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   BVerwG, 28.10.2009 - 3 B 39.09   

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BVerwG, 28.10.2009 - 3 B 39.09 (https://dejure.org/2009,13850)
BVerwG, Entscheidung vom 28.10.2009 - 3 B 39.09 (https://dejure.org/2009,13850)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Oktober 2009 - 3 B 39.09 (https://dejure.org/2009,13850)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines staatlich anerkannten Masseurs und medizinischen Bademeisters auf eine auf die eigenverantwortliche Ausübung seiner Tätigkeit beschränkte Heilpraktikererlaubnis ohne weitere Eignungsüberprüfung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MPhG § 1 Abs. 1 Nr. 1
    Anspruch eines staatlich anerkannten Masseurs und medizinischen Bademeisters auf eine auf die eigenverantwortliche Ausübung seiner Tätigkeit beschränkte Heilpraktikererlaubnis ohne weitere Eignungsüberprüfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Direct Access für Masseure, Heilpraktikererlaubnis für Physiotherapeuten

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 26.08.2009 - 3 C 19.08

    Physiotherapeut, Heilpraktikererlaubnis, Beschränkung der Heilpraktikererlaubnis,

    Auszug aus BVerwG, 28.10.2009 - 3 B 39.09
    Soweit die Notwendigkeit einer ärztlichen Verordnung für Tätigkeiten nach dem Masseur- und Physiotherapeutengesetz obergerichtlich unterschiedlich beurteilt worden ist, betrifft dies erst die nachgelagerte Frage, ob die Erlaubnis nach § 1 MPhG zu einer eigenverantwortlichen Ausübung der Heilkunde berechtigt und aus diesem Grund die Erteilung einer Heilpraktikererlaubnis erübrigt (s. dazu - bezogen auf ausgebildete Physiotherapeuten - Urteil vom 26. August 2009 - BVerwG 3 C 19.08 -).
  • BVerwG, 25.06.1970 - I C 53.66

    Anwendung des § 1 Abs. 2 Heilpraktikergesetz (HeilprG) auf Chiropraktik - Umfang

    Auszug aus BVerwG, 28.10.2009 - 3 B 39.09
    Es ist in Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung davon ausgegangen, dass unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit nur solche Heiltätigkeiten der Erlaubnispflicht des Heilpraktikergesetzes unterfallen, die gesundheitliche Schäden verursachen können; heilkundliche Verrichtungen, die keine nennenswerten Gesundheitsgefahren zur Folge haben, fallen nicht unter die Erlaubnispflicht des Heilpraktikergesetzes, auch wenn sie ärztliche Fachkenntnisse erfordern (s. nur Urteil vom 25. Juni 1970 BVerwG 1 C 53.66 - BVerwGE 35, 308 = Buchholz 418.04 Heilpraktiker Nr. 10 S. 23).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.11.2006 - 6 A 10271/06

    Heilpraktiker; Beschränkung der Erlaubnis auf ein Fachgebiet; Entfallen der

    Auszug aus BVerwG, 28.10.2009 - 3 B 39.09
    Im Übrigen betraf das angeführte Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 21. November 2006 - 6 A 10271/06 - (MedR 2007, 496) solche Kläger, die nicht nur staatlich geprüfte Masseure und Bademeister, sondern auch Physiotherapeuten waren; der außerdem noch angeführte Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 26. Februar 1996 - 8 M 6826/95 - erging in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes aufgrund lediglich summarischer Prüfung.
  • OVG Niedersachsen, 26.02.1996 - 8 M 6826/95
    Auszug aus BVerwG, 28.10.2009 - 3 B 39.09
    Im Übrigen betraf das angeführte Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 21. November 2006 - 6 A 10271/06 - (MedR 2007, 496) solche Kläger, die nicht nur staatlich geprüfte Masseure und Bademeister, sondern auch Physiotherapeuten waren; der außerdem noch angeführte Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 26. Februar 1996 - 8 M 6826/95 - erging in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes aufgrund lediglich summarischer Prüfung.
  • BVerwG, 26.08.2010 - 3 C 28.09

    Synergetik-Therapie; Synergetik-Profiling; Ausübung der Heilkunde;

    Eine solche Gefahr besteht dann, wenn die in Rede stehende Heilbehandlung als eine die ärztliche Berufsausübung ersetzende Tätigkeit erscheint (vgl. zu alledem Urteile vom 20. Januar 1966 - BVerwG 1 C 73.64 - BVerwGE 23, 140 , vom 25. Juni 1970 - BVerwG 1 C 53.66 - BVerwGE 35, 308 und vom 11. November 1993 - BVerwG 3 C 45.91 - BVerwGE 94, 269 ; Beschluss vom 25. Juni 2007 - BVerwG 3 B 82.06 - Buchholz 418.04 Heilpraktiker Nr. 23 Rn. 4; Urteil vom 26. August 2009 - BVerwG 3 C 19.08 - BVerwGE 134, 345 ; Beschluss vom 28. Oktober 2009 - BVerwG 3 B 39.09 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 10.10.2019 - 3 C 10.17

    Sektorale Heilpraktikererlaubnis für ausgebildete Logopäden möglich

    Eine Heiltätigkeit, die keine nennenswerte Gesundheitsgefährdung zur Folge haben kann, fällt nicht unter die Erlaubnispflicht des Heilpraktikergesetzes, auch wenn sie heilkundliche Fachkenntnisse erfordert (BVerwG, Urteil vom 25. Juni 1970 - 1 C 53.66 - BVerwGE 35, 308 ; Beschluss vom 28. Oktober 2009 - 3 B 39.09 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.05.2022 - 9 S 684/20

