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BVerwG, 02.10.2002 - 3 B 76.02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- lexetius.com
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Frist und Fristverlängerung für Anträge auf Übertragung von Widmungsvermögen - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 15.02.2002 - 3 A 2024.97
- BVerwG, 02.10.2002 - 3 B 76.02
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 26.05.1999 - 3 C 27.98
Sondervermögen Reichsbahn; Reichsbahn, Sondervermögen; "Widmungsvermögen" (i.S. …
Auszug aus BVerwG, 02.10.2002 - 3 B 76.02
Die von Art. 26 Abs. 1 Satz 2 EV erfassten Vermögensgegenstände sind "untereinander gleich" zu behandeln und bedürfen "unterschiedslos eines Zuordnungsverfahrens" (vgl. Urteil vom 26. Mai 1999 BVerwG 3 C 27.98 BVerwGE 109, 128, 131).
- BVerwG, 19.08.2003 - 3 C 30.02
Sondervermögen Reichsbahn; Reichsbahn, Sondervermögen; Bundeseisenbahnvermögen; …
Feststellungen und Überlegungen zum Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 26 Abs. 1 Satz 2 EV erübrigen sich, falls das Verwaltungsgericht feststellen sollte, dass ein Vermögenszuordnungsantrag nicht innerhalb der Frist des § 18 Abs. 1 Satz 3 VZOG (30. Juni 1994) gestellt worden ist (vgl. zur Antragsfrist den Beschluss vom 2. Oktober 2002 - BVerwG 3 B 76.02 - Buchholz 111 Art. 26 EV Nr. 9). - BVerwG, 28.07.2003 - 3 B 31.03
Zuordnung einer zu den maßgeblichen gesetzlichen Stichtagen postalisch genutzten …
Sie hat es aber versäumt, innerhalb der Frist des § 19 Abs. 1 Satz 3 VZOG den hierzu erforderlichen Antrag zu stellen (vgl. hierzu Beschluss vom 2. Oktober 2002 - BVerwG 3 B 76.02 - Buchholz 111 Art. 26 EV Nr. 9), so dass sie auch mit diesem Anspruch - sollte er bestehen - keinen Erfolg haben könnte.