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ArbG Solingen, 20.01.1999 - 3 BV 27/98 |
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Verfahrensgang
- ArbG Solingen, 20.01.1999 - 3 BV 27/98
- LAG Düsseldorf, 21.06.1999 - 18 TaBV 26/99
- BAG, 27.06.2000 - 1 ABR 36/99
Wird zitiert von ... (2)
- BAG, 27.06.2000 - 1 ABR 36/99
Zustimmungsersetzung zur Eingruppierung - einseitige Änderung der …
Arbeitsgericht Solingen - 3 BV 27/98 - Beschluß vom 20. Januar 1999. - LAG Düsseldorf, 21.06.1999 - 18 TaBV 26/99
Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Eingruppierung
Der Beschluss des Arbeitsgerichts Solingen vom 20.01.1999 3 BV 27/98 wird teilweise abgeändert: Dem Antragsteller wird aufgegeben, wegen der Festsetzung der Lebensaltersstufe 21 gemäß Anlage 1 zu § 2 des Vergütungstarifvertrages vom 14.12.1996 bei der Mitarbeiterin U. S.chweitz das Zustimmungsersetzungsverfahren durchzuführen.den Beschluss des Arbeitsgerichts Solingen vom 20.01.1999 3 BV 27/98 abzuändern und dem Antragsteller aufzugeben, wegen der Festsetzung der Lebensaltersstufe 21 gemäß Anlage 1 zu § 2 des Vergütungstarifvertrages vom 14.12.1996 bei der Mitarbeiterin U. S.chweitz das Zustimmungsersetzungsverfahren durchzuführen.