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   BVerwG, 27.09.2001 - 3 BN 3.01   

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https://dejure.org/2001,13558
BVerwG, 27.09.2001 - 3 BN 3.01 (https://dejure.org/2001,13558)
BVerwG, Entscheidung vom 27.09.2001 - 3 BN 3.01 (https://dejure.org/2001,13558)
BVerwG, Entscheidung vom 27. September 2001 - 3 BN 3.01 (https://dejure.org/2001,13558)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung einer Divergenzrüge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 18.12.1987 - 4 C 9.86

    Zulässige Einführung und (einschränkende) Ausgestaltung eines Klagerechts für

    Auszug aus BVerwG, 27.09.2001 - 3 BN 3.01
    Damit weiche der Verwaltungsgerichtshof von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. August 1972 - BVerwG III C 121.69 - und vom 18. Dezember 1987 - BVerwG 4 C 9.86 - ab.
  • BVerwG, 15.06.2000 - 3 C 4.00

    Überlassungspflicht für Abfälle zur Beseitigung; Abfall zur Beseitigung,

    Auszug aus BVerwG, 27.09.2001 - 3 BN 3.01
    Nach den Urteilsgründen liegt die vom Normenkontrollgericht (VGH) festgestellte Nichtigkeit einzelner Bestimmungen der in Rede stehenden Abfallwirtschaftssatzung (AbfWS 2001) darin begründet, dass der Benutzungsgebührentatbestand bezüglich der Entsorgung von Abfällen aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushaltungen (vgl. § 13 Abs. 1 Satz 2 KrW-/AbfG und hierzu Urteil vom 15. Juni 2000 - BVerwG 3 C 4.00 - Buchholz 451.221 § 13 KrW-/AbfG Nr. 6) nicht hinreichend bestimmt worden sei.
  • BVerwG, 22.08.1972 - III C 121.69

    Zuständigkeiten der Stadt Göttingen nach ihrer Einkreisung

    Auszug aus BVerwG, 27.09.2001 - 3 BN 3.01
    Damit weiche der Verwaltungsgerichtshof von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. August 1972 - BVerwG III C 121.69 - und vom 18. Dezember 1987 - BVerwG 4 C 9.86 - ab.
  • VGH Baden-Württemberg, 05.02.2002 - 10 S 1379/00

    Kommunale Satzungsregelung zum "Wie", nicht zum "Ob", von Überlassungspflichten

    Der Senat hält daran fest, dass § 8 Abs. 1 Satz 2 LAbfG bei einem derartigen - restriktiven - Verständnis bundesrechtlich unbedenklich ist (ebenso VGH Bad.-Württ., NK-Urt. v. 22.03.2001 - 2 S 2043/00 -, VBlBW 2001, 447, 450 = NVwZ 2002, 211; Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen durch Beschl. d. BVerwG v. 27.09.2001 - 3 BN 3.01 - VGH Bad.-Württ., NK-Urt. v. 20.11.2001 - 10 S 3182/98 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.11.2001 - 10 S 3182/98

    Zulässige satzungsrechtliche Regelung über das "Wie" der abfallrechtlichen

    Der Senat hält daran fest, dass bei einem derartigen - restriktiven - Verständnis § 8 Abs. 1 Satz 2 LAbfG bundesrechtlich unbedenklich ist (ebenso VGH Bad.-Württ., Urteil vom 22.03.2001 - 2 S 2043/00 -, VBlBW 2001, 447, 450; Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen durch Beschl. d. BVerwG v. 27.09.2001 - 3 BN 3.01 -).
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