    Heilpraktikererlaubnis für Ergotherapeuten

    Ein nur geringfügiges Gefahrenmoment reicht unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit indes nicht aus, um die Tätigkeit von einer Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 HeilprG abhängig zu machen (BVerwG, Urteile vom 10.10.2019 - 3 C 10.17 -, juris Rn. 17, vom 26.08.2010 - 3 C 28.09 -, juris Rn. 18, und vom 18.12.1972, a.a.O.; Beschluss vom 28.10.2009 - 3 B 39.09 -, juris Rn. 3).
  • BVerwG, 24.10.2011 - 3 B 31.11

    Erlaubnispflicht nach dem HeilprG; Masseur; medizinischer Bademeister

    Eine gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 19. März 2009 (a.a.O.) gerichtete Nichtzulassungsbeschwerde hat der Senat mit einem, den Beteiligten bekannten Beschluss vom 28. Oktober 2009 - BVerwG 3 B 39.09 - (juris) zurückgewiesen.

    Ebenso zweifelsfrei ist allerdings auch - und dies war Grundlage der Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde in dem Beschluss des Senats vom 28. Oktober 2009 (a.a.O.) -, dass zur Beantwortung der Frage, ob die im gesetzlich vorgegebenen Rahmen ausgeübte berufliche Tätigkeit wegen der Gefahren gesundheitlicher Schäden heilkundliche Fachkenntnisse erfordert und daher nach dem Heilpraktikergesetz erlaubnispflichtig ist, tatsächliche Feststellungen notwendig sind.

  • VGH Bayern, 10.02.2011 - 21 B 10.188

    Ausübung der Heilkunde nach dem Heilberufegesetz

    Sie setzt daher auch dann nicht das Vorliegen einer Heilpraktikererlaubnis voraus, wenn sie selbstständig und ohne ärztliche Verordnung erfolgt (so auch VGH-BW vom 19.3.2009 - 9 S 2518/08 und BVerwG vom 28.10.2009 Az. 3 B 39/09 ).

    Der Senat schließt sich hier den überzeugenden Ausführungen im rechtskräftigen Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 19. März 2009 (Az. 9 S 2518/08 ) an, das mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Oktober 2009 (Az. 3 B 39/09 ) bestätigt worden ist.

  • BVerwG, 18.12.2013 - 3 B 35.13

    Heranziehung zum Notfalldienst; nebenberufliche Privatpraxis; Heilkunde

    Als erlaubnispflichtige, ärztliche Heilkundeausübung in einer Praxis kann diese Tätigkeit nämlich nur angesehen werden, wenn sie heilkundliche Verrichtungen umfasst, die gesundheitliche Schäden verursachen können (vgl. Beschlüsse vom 28. Oktober 2009 - BVerwG 3 B 39.09 - juris Rn. 3 und vom 24. Oktober 2011 - BVerwG 3 B 31.11 - juris Rn. 4).
  • VG Trier, 18.08.2010 - 5 K 221/10

    Behandlungen im Bereich der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM) nur mit

    Von daher fallen heilkundliche Verrichtungen, die keine nennenswerten Gesundheitsgefahren zur Folge haben, nicht unter die Erlaubnispflicht des Heilpraktikergesetzes, auch wenn sie ärztliche Fachkenntnisse erfordern (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Oktober 2009 - 3 B 39/09 -, juris, und Urteile vom 11. November 1993 - 3 C 45/91 -, BVerwGE 94, 269, und vom 20. Januar 1966 - 1 C 73/64 -, BVerwGE 23, 140).
  • VG Aachen, 15.08.2012 - 5 L 322/12

    Notwendigkeit einer Erlaubnis gem. § 1 Abs. 1 HPG für die gewerbsmäßige Ausübung

    vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 26. August 2010 - 3 C 28/09 -, juris, Beschluss vom 28. Oktober 2009 - 3 B 39/09 -, juris; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 28. April 2006 - 13 A 2495/03 -, juris.
  • VG Düsseldorf, 25.07.2012 - 7 K 9119/10

    Tätigkeit eines Kopflausuntersuchungsservices und eines

    Eine solche Gefahr besteht dann, wenn die in Rede stehende Heilbehandlung als eine die ärztliche Berufsausübung ersetzende Tätigkeit erscheint, vgl. BVerwG, Urteil vom 26. August 2010 - 3 C 28/09 -, m.w.N., Beschluss vom 28. Oktober 2009 - 3 B 39/09 -, und Urteil vom 11. November 1993 - 3 C 45/91 - jeweils veröffentlicht in juris .
  • VG Gera, 09.12.2014 - 3 K 705/14

    Zugang von Podologen zum Heilpraktikerberuf

    Eine Tätigkeit ist danach als Ausübung von Heilkunde einzustufen, wenn sie ärztliche oder heilkundliche Fachkenntnisse voraussetzt und für den zu Behandelnden mit dem Risiko ernsthafter gesundheitlicher Schäden behaftet ist (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 26.08.2009 - 3 C 19/08 - m. w. N.; Beschluss vom 28.10.2009 - 3 B 39/09 -, jeweils zitiert nach juris).
  • VG Köln, 14.02.2012 - 7 K 4747/10

    Rechtmäßigkeit der Werbung eines Masseurs und medizinischen Bademeisters mit

  • VG Düsseldorf, 27.11.2019 - 7 L 2668/19

    Recht der freien Berufe einschließlich Kammerrecht

  • VG Gera, 15.12.2015 - 2 E 1088/15

    Untersagung von gesundheitsschädigender Therapie eines Heilpraktikers

  • VG Düsseldorf, 05.07.2012 - 7 L 798/12

    Untersagung der Heilkunde; Lasertherapie; Raucherentwöhnung;

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