 3 AZR 427/11

    Betriebsrentenanpassung - Auslegung von Versorgungsbestimmungen - Zusage einer

  • BAG, 17.09.2013 - 3 AZR 423/11

    Betriebsrentenanpassung - Auslegung von Versorgungsbestimmungen - Zusage einer

  • BAG, 17.09.2013 - 3 AZR 421/11

    Betriebsrentenanpassung - Auslegung von Versorgungsbestimmungen - Zusage einer

  • BAG, 17.09.2013 - 3 AZR 426/11

    Betriebsrentenanpassung - Auslegung von Versorgungsbestimmungen - Zusage einer

  • LAG Berlin-Brandenburg, 01.04.2011 - 6 Sa 1683/10

    Auslegung einer Versorgungszusage - Anlehnung an das Beamtenversorgungsrecht

  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.02.2017 - 5 Sa 377/16

    Betriebliche Altersversorgung - Zusage einer beamtengleichen Versorgung -

  • LAG Niedersachsen, 23.09.2005 - 10 Sa 28/05

    Übertragung der Rentenreform 2001 auf die Beamtenversorgung; Verfassungsmäßigkeit

  • LAG Köln, 09.06.2004 - 3 Ta 185/04

    PKH, Untätigkeit, Beschwerdemöglichkeit, Verfahrensverzögerung, Gebot der

  • OVG Berlin, 07.09.2004 - 4 S 64.03

    Scheitern des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung an der

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