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   VGH Bayern, 15.09.1995 - 3 B 94.2210   

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VGH Bayern, 15.09.1995 - 3 B 94.2210 (https://dejure.org/1995,36359)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15.09.1995 - 3 B 94.2210 (https://dejure.org/1995,36359)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15. September 1995 - 3 B 94.2210 (https://dejure.org/1995,36359)
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Wird zitiert von ... (8)

  • VG Köln, 18.08.2000 - 19 K 2507/99

    Beamtenrechtliche Ausgestaltung des Beihilfeanspruchs eines Richters am

    Zur Stützung seiner Rechtsauffassung bezieht er sich auf einen Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 15. September 1995 (- 3 B 94.2210 -) und den in diesem Verfahren ergangenen Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Dezember 1995, mit dem die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes zurückgewiesen worden sei (- 2 B 146.95 -).

    Entsprechend sind Beihilferegelungen, die den Betroffenen mit Aufwendungen belasten, die - wie im Falle des § 12a BVO - eine beihilfekonforme Krankenversicherung nicht erstattet, nicht bereits als besoldungsrechtliche Regelungen zu betrachten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. November 1990 - 2 BvF 3/88 -, BVerfGE 83, 89 [102]; BVerwG, Beschluss vom 11. Dezember 1997 - 2 B 72.97 -, zit. nach JURIS; Beschluss vom 28. November 1991 a.a.O., S. 211 f; BayVGH, Beschluss vom 15. September 1995 - 3 B 94.2210 -, abgedruckt in: Schütz, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, ES/C IV 2, Nr. 97).

    1997, 429 -) - durch eine Änderung des jeweiligen § 6 Abs. 1 Nr. 2 BhV (GMBl. 1993, 370; Bln. ABl. 1993, 3037; Bay. GMBl. 1993, 370) einen nach Apothekenabgabepreis gestaffelten und erst im Jahre 1997 der Höhe nach begrenzten Eigenbehalt (vgl. nur GMBl. 1997, 294) eingeführt, der Gegenstand der von den Beteiligten angeführten Verfahren vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (Beschluss vom 15. September 1995 a.a.O.) und dem Bundesverwaltungsgericht (Beschluss vom 15. Dezember 1995 - 2 B 146.95 -) gewesen ist und von beiden Gerichten für rechtmäßig befunden wurde.

  • BVerfG, 09.03.2000 - 2 BvL 8/99

    Stufe

    Demgegenüber hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bereits durch Beschluss vom 15. September 1995 - 3 B 94.2210 - (zitiert nach: Schütz, Beamtenrecht, ES/C IV 2, Nr. 97, S. 332 ) den beihilferechtlichen Kostendämpfungsvorschriften des Bundes keine besoldungsrechtliche Relevanz beigemessen.
  • OVG Niedersachsen, 23.04.2002 - 2 LB 3367/01

    Alimentation; Beamter; Beihilfe; Fürsorgepflicht; Gesetzgebungskompetenz;

    In ähnlicher Weise hat sich der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 15. September 1995 (- 3 B 94.2210 -, abgedruckt in: Schütz/Maiwald, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, ES/C IV 2 Nr. 97, S. 332, 333) zu der Kostendämpfungsvorschrift des § 6 Abs. 1 Nr. 2 BhV in der ab dem 01.07.1993 geltenden Fassung (GMBl. S. 370) geäußert.
  • VG Köln, 26.09.2000 - 19 K 4352/99

    Gewährung einer Beihilfeleistung wegen eines stationären Krankenhausaufenthaltes;

    Entsprechend sind Beihilferegelungen, die - wie im Falle des § 4 Abs. 1 Nr. 2 lit. a) BVO - die beihilfefähigen Aufwendungen begrenzen, nicht schon als besoldungsrechtliche Regelungen zu betrachten, vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. November 1990 - 2 BvF 3/88 -, BVerfGE 83, 89 [102]; BVerwG, Beschluss vom 11. Dezember 1997 - 2 B 72.97 -, zit. nach JURIS; Beschluss vom 28. November 1991 a.a.O., S. 211 f.; BayVGH, Beschluss vom 15. September 1995 - 3 B 94.2210 -, abgedruckt in: Schütz, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, ES/C IV 2, Nr. 97.

    Darüber hinaus sehen im Übrigen der Bund sowie z. B. die Länder Bayern und Berlin aufgrund einer Änderung des jeweiligen § 6 Abs. 1 Nr. 2 BhV einen nach Apothekenabgabepreisen gestaffelten und erst im Jahre 1997 der Höhe nach begrenzten Eigenbehalt (vgl. nur GMBl. 1997, 294) vor; vgl. BayVGH, Beschluss vom 15. September 1995 - 3 B 94.2210 -, abgedruckt bei: Schütz, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, ES/C IV 2, Nr. 97; nachfolgend: BVerwG, Beschluss vom 15. Dezember 1995 - 2 B 146.95 -.

  • VG Oldenburg, 28.02.2001 - 6 A 3510/99

    Gewährung einer Beihilfe für angefallene Krankheitsbehandlungskosten.;

    Vielmehr ist die Staffelung Ausdruck des Fürsorgeprinzips (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. November 1990, a.a.O., S. 102; BVerfG, Beschluss vom 9. März 2000 - 2 BvL 8/99 -, DVBl. 2000, 1117, 1118; BayVGH, Beschluss vom 15. September 1995 - 3 B 94.2210 -, abgedr.
  • OVG Niedersachsen, 23.04.2002 - 2 LB 3476/01

    Alimentation; Anpassungsanspruch; Beamtenrecht; Beihilfe; Fürsorgepflicht;

    In ähnlicher Weise hat sich der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 15. September 1995 ( - 3 B 94.2210 -, abgedruckt in: Schütz/Maiwald, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, ES/C IV 2 Nr. 97 S. 332, 333) zu der Kostendämpfungsvorschrift des § 6 Abs. 1 Nr. 2 BhV in der ab dem 1. Juli 1993 geltenden Fassung (GMBl. S. 370) geäußert.
  • VG Gießen, 25.09.1998 - 8 E 376/97

    Beihilfe - rechtmäßiger Abzug eines Eigenanteils für Arzneimittel und

    Eine Verletzung des Alimentationsprinzips könnte nur dann angenommen werden, wenn der Beihilfeberechtigte im konkreten Einzelfall derart viele Mittel aufwenden müßte, daß die ihm verbliebenen Besoldungsanteile keine amtsangemessene Lebensführung mehr garantierten (Bay. VGH, Beschl. v. 15.09.1995 - 3 B 94.2210 -, in: Schütz, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, Gesamtausgabe B, Kommentar, Entscheidungssammlung, Band 4, Stand: 136. Lieferung, Juli 1996, ES/C IV 2, Nr. 97, S. 332, 333).
  • VG Kassel, 22.01.2021 - 1 K 1577/20

    Eigenanteil i.H.v. 4,50 EUR bei der Beihilfe

    Diese wurde eingeführt, um die Beamtinnen und Beamten des Landes Hessen im angemessenen Rahmen an den Krankheitskosten zu beteiligen und damit einer Kostensteigerung bei der Beihilfe entgegenzuwirken Parallel zu der in zeitlichem Zusammenhang erfolgten Anhebung der Zuzahlung bei der gesetzlichen Krankenversicherung im Jahre 1993 sollte eine entsprechende Regelung auch für Beihilfeberechtigte eingeführt werden (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 15. September 1995 - 3 B 94.2210 -, juris, zu den vergleichbaren Überlegungen in Bayern).
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