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ArbG Bamberg, 07.12.2001 - 3 BV 14/01 |
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Verfahrensgang
- ArbG Bamberg, 07.12.2001 - 3 BV 14/01
- LAG Nürnberg, 10.12.2002 - 2 TaBV 20/02
Wird zitiert von ...
- LAG Nürnberg, 10.12.2002 - 2 TaBV 20/02
Auswahlrecht des Arbeitgebers für Sachmittelausstattung des Betriebsrats; …
Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Bamberg, Kammer Coburg vom 07.12.2001, Az. 3 BV 14/01 C wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Antragsgegnerin nicht 5 Konferenzstühle des Modells zur Verfügung zu stellen hat, das u.a. auch über die Firma V..., Postfach ..., ... G..., laut gültigem Versandkatalog Herbst/Winter 2001 auf Seite 355 unter der Bestellnummer "G2C-TINA" mit der Bezeichnung "Stapelstuhl mit Armlehnen" in der Farbe "Anthrazit-SZ" zu beziehen ist, sondern 5 Konferenzstühle, die in Qualität und Ausstattung mindestens dem im angefochtenen Beschluss zugesprochenen Modell entsprechen.Der Beschluss des Arbeitsgerichts Bamberg - Kammer Coburg - vom 07.12.2001, erlassen aufgrund mündlicher Anhörung vor der Kammer am 24.10.2001, AZ: 3 BV 14/01 C, wird abgeändert.