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   BVerwG, 06.11.2006 - 3 B 71.06   

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BVerwG, 06.11.2006 - 3 B 71.06 (https://dejure.org/2006,5156)
BVerwG, Entscheidung vom 06.11.2006 - 3 B 71.06 (https://dejure.org/2006,5156)
BVerwG, Entscheidung vom 06. November 2006 - 3 B 71.06 (https://dejure.org/2006,5156)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    KHG § 17 Abs. 2, § 18 Abs. 5, § 18a; BPflV § 3 Abs. 1, § 6 Abs. 1 Satz 4
    Pflegesatzfestsetzung; Veränderungsrate; Kostensteigerungen; Deckelung; Erlösobergrenze; Schiedsstellenverfahren; Schiedsstelle; medizinisch leistungsgerechtes Budget; Beitragssatzstabilität.

  • Bundesverwaltungsgericht

    KHG § 17 Abs. 2, § 18 Abs. 5, § 18a
    Beitragssatzstabilität; Deckelung; Erlösobergrenze; Kostensteigerungen; Pflegesatzfestsetzung; Schiedsstelle; Schiedsstellenverfahren; Veränderungsrate; medizinisch leistungsgerechtes Budget

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarung einer medizinisch leistungsgerechten Vergütungsregelung für ein Krankenhaus; Verpflichtung der Schiedsstelle zur Aussprache einer Budgeterhöhung in Höhe der Veränderungsrate im Rahmen der Festsetzung der Krankenhauspflegesätze

  • Judicialis

    KHG § 17 Abs. 2; ; KHG § 18 Abs. 5; ; KHG § 18a; ; BPflV § 3 Abs. 1; ; BPflV § 6 Abs. 1 Satz 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflegesatzfestsetzung; Veränderungsrate; Kostensteigerungen; Deckelung; Erlösobergrenze; Schiedsstellenverfahren; Schiedsstelle; medizinisch leistungsgerechtes Budget; Beitragssatzstabilität

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2007, 181 (Ls.)
  • NZS 2007, 424
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 08.09.2005 - 3 C 41.04

    Pflegesatzfestsetzung; Deckelung; Erlösobergrenze; Schiedsstellenverfahren;

    Auszug aus BVerwG, 06.11.2006 - 3 B 71.06
    Auszugehen ist insoweit von der ständigen Rechtsprechung des Senats, dass die Schiedsstelle dieselben rechtlichen Grenzen zu beachten hat, die auch für die Pflegesatzparteien selbst im Falle der Regelung durch Vereinbarungen gelten; innerhalb dieser Grenzen hat die Schiedsstelle die ansonsten den Vertragsparteien zukommenden Gestaltungsmöglichkeiten (vgl. Urteile vom 19. Juni 1997 - BVerwG 3 C 24.96 - BVerwGE 105, 97 = Buchholz 451.73 § 28 BPflV Nr. 1 S. 3 und vom 8. September 2005 - BVerwG 3 C 41.04 - BVerwGE 124, 209 = Buchholz 451.74 § 18a KHG Nr. 3 S. 3).

    Diese Vorschrift gehört in den Kontext der Einhaltung der Beitragssatzstabilität durch Einführung einer allgemeinen Kappungsgrenze (vgl. Urteil vom 8. September 2005 a.a.O. S. 215 bzw. S. 6).

  • BVerwG, 19.06.1997 - 3 C 24.96

    Krankenhausfinanzierung - Erstmalige Festlegung eines Punktewertes für

    Auszug aus BVerwG, 06.11.2006 - 3 B 71.06
    Auszugehen ist insoweit von der ständigen Rechtsprechung des Senats, dass die Schiedsstelle dieselben rechtlichen Grenzen zu beachten hat, die auch für die Pflegesatzparteien selbst im Falle der Regelung durch Vereinbarungen gelten; innerhalb dieser Grenzen hat die Schiedsstelle die ansonsten den Vertragsparteien zukommenden Gestaltungsmöglichkeiten (vgl. Urteile vom 19. Juni 1997 - BVerwG 3 C 24.96 - BVerwGE 105, 97 = Buchholz 451.73 § 28 BPflV Nr. 1 S. 3 und vom 8. September 2005 - BVerwG 3 C 41.04 - BVerwGE 124, 209 = Buchholz 451.74 § 18a KHG Nr. 3 S. 3).
  • BVerwG, 04.05.2017 - 3 C 17.15

    Abrechenbarkeit von Krankenhausleistungen; Abrechnungsmangel; Abrechnungsstreit;

