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   OVG Sachsen, 08.11.2007 - 3 BS 291/06   

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https://dejure.org/2007,13277
OVG Sachsen, 08.11.2007 - 3 BS 291/06 (https://dejure.org/2007,13277)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 08.11.2007 - 3 BS 291/06 (https://dejure.org/2007,13277)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 08. November 2007 - 3 BS 291/06 (https://dejure.org/2007,13277)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Sachsen

    SpielV § 6a S. 1 Buchst a, § 6a S. 3

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Angebot einer verbotenen Weiterspielberechtigung; Zulässigkeit von spielzeitverlängernden Punktegewinnen; Zurückweisung einer Beschwerde gegen einen Beschluss

  • vdai.de PDF
  • Judicialis

    SpielV § 6a S. 1 Buchst. a; ; SpielV § 6a S. 3

  • vdai.de PDF

    Vorliegen einer nach § 6a Satz 1 lit. a) SpielV verbotenen Berechtigung zum Weiterspielen, wenn bei Spielgeräten ohne Einsatzrückgewähr, bei denen das eingesetzte Geld lediglich abgespielt werden kann, als Gewinn spielzeitverlängernde Punkte gewonnen werden können, die ein ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SpielV § 6a S. 1 Buchst. a; SpielV § 6a S. 3
    Spielgerät; Gewinnmöglichkeit; spielzeitverlängernde Punktgewinn; Weiterspielberechtigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2007 - 4 B 1552/06

    Verbot des Aufstellens von Spielgeräten mit der Funktion der Berechtigungen zum

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.11.2007 - 3 BS 291/06
    Denn auch auf diese Weise werden geldwerte Vorteile gewonnen, indem Aufwendungen aus dem eigenen Vermögen erspart bleiben, die sonst für die Bezahlung der gewonnenen Spielzeit hätten aufgebracht werden müssen (OVG NRW, Beschl. v. 26.2.2007, NVwZ-RR 2007, 390 f.).

    Ob hingegen spielzeitverlängernde Punktegewinne zumindest dann zulässig sind, wenn sie analog § 6a Satz 3 SpielV ausschließlich in unmittelbarem zeitlichen Anschluss an das entgeltliche Spiel abgespielt werden und die Spielzeit nicht weiter verlängern, als dies bei sechs Freispielen der Fall wäre (so Odenthal, ZfWG 2006, 286 [288]), oder ob selbst diese Analogie ausscheidet, weil durch Punkte vermittelte Spielzeitgewinne anders als Freispiele nicht vom entgeltlichen Spiel trennbar sind und darin gleichsam aufgehen, so dass der Reiz des Spiels statt im Spielvergnügen nur noch im Streben nach Gewinn, d.h. darin liegt, viele Punkte anzusammeln und dadurch die Spieldauer möglichst lange auszudehnen (so OVG NRW, Beschl. v. 26.2.2007, NVwZ-RR 2007, 390 f.), kann hier dahinstehen.

  • VGH Hessen, 16.01.2007 - 8 TG 1753/06

    Zur Zuständigkeit der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt für die Durchführung

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.11.2007 - 3 BS 291/06
    Jedenfalls sind spielzeitverlängernde Punktegewinne nach Sinn und Zweck des § 6a Satz 1 Buchst. a SpielV in Fällen wie dem vorliegenden verboten, in denen sie die Gelegenheit bieten, theoretisch - abhängig von der Geschicklichkeit und vom Glück des Spielers, wie der Antragsteller vorgetragen hat - unbegrenzt weiter zu spielen, und so geeignet sind, den Spieltrieb eines Spielers für eine überlange Zeit zu wecken (ebenso HessVGH, Beschl. v. 16.1.2007, GewArch 2007, 290 ff.).
  • BVerwG, 30.03.2007 - 6 B 14.07

    Spielgeräte ohne Möglichkeit der nachträglichen Einsatzerhöhung bzw. des

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.11.2007 - 3 BS 291/06
    Dementsprechend hat das Bundesverwaltungsgerichts inzwischen - allerdings zu Spielgeräten, die aufgrund des Punktegewinns im günstigsten Falle eine nunmehr durch § 6a Satz 2 SpielV ausdrücklich verbotene Einsatzrückgewähr vorsahen - entschieden, dass auch dann ein Gewinn erzielt wird, wenn infolge des Spielverlaufs Punkte gutgeschrieben werden, selbst wenn der Punktegewinn im günstigsten Falle nur alle bisherigen Einsätze auszugleichen geeignet ist (BVerwG, Beschl. v. 30.3.2007 - 6 B 14/07 -, zitiert nach Juris).
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