Rechtsprechung
   BAG, 19.01.1977 - 3 AZR 66/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,544
BAG, 19.01.1977 - 3 AZR 66/75 (https://dejure.org/1977,544)
BAG, Entscheidung vom 19.01.1977 - 3 AZR 66/75 (https://dejure.org/1977,544)
BAG, Entscheidung vom 19. Januar 1977 - 3 AZR 66/75 (https://dejure.org/1977,544)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1977,544) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1977, 1201
  • DB 1977, 1560
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 13.01.1977 - 2 AZR 423/75

    Wirkungen eines Beschäftigungsverbots, das nach Abschluss des Arbeitsvertrages

    Auszug aus BAG, 19.01.1977 - 3 AZR 66/75
    Wird schon für die Eingehung des Arbeitsverhältnisses nicht ohne weiteres angenommen, ein Arbeitsvertrag sei nichtig, wenn er ohne Vorliegen einer Arbeitserlaubnis abgeschlossen ist, so ist es vom Sinn und Zweck des § 19 AFG her nicht geboten, eine solche Folge anzunehmen, wenn bei einem ordnungsmäßig begonnen und durchgeführten Arbeitsverhältnis die Arbeitserlaubnis abläuft (ebenso der Zweite Senat des BAG in seinem Urteil vom 13. Januar 1977 - 2 AZR 423/75 - [demnächst] AP Nr. 2 zu § 19 AFG ; das Urteil ist zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).
  • BAG, 30.05.1969 - 5 AZR 256/68

    Arbeitsvertrag: Vermittlung des Arbeitnehmers durch ausländische Agentur -

    Auszug aus BAG, 19.01.1977 - 3 AZR 66/75
    Es wird demgemäß sogar für die Begründung eines Arbeitsverhältnisses die Auffassung vertreten, ein ohne Arbeitserlaubnis geschlossener Arbeitsvertrag sei nicht von vornherein nach § 134 BGB nichtig, es sei denn, er habe nach der Absicht der Arbeitsvertragsparteien trotz Kenntnis des Genehmigungserfordernisses ohne Genehmigung durchgeführt werden sollen (vgl. dazu BAGE 22, 22 = AP Nr. 4 zu § 35 AVAVG; ferner LAG Baden-Württemberg, AP Nr. 1 zu § 19 AFG ; Krebs, AFG , § 19 Anm. 4; Heldmann, BB 1975, 1306, 1307 zu III 3; Engels, RdA 1976, 165, 168 ff. zu III 3).
  • BAG, 07.02.1990 - 2 AZR 359/89

    Kündigung wegen fehlender Arbeitserlaubnis

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Senatsurteil vom 13. Januar 1977, BAGE 29, 1 [BAG 13.01.1977 - 2 AZR 423/75] = AP Nr. 2 zu § 19 AFG; Urteile vom 19. Januar 1977 - 3 AZR 66/75 - und vom 16. Dezember 1976 - 3 AZR 716/75 - AP Nr. 3 und 4 zu § 19 AFG) wird ein unbefristetes Arbeitsverhältnis eines Ausländers, der nach § 19 Abs. 1 AFG zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit in der Bundesrepublik Deutschland einer Erlaubnis bedarf, mit Ablauf der Arbeitserlaubnis nicht nichtig.

    Dem stehen nicht die vom Berufungsgericht zitierten Ausführungen in dem Urteil des Dritten Senats vom 19. Januar 1977 (aaO, zu II und III 2 b der Gründe) entgegen, der Arbeitgeber könne die arbeitsvertraglichen Beziehungen erst lösen, wenn die Arbeitserlaubnis "endgültig" abgelehnt sei bzw. er könne das Arbeitsverhältnis erst recht lösen, wenn zwar die Arbeitserlaubnis beantragt, diese aber vom dafür zuständigen Arbeitsamt versagt worden sei.

