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   BVerwG, 13.06.2006 - 3 BN 1.06   

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https://dejure.org/2006,11974
BVerwG, 13.06.2006 - 3 BN 1.06 (https://dejure.org/2006,11974)
BVerwG, Entscheidung vom 13.06.2006 - 3 BN 1.06 (https://dejure.org/2006,11974)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Juni 2006 - 3 BN 1.06 (https://dejure.org/2006,11974)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • forumz.de (Kurzinformation)

    Überwachung durch kontrollstellen: beleihung oder mitwirkung?

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BVerwG, 26.08.2010 - 3 C 35.09

    Amtshaftung; Staatshaftung; Amtsträger; Beliehener; Verwaltungshelfer;

    Das ergibt sich schon daraus, dass die Durchführung der Kontrolle Maßnahmen bei Unregelmäßigkeiten gegenüber den kontrollierten Öko-Landbau-Unternehmen einschließt, die nach deutschem Rechtsverständnis hoheitlicher Art sind (Beschluss vom 13. Juni 2006 - BVerwG 3 BN 1.06 - Buchholz 424.3 Nr. 6 m.zust.Anm. Sydow, ZLR 2006, 717).
  • VG München, 27.01.2011 - M 12 K 10.1079

    Kontrolle von Öko-Landbau-Unternehmen; Staatsaufgabe; Beleihung

    Das Bundesverwaltungsgericht habe diese Rechtsauffassung mit Beschluss vom 13. Juni 2006 bestätigt (Az. 3 BN 1/06).

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat dies bereits zur Vorläuferregelung in § 2 Abs. 3 des Öko-Landbaugesetzes in der Fassung vom 12. August 2005 (BGBl I S. 2431 ff.) und der damals noch geltenden VO (EWG) Nr. 2092/91 in diesem Sinne entschieden (BayVGH vom 19. Dezember 2005 - 19 N 04.1774 Rn 40 f.) und diese Auslegung ist auch vom Bundesverwaltungsgericht in der nachfolgenden Beschwerdeentscheidung nicht beanstandet worden (BVerwG vom 13. Juni 2006 - 3 BN 1/06 ).

    Die Kammer schließt sich auch insoweit den im Normenkontrollverfahren zur Vorläuferregelung des § 4 LfLV ergangenen Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 19. Dezember 2005 (a. a. O.) und des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Juni 2006 (a. a. O.) an, in denen ein Verstoß gegen höherrangiges Recht nicht festgestellt wurde.

  • OVG Niedersachsen, 10.06.2008 - 13 ME 80/08

    Vermarktung der Erzeugung von Bio-Eiern durch Legehennen aus konventioneller

    Im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens in Bezug auf die bayerische Regelung zur Beleihung der Kontrollstellen hat das Bundesverwaltungsgericht insbesondere die Maßnahmen bei Unregelmäßigkeiten gegenüber den kontrollierten Öko-Landbau-Unternehmen als nach deutschem Rechtsverständnis hoheitlicher Art eingestuft (Beschl. v. 13.06.2006 - 3 BN 1/06 -, juris).
  • VG München, 25.06.2008 - M 18 K 07.4763

    EG-Öko-Kontrollstelle; beliehener Unternehmer; abweichende Regelung der

    Die mit der Beleihung übertragenen Aufgaben sind jedenfalls dann, wenn es um Maßnahmen gegenüber den kontrollierten Unternehmen bei Unregelmäßigkeiten geht, hoheitlicher Art (BayVGH Urteil vom 19.12.2005 19 N 04.1774, BVerwG Beschluss vom 13.6.2006 3 BN 1/06, je recherchiert bei juris).
  • VGH Bayern, 25.07.2012 - 21 BV 11.1332

    Ökologischer Landbau; private Kontrollstelle; Rechtsschutzbedürfnis; staatliche

    Der früher zuständige 19. Senat des Verwaltungsgerichtshofs und das Bundesverwaltungsgericht haben in ihren zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemachten und den Beteiligten bekannten Entscheidungen vom 19. Dezember 2005 (Az. 19 N 04.1774) und vom 25. Juni 2010 (Az. 19 ZB 09.1085) sowie vom 13. Juni 2006 (Az. 3 BN 1/06) und vom 26. August 2010 (Az. 3 C 35/09) bereits mehrfach festgestellt, dass die Kontrolle der Öko-Landbau-Unternehmen europarechtlich durch die einschlägigen Verordnungen zu einer öffentlichen Aufgabe, also einer Aufgabe, die aus Gründen des Gemeinwohls vom Staat bzw. hier von der europäischen Gemeinschaft definiert und soweit erforderlich organisiert wird, erklärt worden ist, und dass auch das Öko-Landbau-Gesetz selbstverständlich davon ausgeht, dass es sich bei der Kontrolle der Öko-Landbau-Unternehmen um eine öffentliche Aufgabe handelt.
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