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   BVerwG, 08.10.1998 - 3 B 100.98   

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BVerwG, 08.10.1998 - 3 B 100.98 (https://dejure.org/1998,4068)
BVerwG, Entscheidung vom 08.10.1998 - 3 B 100.98 (https://dejure.org/1998,4068)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Oktober 1998 - 3 B 100.98 (https://dejure.org/1998,4068)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Legendiertes MfS-Vermögen - Zuführung zu neuen öffentlichen Zwecken - Anforderungen an die Zweckbestimmung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Legendiertes MfS-Vermögen; Zuführung zu neuen öffentlichen Zwecken; Anforderungen an die Zweckbestimmung

  • Judicialis

    Einigungsvertrag (EV) Art. 21 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einigungs-Vertrag Art. 21 Abs. 1 S. 2
    Offene Vermögensfragen - Begriff der "Zuführung zu neuen öffentlichen oder sozialen Zwecken" ehemaligen MfS-Vermögens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 1999, 158
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 17.01.1995 - 6 B 39.94

    Kriterien einer ordnungsgemäßen Bewertung von Prüfungsleistungen durch die Prüfer

    Auszug aus BVerwG, 08.10.1998 - 3 B 100.98
    Das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen, die das Bundesverwaltungsgericht in seiner Rechtsprechung aufgestellt hat, genügt weder den Zulässigkeitsanforderungen einer Divergenz- noch denen einer Grundsatzrüge (vgl. BVerwG, Beschluß vom 17. Januar 1995 - BVerwG 6 B 39.94 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 342, S. 55).
  • BVerwG, 21.01.1994 - 11 B 116.93

    Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis

    Auszug aus BVerwG, 08.10.1998 - 3 B 100.98
    Eine die Revision gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO eröffnende Divergenz ist nur dann hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen, die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (vgl. BVerwG, Beschluß vom 21. Juni 1995 - BVerwG 8 B 61.95 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 18); für behauptete Abweichungen von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts oder des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes gilt Entsprechendes (vgl. BVerwG, Beschluß vom 21. Januar 1994 - BVerwG 11 B 116.93 - Buchholz 442.16 § 15 b StVZO Nr. 22).
  • BVerwG, 21.06.1995 - 8 B 61.95

    Anforderungen an die Darlegung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 08.10.1998 - 3 B 100.98
    Eine die Revision gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO eröffnende Divergenz ist nur dann hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen, die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (vgl. BVerwG, Beschluß vom 21. Juni 1995 - BVerwG 8 B 61.95 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 18); für behauptete Abweichungen von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts oder des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes gilt Entsprechendes (vgl. BVerwG, Beschluß vom 21. Januar 1994 - BVerwG 11 B 116.93 - Buchholz 442.16 § 15 b StVZO Nr. 22).
  • BVerwG, 19.01.1995 - 7 C 62.93

    Zuführung von Stasi-Vermögen

    Auszug aus BVerwG, 08.10.1998 - 3 B 100.98
    Es hat die Klage unter Hinweis auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Januar 1995 (- BVerwG 7 C 62.93 - BVerwGE 97, 295 = Buchholz 111 Art. 22 Nr. 8) abgewiesen.
  • BGH, 20.09.1996 - V ZR 283/94

    Übergang des ehemaligen MfS-Vermögens auf die Bundesanstalt für

    Auszug aus BVerwG, 08.10.1998 - 3 B 100.98
    Der darin geäußerten Rechtsansicht hat sich der nunmehr für das Vermögenszuordnungsrecht zuständige beschließende Senat (Beschlüsse vom 2. Oktober 1996 - BVerwG 3 B 70.96 und 72.96 - Buchholz 111 Art. 22 Nr. 21), sowie auch der Bundesgerichtshof (Urteil vom 20. September 1996 V ZR 283/94 - VIZ 1997, 47) angeschlossen.
  • BVerwG, 02.10.1996 - 3 B 70.96

    Offene Vermögensfragen - Zuführung zu neuen sozialen Zwecken

    Auszug aus BVerwG, 08.10.1998 - 3 B 100.98
    Der darin geäußerten Rechtsansicht hat sich der nunmehr für das Vermögenszuordnungsrecht zuständige beschließende Senat (Beschlüsse vom 2. Oktober 1996 - BVerwG 3 B 70.96 und 72.96 - Buchholz 111 Art. 22 Nr. 21), sowie auch der Bundesgerichtshof (Urteil vom 20. September 1996 V ZR 283/94 - VIZ 1997, 47) angeschlossen.
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