  • LAG Hamm, 09.02.1999 - 6 Sa 1700/98

    Kündigung bei Versagung der Arbeitserlaubnis ; Berechtigung zur

    Vielmehr wäre es Sache des Klägers gewesen, sich um die Verlängerung bzw. Neuerteilung der Arbeitserlaubnis zu bemühen - BAG, Urteil vom 19.01.1977, AP Nr. 3 zu § 19 AFG und 26.06.1996, AP Nr. 2 zu § 3 EntgeltFG.
  • BAG, 26.06.1996 - 5 AZR 872/94

    Lohnfortzahlung im Krankheitsfall - fehlende Arbeitserlaubnis

    Grundsätzlich ist es Sache des Arbeitnehmers, sich die erforderliche Arbeitserlaubnis nach § 19 Abs. 1 Satz 1 AFG zu beschaffen (BAG Urteil vom 19. Januar 1977 - 3 AZR 66/75 - AP Nr. 3 zu § 19 AFG).
  • BAG, 10.05.1984 - 2 AZR 87/83

    Wirksamkeit einer außerordentlichen bzw. ordentlichen Kündigung - Bedeutung der

    Das Fehlen der Arbeitserlaubnis führt zwar nicht zur Nichtigkeit des Arbeitsvertrages (§ 134 BGB), macht aber die Leistung im Sinne des § 275 BGB unmöglich (BAG Urteile vom 13. Januar 1977 - 2 AZR 423/75 - AP Nr. 2 zu § 19 AFG; vom 19. Januar 1977 - 3 AZR 66/75 - AP Nr. 3 zu § 19 AFG; auch vom 16. Dezember 1976 - 3 AZR 716/75 - AP Nr. 4 zu § 19 AFG; Becker/Braasch, Recht der ausländischen Arbeitnehmer, 2. Aufl., S. 60, 61; Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 5. Aufl., § 27 II 4, S. 103, 104; Wolterek, AR-Blattei, "Ausländische Arbeitnehmer I", Die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer in der Bundesrepublik, unter C II 1; auch Gagel, AFG, § 19 Rz 34).

    Grundsätzlich obliegt es dem Arbeitnehmer selbst, sich rechtzeitig um eine neue Arbeitserlaubnis zu bemühen (BAG Urteil vom 19. Januar 1977 - 3 AZR 66/75 - aaO; Becker/Braasch, aaO, S. 68 f.; Schaub, aaO; Wolterek, aaO, unter C I 3 e).

  • BAG, 11.12.1987 - 7 AZR 709/85

    Kündigung gegenüber Lehrer wegen fehlender schulaufsichtlicher Genehmigung

    Zur Beendigung eines derartigen Arbeitsverhältnisses bedarf es daher ähnlich wie im Falle einer nachträglich fortgefallenen Arbeitserlaubnis einer Kündigung (Senatsurteil vom 11. Juli 1980, aaO, unter III der Gründe; BAG Urteil vom 13. Januar 1977 - 2 AZR 423/75 -, BAG Urteil vom 19. Januar 1977 - 3 AZR 66/75 - und BAG Urteil vom 16. Dezember 1976 - 3 AZR 716/75 - AP Nr. 2, 3 und 4 zu § 19 AFG; BAG Urteil vom 20. Februar 1986 - 2 AZR 201/85 -, unveröffentlicht).

    Das Fehlen einer notwendigen schulaufsichtlichen Genehmigung ist ebenso wie das Erlöschen einer einem ausländischen Arbeitnehmer erteilten Arbeitserlaubnis wegen des sich hieraus ergebenden Beschäftigungsverbotes an sich geeignet, einen personenbedingten Kündigungsgrund im Sinne des § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG abzugeben (BAG Urteil vom 19. Januar 1977, aaO, unter II der Gründe; BAG Urteil vom 20. Februar 1986, aaO, unter II 2 a der Gründe; KR-Becker, aaO, § 1 KSchG Rz 196; Hanau in 25 Jahre Bundesarbeitsgericht, S. 169, 188 ff.; Herschel/Löwisch, KSchG, 6. Aufl., § 1 Rz 151).

  • LAG Hessen, 23.01.1986 - 3 Sa 817/85

    Beschränkung eines Klageantrages in einer Kündigungsschutzklage.

