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BVerwG, 22.01.2001 - 3 B 135.00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit einer Beschwerde wegen eines Falls unzulässiger Rechtsfortbildung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2000 - 8 A 22698/99
- BVerwG, 22.01.2001 - 3 B 135.00
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 22.01.2001 - 3 B 135.00
Damit verkennt die Beschwerde den grundsätzlichen Unterschied zwischen einer den Erfordernissen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO genügenden Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde und einer ausreichenden Begründung einer Revision (vgl. Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 n.F. VwGO Nr. 26). - BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 22.01.2001 - 3 B 135.00
Die Beschwerde wirft weder wörtlich noch der Sache nach eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage auf, die bislang höchstrichterlich noch nicht geklärt und zugleich von allgemeiner Bedeutung ist (vgl. Beschluss vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 stRspr).
- BVerwG, 18.02.2009 - 3 B 63.08
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision in einem Verfahren um die …
4 2. Die behauptete Abweichung des berufungsgerichtlichen Urteils vom Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Januar 2001 BVerwG 3 B 135.00 n.v. liegt nicht vor.