    Sie hat daher dieselben rechtlichen Grenzen zu beachten wie die Vertragsparteien; innerhalb dieser Grenzen hat sie die ansonsten den Vertragsparteien zukommenden Gestaltungsmöglichkeiten (BVerwG, Urteil vom 8. September 2005 - 3 C 41.04 - BVerwGE 124, 209 ; Beschluss vom 6. November 2006 - 3 B 71.06 - Buchholz 451.74 § 17 KHG Nr. 19 Rn. 4, jeweils m.w.N.).
  • OVG Saarland, 28.11.2008 - 3 A 379/07

    Anfechtung der Genehmigung eines Beschlusses der Schiedsstelle für die

    Hierbei handelt es sich jedoch um eine - im Übrigen gemäß § 19 Abs. 3 BPflV nicht schiedsstellenfähige - Ausnahme von dem den §§ 3, 6 und 17 BPflV zu entnehmenden Grundsatz der individuellen leistungsorientierten Pflegesatzverhandlungen vgl. Tuschen/Quaas, BPflV, 5. Auflage 2001, Erläuterungen zu § 3 Abs. 2, Seite 186; außerdem BVerwG, Beschluss vom 6.11.2006 - 3 B 71/06 - zitiert nach Juris Rdnr. 5, wonach das medizinisch leistungsgerechte Budget für jedes Pflegesatzjahr neu ermittelt und festgelegt werden muss.

    Der Umstand, dass im Vorjahr eine Vergütung vereinbart oder festgesetzt worden ist, die dem Gebot der medizinischen Leistungsgerechtigkeit genügte, besagt daher nicht, dass diese Vergütung auch der unverrückbare Grundstein der für das Folgejahr zu treffenden Vereinbarung ist so ausdrücklich BVerwG, Beschluss vom 6.11.2006 - 3 B 71/06 -, zitiert nach Juris, Rdnr. 5.

    Vielmehr muss das medizinisch leistungsgerechte Budget prinzipiell für jedes Pflegesatzjahr neu ermittelt und festgelegt werden vgl. BVerwG, Beschluss vom 6.11.2006 - 3 B 71/06 - zitiert nach Juris.

    Bei einer solchen Argumentation bliebe zum einen unbeachtet, dass es nach der zitierten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Beschluss vom 6.11.2006 - 3 B 71/06 - a.a.O. einen Automatismus dahin, dass als medizinisch leistungsgerecht der Gesamtbetrag der Erlöse des Vorjahres erhöht um die Veränderungsrate nach § 71 Abs. 3 SGB-V anzusehen ist, nicht gibt und im Übrigen auch keinen Anspruch auf Ausschöpfung der Veränderungsrate vgl. Tuschen/Quaas, BPflV, 5. Auflage 2001, Erläuterungen zu § 6 Abs. 1 Satz 2, Seite 214.

  • BVerwG, 26.02.2009 - 3 C 7.08

    Krankenhausfinanzierung; Pflegesatz; Pflegesatzverhandlung; Vereinbarung über

    Für diese Ersetzung sieht § 18 Abs. 4 KHG den Schiedsspruch vor; der Schiedsstelle stehen die ansonsten den Vertragsparteien zukommenden Gestaltungsmöglichkeiten zu (Urteil vom 19. Juni 1997 - BVerwG 3 C 24.96 - BVerwGE 105, 97 = Buchholz 451.73 § 28 BPflV Nr. 1 ; Urteil vom 8. September 2005 - BVerwG 3 C 41.04 - BVerwGE 124, 209 = Buchholz 451.74 § 18a KHG Nr. 3; Beschluss vom 6. November 2006 - BVerwG 3 B 71.06 - Buchholz 451.74 § 17 KHG Nr. 19 ).

    § 6 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 BPflV ist hierfür ohne Bedeutung (Beschluss vom 6. November 2006 a.a.O. ).

  • BVerwG, 26.02.2009 - 3 C 8.08

    Krankenhausfinanzierung; Pflegesatz; Pflegesatzverhandlung; Vereinbarung über

    Für diese Ersetzung sieht § 18 Abs. 4 KHG den Schiedsspruch vor; der Schiedsstelle stehen die ansonsten den Vertragsparteien zukommenden Gestaltungsmöglichkeiten zu (Urteil vom 19. Juni 1997 - BVerwG 3 C 24.96 - BVerwGE 105, 97 = Buchholz 451.73 § 28 BPflV Nr. 1 ; Urteil vom 8. September 2005 - BVerwG 3 C 41.04 - BVerwGE 124, 209 = Buchholz 451.74 § 18a KHG Nr. 3; Beschluss vom 6. November 2006 - BVerwG 3 B 71.06 - Buchholz 451.74 § 17 KHG Nr. 19 ).