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BAG, 16.12.1976 - 3 AZR 716/75

    Fürsorgepflicht - Ausländischer Arbeitnehmer - Fehlende Arbeitserlaubnis -

    Diesen Überlegungen des Zweiten Senats hat sich der erkennende Senat in seinem Urteil vom 19« Januar 1977 - 3 AZR 66/75 - [demnächst] AP Nr. 3 zu § 19 AFG - mit der weiteren Begründung angeschlossen, eine rückwirkende rechtliche Vernichtung und Annullierung eines zunächst ordnungsgemäß begonnenen Vertrages wegen fehlen der Arbeitserlaubnis verstoße gegen elementare menschliche Rücksichten; eine solche Folge sei vom Gesetzgeber nicht gewollt.
  • BAG, 14.02.1991 - 2 AZR 363/90

    Rechtmäßigkeit der Kündigung eines Kirchenbediensteten - Öffentlich-rechtliche

    Daher erscheint es gerechtfertigt, die soziale Rechtfertigung der Kündigung anhand der Maßstäbe zu überprüfen, die das Bundesarbeitsgericht zur Kündigung wegen fehlender schulaufsichtlicher Genehmigungen bzw. wegen fehlender Arbeitserlaubnis entwickelt hat (BAG Urteil vom 11. Juli 1980 - 7 AZR 552/78 - AP Nr. 18 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten; BAGE 29, 1 [BAG 13.01.1977 - 2 AZR 423/75] = AP Nr. 2 zu § 19 AFG; Urteile vom 19. Januar 1977 - 3 AZR 66/75 - und vom 16. Dezember 1976 - 3 AZR 716/75 - AP Nr. 3 und 4 zu § 19 AFG; Senatsurteil vom 7. Februar 1990 - 2 AZR 359/89 - AP Nr. 14 zu § 1 KSchG 1969 Personenbedingte Kündigung).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.05.2006 - 6 Sa 9/06

    Jederzeitige Lösung von einem entgegen der Aufenthaltserlaubnis in Vollzug

    Im Übrigen ist grundsätzlich Sache des Arbeitnehmers sich die erforderliche Arbeitserlaubnis zu beschaffen (BAG - Urt. v. 19.01.1977 - 3 AZR 66/75).
  • BAG, 20.02.1986 - 2 AZR 201/85

    Ordentliche Kündigung wegen vermeintlich fehlender Arbeitserlaubnis - Bestehen

    Zutreffend hat das Berufungsgericht angenommen, das Erlöschen einer einem ausländischen Arbeitnehmer erteilten Arbeitserlaubnis und das sich hieraus ergebende Beschäftigungsverbot nach § 19 Abs. 1 Satz 5 AFG seien an sich geeignet, einen personenbedingten Kündigungsgrund im Sinne des § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG abzugeben (BAG Urteil vom 19. Januar 1977 - 3 AZR 66/75 - AP Nr. 3 zu § 19 AFG, zu II der Gründe; KR-Becker, 2. Aufl., § 1 KSchG Rz 196; Hanau in Festschrift 25 Jahre Bundesarbeitsgericht, S. 169, 188 ff.; Herschel/Löwisch, KSchG, 6. Aufl., § 1 Rz 151).
  • BAG, 28.02.1985 - 2 AZR 536/83

    Beschäftigung vor erteilter Arbeitserlaubnis - Ausländische Arbeitnehmer -

  • LAG Hamm, 24.10.1996 - 17 Sa 1630/96

    Arbeitsverhältnis: Erlöschen der Arbeitserlaubnis

  • BAG, 11.07.1980 - 7 AZR 552/78

    Schulaufsichtliche Genehmigung - Einstellung von Lehrern - Nichtigkeit des

  • LAG Hessen, 07.02.1986 - 13 Sa 795/85

    Berufung auf das nach Ablauf einer befristeten Berufsausübungserlaubnis

  • LAG Berlin, 09.03.1995 - 8 Ta 3/95

    Urlaubsabgeltung: Entziehung der Arbeitserlaubnis

  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.09.2023 - 2 Sa 201/22

    Ordentliche Kündigung - Rücksichtnahmepflicht - Antrag auf Verlängerung eines

  • LAG Berlin, 08.03.1995 - 8 Ta 3/95

    Entstehen des Urlaubsabgeltungsanspruchs mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses

  • LAG Hamm, 22.02.1985 - 16 (11) Sa 1650/84

    Rechtmäßigkeit der ordentlichen fristgemäßen Kündigung eines Ausländers wegen des

  • LAG Hessen, 26.05.1982 - 10 Sa 184/81
  • OLG Hamm, 12.12.1977 - 1 Ss OWi 1123/77

    Fahrlässiger Verstoß gegen das Arbeitsförderungsgesetz; Verbot der Beschäftigung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht