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   BVerwG, 20.09.1985 - 3 B 59.84   

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BVerwG, 20.09.1985 - 3 B 59.84 (https://dejure.org/1985,7338)
BVerwG, Entscheidung vom 20.09.1985 - 3 B 59.84 (https://dejure.org/1985,7338)
BVerwG, Entscheidung vom 20. September 1985 - 3 B 59.84 (https://dejure.org/1985,7338)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zulassung einer Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung einer Rechtssache

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Verfahrensgang

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   OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 01.08.1984 - 3 B 59/84   

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OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 01.08.1984 - 3 B 59/84 (https://dejure.org/1984,19186)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 01.08.1984 - 3 B 59/84 (https://dejure.org/1984,19186)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 01. August 1984 - 3 B 59/84 (https://dejure.org/1984,19186)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OVG Niedersachsen, 30.10.2009 - 4 MN 346/08

    Materielle Rechtmäßigkeit der Verordnung nach §§ 24 bis 28 Niedersächsisches

    Solche Maßnahmen, wie insbesondere die hier verbotenen Tiefumbrüche von Grün- in Ackerland (vgl. Niedersächsisches OVG, Urt. v. 22.4.1981 - 3 A 232/79 -, NuR 1982, 190; vgl. auch § 5 Abs. 4 Spiegelstrich 5 BNatSchG), die Übersandungen von Grünland (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 18.6.2002 - 8 ME 77/02 - Urt. v. 23.4.1987 - 3 A 112/86 -, NuR 1987, 372) und die Anlage neuer oder die wesentliche Vertiefung bestehender Entwässerungssysteme (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 1.8.1984 - 3 B 59/84 -, NuR 1984, 328), sind aber grundsätzlich nicht von § 1 Abs. 3 NNatG umfasst (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 18.6.2002 - 8 ME 77/02 - Blum/Agena/Franke, a.a.O., § 26 Rn. 12a jeweils m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 30.10.2009 - 4 ME 346/08

    Rechtmäßigkeit einer Verordnung zur einstweiligen Sicherstellung nach § 32

    Solche Maßnahmen, wie insbesondere die hier verbotenen Tiefumbrüche von Grün- in Ackerland (vgl. Niedersächsisches OVG, Urt. v. 22.4.1981 - 3 A 232/79 -, NuR 1982, 190; vgl. auch § 5 Abs. 4 Spiegelstrich 5 BNatSchG), die Übersandungen von Grünland (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 18.6.2002 - 8 ME 77/02 - Urt. v. 23.4.1987 - 3 A 112/86 -, NuR 1987, 372) und die Anlage neuer oder die wesentliche Vertiefung bestehender Entwässerungssysteme (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 1.8.1984 - 3 B 59/84 -, NuR 1984, 328), sind aber grundsätzlich nicht von § 1 Abs. 3 NNatG umfasst (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 18.6.2002 - 8 ME 77/02 - Blum/Agena/Franke, a.a.O., § 26 Rn. 12a jeweils m.w.N.).
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