    § 6 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 BPflV ist hierfür ohne Bedeutung (Beschluss vom 6. November 2006 a.a.O. ).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.04.2007 - 9 S 1006/06

    Gerichtliche Überprüfung des Ausdeckelungstatbestandes; Prüfung der

    1.4 Nach § 6 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 BPflV, der den sozialversicherungsrechtlichen Grundsatz der Beitragssatzstabilität (§ 71 Abs. 1 SGB V) durch Einführung einer allgemeinen Kappungsgrenze konkretisiert (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 06.11.2006 - 3 B 71/06 -, juris; Urteil vom 08.09.2005 - 3 C 41/04 -, BVerwGE 124, 209; vgl. auch Urteil des Senats vom 01.03.2005 - 9 S 943/04 -), darf der mit einem medizinisch leistungsgerechten Budget nach § 6 Abs. 1 Satz 1 und 2 BPflV ermittelte Gesamtbetrag für die Erlöse den um die maßgebliche Rate veränderten Gesamtbetrag des Vorjahres nur überschreiten, soweit in der Pflegesatzvereinbarung zwischen den Vertragsparteien vereinbarte Veränderungen der medizinischen Leistungsstruktur oder der Fallzahlen dies erforderlich machen.

    Vielmehr ist das medizinisch leistungsgerechte Budget für jedes Pflegesatzjahr neu zu ermitteln und festzulegen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 06.11.2006 - 3 B 71/06 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 25.10.2018 - 3 C 22.16

    Begründung der Schiedsstellenentscheidung; Beurteilungsspielraum; Entgelthöhe;

    Es ist gerade Aufgabe der Vertragsparteien, den Leistungsumfang des Krankenhauses und die Höhe des sachgerechten Entgelts nach § 6 Abs. 1 KHEntgG a.F. im Vereinbarungswege festzulegen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. November 2006 - 3 B 71.06 - Buchholz 451.74 § 17 KHG Nr. 19 Rn. 5).
  • VGH Hessen, 07.05.2015 - 5 A 520/13

    Das beklagte Land und die Beigeladene wenden sich mit der vom Verwaltungsgericht

    Das Bundesverwaltungsgericht habe in seinem Beschluss vom 6. November 2006  (- 3 B 71/06 -) ausgeführt, dass das Merkmal der medizinischen Leistungsgerechtigkeit keine abschließende und alternativlose Bestimmung des dem Krankenhaus zustehenden Budgets ermögliche.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.06.2014 - 7 A 11124/13

    Festsetzung von Krankenhaus-Pflegesätzen; Genehmigung des Erlösbudgets;

    Auszugehen ist insoweit nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 6. November 2006 - 3 B 71/06 -, juris, Rn. 3 m.w.N.) davon, dass die Schiedsstelle dieselben rechtlichen Grenzen zu beachten hat, die auch für die Pflegesatzparteien selbst im Falle der Regelung durch Vereinbarungen gelten; innerhalb dieser Grenzen hat die Schiedsstelle die ansonsten den Vertragsparteien zukommenden Gestaltungsmöglichkeiten.
  • VGH Hessen, 29.09.2020 - 5 A 165/20

    Kathetergestützte Aortenklappenimplantation (TAVI)

    Sie hat daher dieselben rechtlichen Grenzen zu beachten wie die Vertragsparteien; innerhalb dieser Grenzen hat sie die ansonsten den Vertragsparteien zukommenden Gestaltungsmöglichkeiten (BVerwG, Urteil vom 8. September 2005 - 3 C 41/04 -, BVerwGE 124, 209 - 217 = Juris Rn. 18; Beschluss vom 6. November 2006 - 3 B 71/06 -, Buchholz 451.74 § 17 KHG Nr. 19 = Juris Rn. 4, jeweils m.w.N.).
  • VGH Hessen, 29.09.2020 - 5 A 168/20

    Kathetergestützte Aortenklappenimplantation (TAVI)

    Sie hat daher dieselben rechtlichen Grenzen zu beachten wie die Vertragsparteien; innerhalb dieser Grenzen hat sie die ansonsten den Vertragsparteien zukommenden Gestaltungsmöglichkeiten (BVerwG, Urteil vom 8. September 2005 - 3 C 41/04 -, BVerwGE 124, 209 - 217 = Juris Rn. 18; Beschluss vom 6. November 2006 - 3 B 71/06 -, Buchholz 451.74 § 17 KHG Nr. 19 = Juris Rn. 4, jeweils m.w.N.).
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