Rechtsprechung
BVerwG, 02.08.1991 - 3 B 2.91 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,5599) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Geltendmachen unzureichender Sachaufklärung als Verfahrensfehler - Umfang des Erlaubnisvorbehalts des Heilpraktikergesetzes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Trier, 02.03.1990 - 1 K 47/89
- OVG Rheinland-Pfalz, 02.10.1990 - 6 A 11113/90
- BVerwG, 02.08.1991 - 3 B 2.91
Wird zitiert von ... (8)
- BVerwG, 20.05.1998 - 7 B 440.97
Keine Restitution ehemaligen Putbus-Vermögens
Die Beschwerde behauptet zwar, daß dem Verwaltungsgericht ein solcher logischer Fehler unterlaufen sei; doch selbst wenn dem so wäre, könnte das angegriffene Urteil auf diesem Verfahrensfehler nicht beruhen, so daß die Revision entsprechend § 144 Abs. 4 VwGO nicht aus diesem Grund zuzulassen ist (vgl. Beschluß vom 2. August 1991 - BVerwG 3 B 2.91 Buchholz 418.04 Nr. 16). - OVG Nordrhein-Westfalen, 24.08.2000 - 13 A 4790/97
Anforderungen an die Substantiierung des Verdachts der unerlaubten Ausübung der …
vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. August 1991 - 3 B 2.91 -, MedR 1992, 52. - BVerwG, 24.02.1993 - 7 B 155.92
Selbstverwaltung - Asylbewerber - Unterbringung
Das führt in entsprechender Anwendung des § 144 Abs. 4 VwGO zur Zurückweisung der erhobenen Verfahrensrügen (vgl. Beschluß vom 2. August 1991 - BVerwG 3 B 2.91 - Buchholz 418.04 Heilpraktiker Nr. 16).
- BVerwG, 26.09.2001 - 6 C 5.01
Streit um die Beitragserhebung zur Alterssicherung in einer Ärztekammer - …
Ein Verfahrensverstoß des Berufungsgerichts, der auf die Entscheidung keine Auswirkungen haben kann, rechtfertigt gemäß § 144 Abs. 4 VwGO nicht die Aufhebung des Berufungsurteils und die Zurückverweisung (vgl. Beschluss vom 2. August 1991 - BVerwG 3 B 2.91 - Buchholz 418.04 Heilpraktiker Nr. 16). - BVerwG, 26.09.2001 - 6 C 6.01
Streit über die Mitgliedschaft eines Vertragsarztes in einem Versorgungswerk und …
Ein Verfahrensverstoß des Berufungsgerichts, der auf die Entscheidung keine Auswirkungen haben kann, rechtfertigt gemäß § 144 Abs. 4 VwGO nicht die Aufhebung des Berufungsurteils und die Zurückverweisung (vgl. Beschluss vom 2. August 1991 - BVerwG 3 B 2.91 - Buchholz 418.04 Heilpraktiker Nr. 16). - BVerwG, 20.05.1998 - 7 B 154.98
Anforderungen an die Geltendmachung einer Rechtssache grundsätzlicher Bedeutung - …
Die Beschwerde behauptet zwar, daß dem Verwaltungsgericht ein solcher logischer Fehler unterlaufen sei; doch selbst wenn dem so wäre, könnte das angegriffene Urteil auf diesem Verfahrensfehler nicht beruhen, so daß die Revision entsprechend § 144 Abs. 4 VwGO nicht aus diesem Grund zuzulassen ist (vgl. Beschluß vom 2. August 1991 - BVerwG 3 B 2.91 - Buchholz 418.04 Nr. 16). - BVerwG, 02.02.1996 - 9 B 762.95
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Beschwerde gegen die …
Stellt sich danach das Berufungsurteil - ungeachtet der Frage der geltend gemachten Gehörsverletzung - aus anderen Gründen als richtig dar, muß die Beschwerde - zusätzlich - auch in analoger Anwendung des § 144 Abs. 4 VwGO erfolglos bleiben (urteil vom 20. Februar 1981 - BVerwG 7 C 78.80 - BVerwGE 62, 6 [BVerwG 20.02.1981 - 7 C 78/80]; Urteil vom 2. Juli 1981 - BVerwG 5 C 67.80 - Buchholz 424.01 § 2 FlurbG Nr. 1; Urteil vom 16. März 1994 - BVerwG 11 C 48.92 - Buchholz 442.151 § 46 StVO Nr. 10; Beschluß vom 2. August 1991 - BVerwG 3 B 2.91 - Buchholz = 418.04 Heilpraktiker Nr. 16). - BVerwG, 01.04.1993 - 7 B 148.92
Möglichkeit der Privilegierung einer keinen landwirtschaftlichen Betrieb …
Der mögliche Rechtsirrtum des Berufungsgerichts hat sich mithin auf das Ergebnis des Rechtsstreits offensichtlich nicht ausgewirkt; dieser Umstand ist in entsprechender Anwendung des § 144 Abs. 4 VwGO bereits im Verfahren über die Nichtzulassungsbeschwerde zu berücksichtigen (vgl. Beschluß vom 2. August 1991 - BVerwG 3 B 2.91 - Buchholz 418.04 Heilpraktiker Nr. 16).